Handelsregister · VR 7226

Chronologischer Auszug

Handballverein Stuttgarter Kickers e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Handballverein Stuttgarter Kickers e.V.

b)
Stuttgart
a)
Vertretungsberechtigt sind drei Mitglieder und zwar der
Präsident, der Vizepräsident und der Schatzmeister.
Sie vertreten gemeinsam.

b)
Präsdent:
Hollenbach, Jürgen, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Vizepräsident:
Rost, Thomas, Weinstadt, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Staudenmayer, Oliver, Heiningen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 18.01.2005 zuletzt geändert am 22.03.2005
a)
09.08.2005
Tröger

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.08.2005.
Tag der ersten Eintragung:
06.04.2005
Satzung:
Sonderband
Blatt 3, Nachtrag Bl. 5 und 6
SBd.
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident,
der Vizepräsident und der Schatzmeister.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
a)
26.01.2011
Seiler

b)
Vorgang Nr. 2
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 06.06.2012 (15 IN 415/12) wurde ein
vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen des Vereins über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
29.06.2012
Seiler

b)
Vorgang Nr. 3
4b)
Durch Beschluß vom 14.06.2012 des Amtsgerichts Stuttgart (15 IN 415/12) wurden die mit
Beschluß vom 06.06.2012 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO
aufgehoben.
a)
29.06.2012
Seiler

b)
Vorgang Nr. 4
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.07.2012 (15 IN 518/12 und 15 IN
651/12) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen des Vereins über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
02.08.2012
Seiler
b)
Vorgang Nr. 6
6b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 06.09.2012 (15 IN 518/12, 15 IN 651/12)
wurde über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Verein ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen (Amtsgericht
Stuttgart, 15 IN 518/12, 15 IN 651/12) aufgelöst.
Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 BGB von Amts wegen eingetragen.
a)
12.09.2012
Seiler

b)
Vorgang Nr. 7

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.