Handelsregister · VR 30929

Chronologischer Auszug

Handballkreis Wesel e. V. · Amtsgericht Duisburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Handballkreis Wesel e. V.

b)
Wesel
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind: Der Vorsitzende
und der stellvertretende Vorsitzende.
Sie sind jeweils alleinvertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzender:
Harbring, Klaus, Bocholt, *XX.XX.XXXX
stellvertretende Vorsitzende:
Schulze, Elke, Dinslaken, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 03.11.2003.
a)
26.10.2009
Besser

b)
Tag der ersten Eintragung in
Wesel: 29.01.2004
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 929 des
Amtsgerichts Wesel getreten.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Gemeinnützigkeit), § 17 (Wahlen, Anträge und Beschlüsse) sowie in § 31 (Amtliche
Bekanntmachungen) beschlossen.
a)
01.12.2010
Spüler

b)
Satzung Blatt 9-20 des
Sonderbandes
3b)
Nicht mehr
stellvertretende Vorsitzende:
Schulze, Elke, Dinslaken, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Müllerhöltgen, Hans Christian, Neukirchen-Vluyn,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4
Abs. 2 (Rechtsgrundlagen), 14 (Einberufung) und 23 Nr. 1 (Die Jugendvertretung)
beschlossen.
a)
04.06.2019
Scholten

b)
Satzung Blatt 43-48 des
Sonderbandes
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.09.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
04.01.2024
Steffens

b)
Satzung Blatt 62-78 des
Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.