Handelsregister · HRB 207918

Chronologischer Auszug

Handels- und Catering GmbH Curry 54 · Amtsgericht Braunschweig

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 22.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Handels- und Catering GmbH Curry 54

b)
Schöningen
Geschäftsanschrift:
Dorfstraße 20, 38364 Schöningen

c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Handel mit Waren, für den eine behördliche
Genehmigung nicht erforderlich ist und das
Catering.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Böhmer, Matthias, Schönebeck (Elbe) OT
Elbenau, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Geschäftsführer:
Bürger, Dajana, Schöningen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.05.2016
Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2019 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
und mit ihr die Sitzverlegung von Schönebeck (Elbe) (bisher
Amtsgericht Stendal HRB 23329) nach Schöningen
beschlossen. Darüber hinaus wurde der Gesellschaftsvertrag
in § 11 (Gesellschafterversammlung) geändert.
a)
11.07.2019
Fahldieck
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Wolfsburg (25 IN 9/20)
vom 18.05.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
27.05.2020
Olschewski
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Wolfsburg (Az. 25 IN 9/20)
vom 04.06.2020 ist die Anordnung der
Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
a)
17.06.2020
Bergemann

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.