Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen GnR 812 B
Firma: Purpose Ventures e.G.
Sitz: Hamburg
Veränderungen
GnR 812 B: Purpose Ventures e.G., Hamburg (Süderstraße 73, 20097 Hamburg). Sitz ...
Veränderungen
GnR 812 B: Purpose Ventures e.G., Berlin (Brentanostraße 22, 12163 Berlin). Ände...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.05.2017 12:48:00
GnR 812 B: Purpose Ventures e.G., Berlin (Brentanostraße 22, 12163 Berlin). Firma: Purpose Ventures e.G. Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Gegenstand: Die Schaffung, Förderung und Verbesserung von Gegebenheiten, um bestmöglich das Entstehen und die Entwicklung von sinnorientierten, sich selbst gehörenden Unternehmen in Deutschland aber auch weltweit zu ermöglichen. Diese Unternehmen bilden eine sinnorientierte Wirtschaft, die höhere Anforderungen an Nachhaltigkeit und soziale Belange erfüllt. In dieser wirtschaftlichen Gemeinschaft kann sich ein größeres Vertrauen zwischen Kunden und Unternehmen einstellen, Mitarbeiter können sich freier entwickeln und durch Einschränkungen der Kapitalanhäufung in wenigen, privaten Händen können diese Unternehmen auf eine harmonische Gesellschaft mit weniger Spaltung und Ungleichheit hinwirken. a) Ein sinnorientiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, für welches die Erfüllung eines Unternehmenszweckes und nicht die Gewinnmaximierung im Zentrum des wirtschaftlichen Handelns steht. Dieser Unternehmenszweck soll auf die Lösung eines wirtschaftlichen oder sozialen Problems ausgerichtet sein oder anderweitig der Befriedigung von Bedürfnissen von Menschen oder anderen Unternehmen oder Gesellschaften dienen. Ein sinnorientiertes Unternehmen handelt nach Möglichkeiten im Sinne all seiner Teilhaber. Dies Umfasst neben den Kapitalgebern insbesondere auch Mitarbeiter, Kunden, andere sinnorientierte Unternehmen, mit denen das Unternehmen kooperiert, das soziale Umfeld, die Umwelt. Die sinnvolle Auslegung dieser Kriterien ist eine der Hauptaufgaben des Vorstandes der Genossenschaft, die dieser in alleiniger, eigener Verantwortung zu erfüllen hat. b) Ein sich selbst gehörendes Unternehmen ist ein Unternehmen, welches sich auf rechtlich verbindliche Art und Weise zur Einhaltung zweier Prinzipien verpflichtet: 1) Das Unternehmen wird nicht fremdbestimmt, die Mehrheit der Stimmrechte liegt immer ausschließlich bei Personen, die das Unternehmen auch operativ führen oder im Unternehmen tätig sind. 2) Gewinne sind Mittel zum Zweck und kein Selbstzweck, dementsprechend werden Gewinne vorwiegend thesauriert und (abgesehen von angemessenen Kapitalkosten) nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet. Die sinnvolle Auslegung dieser Kriterien ist eine der Hauptaufgaben des Vorstandes der Genossenschaft, die dieser in alleiniger, eigener Verantwortung zu erfüllen hat. (3) Die Entstehung, Entwicklung und Förderung von sinnorientierten, sich selbst gehörenden Unternehmen wird zunächst wie folgt umgesetzt. a) Beratung von Unternehmen, die ein sinnorientiertes, sich selbst gehörendes Unternehmen werden wollen bei Fragen zu Rechtsform, Gründung, Organisation und Finanzierung; b) Beratung Sinn-orientierter Unternehmen bei der Umsetzung von innovativen und fortschrittlichen Konzepten zur Zusammenarbeit wie zum Beispiel Self-Management; c) die Organisation von Veranstaltungen zum Austausch von Erfahrungen und zur Netzwerkbildung für sinnorientierte Unternehmen; d) die Bereitstellung von weiteren Dienstleistungen, beispielsweise in den Bereichen IT und Marketing für sinnorientierte Unternehmen; e) die Investition eigener Mittel in geeignete Sinn-orientierte Unternehmen; f) politische Einflussnahme zur Förderung der Interessen von sinnorientierten Unternehmen (beispielsweise durch die Einführung einer passenden Rechtsform oder steuerliche Vergünstigungen); g) Förderung einer sinnorientierten Wirtschaft und des Konzeptes von Sinn-Eigentum durch Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen; h) Beratung sinnorientierter Unternehmen bei der Umsetzung von innovativen und fortschrittlichen Konzepten zur Zusammenarbeit wie zum Beispiel Self-Management. Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: 1. Kühl, Alexander, *XX.XX.XXXX, Berlin; Vorstand: 2. Steuernagel, Armin, *XX.XX.XXXX, Hannover; Rechtsform: Eingetragene Genossenschaft; Die Satzung ist errichtet am 05.02.2017. Die Satzung ist am 13.04.2017 geändert in § 1 (Firma).Personen: Kühl, Alexander aus Berlin,
Steuernagel, Armin aus Hannover