1) Land- und Forstwirtschaft sowie Vermietung und Verpachtung eigenen Grundbesitzes. 2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die den Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar fördern. Sie kann sich auch an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand beteiligen, solche Unternehmen erwerben und Zweigniederlassugen errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ingo Hamm
Kirchhundem
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22. August 2005
Die Gesellschafterversammlung vom 24. November 2014 hat die Änderungen von § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen), § 7 (Gesellschafterversammlung), § 9 (Verfügung über Geschäftsanteile, Teilung von Geschäftsanteilen) und § 10 (Erbfolge) des Gesellschaftsvertrags beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (des Betriebsteils "Forstwirtschaft") der Henkel GmbH mit Sitz in Kirchhundem (AG Siegen HR B 5945) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 22. August 2005 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22. August 2005. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 11. Oktober 2005 wirksam geworden.
Freitext
Gesellschaftsvertrag und Beschlüsse Bl. 2 ff. Sonderband
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