Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRA 53734 B
Firma: Wörlitz Tourist GmbH & Co. KG
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRA 53734 B: Wörlitz Tourist GmbH & Co. KG, Berlin, Oderbruchstraße 14, 10369 Be...
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HRA 53734 B: Wörlitz Tourist GmbH & Co. KG, Berlin, Oderbruchstraße 14, 10369 Be...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.07.2017 14:58:00
HRA 53734 B: Wörlitz Tourist GmbH & Co. KG, Berlin, Frankfurter Allee 31 a, 10247 Berlin (Unternehmensgegenstand: Die Erstellung und der Vertrieb von touristischen Leistungen. Darüber hinaus widmet sich die Gesellschaft der touristischen Erschließung und Betreuung im örtlichen Zusammenhang mit der Stadt und der Umgebung von Wörlitz. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Ferienzielreisen, Ausflugsfahrten mit Kraftomnibussen sowie den Verkehr mit Mietomnibussen nach dem PBefG durchzuführen, soweit sie die dafür eventuell erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat.). Firma: Wörlitz Tourist GmbH & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Frankfurter Allee 31 a, 10247 Berlin; Vertretungsregelung: Ist ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei persönlich haftende Gesellschafter oder durch einen persönlich haftenden Gesellschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Wörlitz Tourist Verwaltung GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 187051 B); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Wörlitz Tourist GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 79015 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 12.06.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.