Handelsregister · HRB 207918
Chronologischer Auszug
Handels- und Catering GmbH Curry 54 · Amtsgericht Braunschweig
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Handels- und Catering GmbH Curry 54 b) Schöningen Geschäftsanschrift: Dorfstraße 20, 38364 Schöningen c) Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Waren, für den eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist und das Catering. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Nicht mehr Geschäftsführer: Böhmer, Matthias, Schönebeck (Elbe) OT Elbenau, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Bürger, Dajana, Schöningen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 09.05.2016 Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Schönebeck (Elbe) (bisher Amtsgericht Stendal HRB 23329) nach Schöningen beschlossen. Darüber hinaus wurde der Gesellschaftsvertrag in § 11 (Gesellschafterversammlung) geändert. | a) 11.07.2019 Fahldieck | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Wolfsburg (25 IN 9/20) vom 18.05.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 27.05.2020 Olschewski | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Wolfsburg (Az. 25 IN 9/20) vom 04.06.2020 ist die Anordnung der Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. | a) 17.06.2020 Bergemann b) Fall 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.