Handelsregister · VR 7226
Chronologischer Auszug
Handballverein Stuttgarter Kickers e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Handballverein Stuttgarter Kickers e.V. b) Stuttgart | a) Vertretungsberechtigt sind drei Mitglieder und zwar der Präsident, der Vizepräsident und der Schatzmeister. Sie vertreten gemeinsam. b) Präsdent: Hollenbach, Jürgen, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Vizepräsident: Rost, Thomas, Weinstadt, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Staudenmayer, Oliver, Heiningen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 18.01.2005 zuletzt geändert am 22.03.2005 | a) 09.08.2005 Tröger b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.08.2005. Tag der ersten Eintragung: 06.04.2005 Satzung: Sonderband Blatt 3, Nachtrag Bl. 5 und 6 SBd. |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, der Vizepräsident und der Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. | a) 26.01.2011 Seiler b) Vorgang Nr. 2 | ||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 06.06.2012 (15 IN 415/12) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen des Vereins über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 29.06.2012 Seiler b) Vorgang Nr. 3 | ||
| 4 | b) Durch Beschluß vom 14.06.2012 des Amtsgerichts Stuttgart (15 IN 415/12) wurden die mit Beschluß vom 06.06.2012 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufgehoben. | a) 29.06.2012 Seiler b) Vorgang Nr. 4 | ||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.07.2012 (15 IN 518/12 und 15 IN 651/12) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen des Vereins über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 02.08.2012 Seiler b) Vorgang Nr. 6 | ||
| 6 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 06.09.2012 (15 IN 518/12, 15 IN 651/12) wurde über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Verein ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 15 IN 518/12, 15 IN 651/12) aufgelöst. Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 BGB von Amts wegen eingetragen. | a) 12.09.2012 Seiler b) Vorgang Nr. 7 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.