Handelsregister · VR 502216
Chronologischer Auszug
Handballclub Neuenbürg 2000 e.V. ( HCN 2000 ) · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Handballclub Neuenbürg 2000 e.V. ( HCN 2000 ) b) Neuenbürg | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstandsvorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schriftführer (§26 BGB) vertreten. b) Vorstandsvorsitzender: Sorg, Rainer, Neuenbürg Stellvertretender Vorsitzender: Jäck, Wolfgang, Straubenhardt Schriftführer: Heinold, Patrick, Neuenbürg | a) Verein Satzung vom 26.02.1999 | a) 05.03.2015 Schmid b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.03.2015. Tag der ersten Eintragung: 15.03.1999 |
| 2 | b) Bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Pfaff, Dieter, Neuenbürg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführer: Burkhardt, Nick, Neuenbürg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Jäck, Wolfgang, Straubenhardt Nicht mehr Schriftführer: Heinold, Patrick, Neuenbürg | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.05.2000 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 (Abteilungen) und 9 (Die Mitgliederversammlung) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 15.06.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 9 (Die Mitgliederversammlung), 10 (Der Vorstand) und 11 (Der Vereinsbeirat) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 05.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Die Mitgliederversammlung) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 28.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck des Vereins) beschlossen. | a) 02.02.2022 Kretzler b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 37/44 | |
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand setzt sich aus mindestens zwei und maximal sechs Mitgliedern zusammen. Jeder Vorstand vertritt den Verein nur in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstand. | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.07.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz des Vereins) § 4 (Geschäftsjahr), § 5 (Mitglieder), § 6 (Abteilungen).§ 7 (Vereinsausschluss), § 8 (Organe des Vereins),§ 9 (Die Mitgliederversammlung),§ 10 (Der Vorstand), § 11 (Der Vereinsausschuss) und § 12 (Die Revisoren) beschlossen. | a) 15.03.2024 Götz b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 65-71 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.