Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der TK-Vorsitzende und Spielwart, der Schriftwart, der Jugendwart, der Kassenwart und der Pressewart. Vertretungsberechtigt sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Kassenwart.
Satzung Blatt 66 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 11.07.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 508 Amtsgericht Nordenham getreten. Freigegeben am 12.10.2006.
Satzung
Satzung vom 06.11.2000 und einmal geändert
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.