Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens einem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand kann besondere Vertreter gemäß § 30 BGB bestellen, abberufen und deren Wirkungskreis bestimmen.
Anmeldung Blatt 1 ff. Sonderband
Satzung Blatt 10 ff. Sonderband
Anmeldung Blatt 16 ff. Sonderband
Satzung Blatt 25 ff. Sonderband
Anmeldung Blatt 31 ff. Sonderband
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 20.06.2014.
Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.