Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRA 39875 B
Firma: ALBA Wertstoffmanagement GmbH & Co. KG
Sitz: Berlin
Löschungen
ALBA Wertstoffmanagement GmbH & Co. KG, Berlin, Hallerstraße 3-6, 10587 Berlin. ...
Veränderungen
ALBA Wertstoffmanagement GmbH & Co. KG, BerlinHallerstraße 3-6, 10587 Berlin. Si...
Veränderungen
ALBA Wertstoffmanagement GmbH & Co. KG, Berlin(Hallerstr. 3 - 6, 10587 Berlin)....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.07.2007 06:57:00
ALBA Wertstoffmanagement GmbH & Co. KG, Berlin(Hallerstr. 3 - 6, 10587 Berlin, Gegenstand: Durchführung von Handelsgeschäften mit Wertstoffen aller Art bzw. deren Vermarktung, Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Zweckrichtung im In- und Ausland sowie die Vornahme und Übernahme von Speditionen aller Art.). Firma: ALBA Wertstoffmanagement GmbH & Co. KG Sitz: Berlin Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Inhaber: persönlich haftender Gesellschafter:; 1. PA-FI Panda Finance Vermögensverwaltungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 62174 B); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: 1. Becker-Rethmann, Martin, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen; 2. Kaiser, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen Rechtsform: Kommanditgesellschaft Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ALBA Wertstoffmanagement GmbH mit Sitz in Velten (Amtsgericht Neuruppin, HRB 5697 NP) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 23.03.2007. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Becker-Rethmann, Martin aus Berlin,
Kaiser, Jürgen aus Berlin