Hamburgischer Richterverein e.V. Verband der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Deutschen Richterbund · Amtsgericht Hamburg
Hamburgischer Richterverein e.V. Verband der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Deutschen Richterbund
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hamburg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 3749
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Letzte Eintragung
02.06.2025
Abrufstand
21.10.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sebastian Koltze
Hamburg
Vorstand
Lissa Ehmke
Hamburg
Vorstand
Ariane Abayan
Hamburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.01.1946 zuletzt geändert am 03.03.1992
Die Mitgliederversammlung vom 04.04.2002 hat eine Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.03.2011 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Absatz 1) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 4 beschlossen.Es wurde ein Absatz 4 hinzugefügt.
Die Mitgliederversammlung vom 12.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 7 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.09.2022 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.06.2024 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4, 7 und 8 beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 04.01.1947
Satzung Blatt 162-163
Satzung Blatt 10 + 11 Sonderband
Satzung Blatt 28-29 Sonderband
Satzung Blatt 37-38 Sonderband
In Ergänzung der Eintragung vom 08.08.2023 nachgetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.