Handelsregister · HRA 93261

Chronologischer Auszug

Hamburgische Investitions- und Förderbank · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt
rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts

b)
Hamburg
b)
Vorstand:
Hensel, Holger, Hamburg, *XX.XX.XXXX
vertritt gemeinsam mit einem anderen Vorstand oder
jeweils allein mit einem bevollmächtigten Vertreter
gemäß § 6 des Gesetzes über die Hamburgische
Wohnungsbaukreditanstalt i.V. m. § 2 der Satzung der
Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt.

Vorstand:
Qualmann, Uwe, Hamburg, *XX.XX.XXXX
vertritt gemeinsam mit einem anderen Vorstand oder
jeweils allein mit einem bevollmächtigten Vertreter
gemäß § 6 des Gesetzes über die Hamburgische
Wohnungsbaukreditanstalt i.V. m. § 2 der Satzung der
Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt.
a)
Anstalt öffentlichen Rechts
a)
20.12.2001
Lischke

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Tag der ersten
Eintragung: 05.07.1999
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Hensel, Holger, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Andresen-Kienz, Silke, Hamburg, *XX.XX.XXXX
vertritt gemeinsam mit einem anderen Vorstand oder
jeweils allein mit einem bevollmächtigten Vertreter
gemäß § 6 des Gesetzes über die Hamburgische
Wohnungsbaukreditanstalt i.V.m. § 2 der Satzung der
Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt.
a)
17.01.2002
Breitkopf
3b)
Vorstand:
Ahrens, Helmuth, Halstenbek, *XX.XX.XXXX
vertritt gemeinsam mit einem anderen Vorstand oder
jeweils allein mit einem bevollmächtigten Vertreter
gemäß § 6 des Gesetzes über die Hamburgische
Wohnungsbaukreditanstalt i.V. m. § 2 der Satzung der
Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt.

Ausgeschieden:
Vorstand:
Andresen-Kienz, Silke, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
22.06.2006
Breitkopf
4a)
Rechtsverbindliche Erklärungen für die
Wohnungsbaukreditanstalt werden unter der
Zeichnung Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt
abgegeben und bedürfen der Unterschrift zweier
Mitglieder des Vorstandes oder eines Mitgliedes des
Vorstandes und eines bevollmächtigten Vertreters
oder zweier bevollmächtigter Vertreter der
Wohnungsbaukreditanstalt. Soweit rechtsverbindliche
Erklärungen mit Hilfe automatischer Einrichtungen
abgegeben werden, bedarf es keiner Unterschrift und
Namenswiedergaben. Für Mitteilungen und andere
Erklärungen im laufenden Geschäftsverkehr kann der
Vorstand eine andere Regelung treffen.
Die Wohnungsbaukreditanstalt wird bei
Rechtsgeschäften oder Rechtsstreitigkeiten mit den
Vorstandsmitgliedern durch den Vorsitzer des
Verwaltungsrates oder seinen Stellvertreter vertreten.
Diese sind im lnnenverhältnis verpflichtet, Beschlüsse
des Verwaltungsrates auszuführen.

b)
Bestellt
Vorstand:
Sommer, Ralf, Bad Oldesloe, *XX.XX.XXXX
gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied
oder allein mit einem bevollmächtigten Vertreter
gemäß § 6 des Gesetzes über die Hamburgische
Wohnungsbaukreditanstalt i.V.m. § 2 der Satzung der
Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt.
a)
25.06.2007
Schlobohm
5b)
Ausgeschieden
Vorstand:
Ahrens, Helmuth, Halstenbek, *XX.XX.XXXX
a)
29.06.2007
Schlobohm
6b)
Geschäftsanschrift:
Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg
b)
Bestellt
Vorstand:
Ahrens, Helmuth, Halstenbek, *XX.XX.XXXX
gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied
oder allein mit einem bevollmächtigten Vertreter
gemäß § 6 des Gesetzes über die Hamburgische
Wohnungsbaukreditanstalt i.V.m. § 2 der Satzung der
Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt.
a)
09.06.2010
Schiller
7b)
Ausgeschieden
Vorstand:
Qualmann, Uwe, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
15.07.2010
Krenzer
8b)
Bestellt
Vorstand:
Overkamp, Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.XXXX
vertritt gemeinsam mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder allein mit einem
bevollmächtigten Vertreter gem. § 6 des Gesetzes
über die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt i.
V. m. § 2 der Satzung der Hamburgische
Wohnungsbaukreditanstalt.

Ausgeschieden
Vorstand:
Ahrens, Helmuth, Halstenbek, *XX.XX.XXXX
a)
16.05.2012
Krenzer
9b)
Nach Berichtigung des Geburtsdatums nunmehr
Vorstand:
Overkamp, Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.XXXX
vertritt gemeinsam mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder allein mit einem
bevollmächtigten Vertreter gem. § 6 des Gesetzes
über die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt i.
V. m. § 2 der Satzung der Hamburgische
Wohnungsbaukreditanstalt.
a)
14.06.2012
Schiller

b)
Eintragung Nr. 8 Spalte
3b vom 16.05.2012 von
Amts wegen berichtigt.
10a)
Hamburgische Investitions- und Förderbank

c)
Gegenstand geändert nun:
Die Hamburgische Investitions- und
Förderbank ist das zentrale Förderinstitut der
Freien und Hansestadt Hamburg. Sie
unterstützt den Senat bei der Erfüllung
öffentlicher Aufgaben. Dabei führt sie im
staatlichen Auftrag Fördermaßnahmen,
insbesondere Finanzierungen im Einklang mit
den Beihilfevorschriften der Europäischen
Union und unter Beachtung des
gemeinschaftsrechtlichen
Diskriminierungsverbotes im eigenen Namen
in folgenden Bereichen durch:
Öffentliche Förderaufgaben:
a) Wohnraumförderung,
b) Städtebauförderung,
c) Förderung des Umweltschutzes,
d) Förderung der rationalen Energienutzung,
der erneuerbaren Energien und der
Energieeinsparung,
e) Mittelstandsförderung,
f) Wagnis- und Wachstumsfinanzierung von
Unternehmen,
g) Förderung im Rahmen von Risikokapital,
h) Technologie- und Innovationsförderung,
i) Infrastrukturförderung,
j) Förderung der Land-, Forst- und
Fischereiwirtschaft und des ländlichen
Raumes,
k) Förderung des Gesundheitswesens,
1) Bildung, Jugend und Sport,
m) Kunst- und Kulturförderung einschließlich
Baukultur,
n) Förderung des Tourismus,
o) International vereinbarte Förderprogramme;

Im Auftrag der Freien und Hansestadt
Hamburg kann die Hamburgische Investitionsund Förderbank weitere Aufgaben
wahrnehmen, sofern diese den Grundsätzen
und Vorgaben der Europäischen Union für die
Geschäftstätigkeit eines Förderinstituts nicht
widersprechen; die Konkretisierung erfolgt im
Einzelfall bei der Beauftragung der
Hamburgischen Investitions- und Förderbank.
Die Hamburgische Investitions- und
Förderbank kann im Rahmen des § 4 Absatz
(1) im Einvernehmen mit der jeweils fachlich
zuständigen Behörde eigene
Förderprogramme und -maßnahmen auflegen
und umsetzen.
p) Internationale Zusammenarbeit,
q) in anderen Vorschriften präzise benannte
Förderbereiche, die der Hamburgischen
Investitions- und Förderbank durch den Senat
übertragen werden;
a)
Geändert, nun:

Der Vorstand besteht aus der oder dem Vorsitzenden
und mindestens einem weiteren Mitglied. Die
Mitglieder des Vorstandes müssen den Regelungen
des Kreditwesengesetzes (KWG) in Bezug auf die
Anforderungen an Geschäftsleiter vollumfänglich
genügen.
Rechtsverbindliche Erklärungen für die Hamburgische
Investitions- und Förderbank werden unter der
Zeichnung "Hamburgische Investitions- und
Förderbank" abgegeben und bedürfen der Unterschrift
zweier Mitglieder des Vorstandes oder eines
Mitgliedes des Vorstandes und einer bevollmächtigten
Vertreterin oder eines bevollmächtigten Vertreters
oder zweier bevollmächtigter Vertreterinnen oder
Vertreter der Hamburgischen Investitions- und
Förderbank. Der Vorstand kann für den laufenden
Geschäftsverkehr eine andere Regelung treffen.
Soweit rechtsverbindliche Erklärungen mit Hilfe
automatischer Einrichtungen abgegeben werden,
bedarf es keiner Unterschrift und
Namenswiedergaben. Ist der Hamburgische
Investitions- und Förderbank gegenüber eine
Willenserklärung abzugeben, so genügt die Abgabe
gegenüber einem Vorstandsmitglied beziehungsweise
einer bevollmächtigten Vertreterin oder einem
bevollmächtigten Vertreter.
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank wird
bei Rechtsgeschäften oder Rechtsstreitigkeiten mit
den Vorstandsmitgliedern durch die Vorsitzende oder
den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder durch
die stellvertretende Vorsitzende oder den
stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Diese sind
im lnnenverhältnis verpflichtet, Beschlüsse des
Verwaltungsrates auszuführen.
b)
Der Name der Anstalt des öffentlichen Rechts ist gändert
worden.

Die lnnovationsstiftung Hamburg, Stiftung des öffentlichen
Rechts, ist unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der
Aufnahme durch Übertragung des bei Wirksamwerden der
Verschmelzung vorhandenen Vermögens auf die Hamburgische
Investitions- und Förderbank verschmolzen worden.
a)
01.08.2013
Schiller
11Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Engel, Antje, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Heider, Dorothee Käthe Ursula, Hamburg,
*XX.XX.XXXX
Struve, Marc, Scharbeutz, *XX.XX.XXXX
a)
21.08.2023
Düsterhöft
12c)
Gegenstand geändert, nun:
(1) Die Hamburgische Investitions- und
Förderbank ist das zentrale Förderinstitut der
Freien und Hansestadt Hamburg. Sie
unterstützt den Senat bei der Erfüllung
öffentlicher Aufgaben. Dabei führt sie im
staatlichen Auftrag, in der Regel auf dem
Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg,
Fördermaßnahmen, insbesondere
Finanzierungen im Einklang mit den
Beihilfevorschriften der Europäischen Union
und unter Beachtung des
gemeinschaftsrechtlichen
Diskriminierungsverbotes im eigenen Namen
in folgenden Bereichen durch:

1. Öffentliche Förderaufgaben

a) Wohnraumförderung,
b) Städtebauförderung,
c) Förderung des Umweltschutzes,
d) Förderung der rationalen Energienutzung,
der erneuerbaren Energien und der
Energieeinsparung,
e) Mittelstandsförderung,
f) Wagnis- und Wachstumsfinanzierung von
Unternehmen,
g) Förderung im Rahmen von Risikokapital,
h) Technologie- und Innovationsförderung,
i) Infrastrukturförderung,
j) Förderung der Land-, Forst- und
Fischereiwirtschaft und des ländlichen
Raumes,
k) Förderung des Gesundheitswesens,
l) Bildung, Jugend und Sport,
m) Kunst- und Kulturförderung einschließlich
Baukultur,
n) Förderung des Tourismus,
o) International vereinbarte Förderprogramme,
p) Internationale Zusammenarbeit,
q) in anderen Vorschriften präzise benannte
im öffentlichen Interesse liegende
Förderbereiche, die der Hamburgischen
Investitions- und Förderbank durch den Senat
übertragen werden;

zur Durchführung durch die Hamburgische
Investitions- und Förderbank muss die
jeweilige Förderaufgabe in Regelwerken
konkretisiert sein,

2. Gewährung von Darlehen und Einsatz
anderer Finanzierungsformen an
Gebietskörperschaften und öffentlichrechtliche Zweckverbände,

3. Finanzierung von Maßnahmen mit
ausschließlich soizaler Zielsetzung,

4. Beteiligung an Projekten im
Gemeinschaftsinteresse, die von der
Europäischen Investitionsbank oder ähnlichen
Finanzierungsinstituten mitfinanziert werden,

5. Treuhand- und Verwaltungsgeschäfte aus
öffentlichen MItteln.

(2) Im Auftrag der Freien und Hansestadt
Hamburg darf die Hamburgische Investitionsund Förderbank weitere Aufgaben
wahrnehmen, sofern diese im öffentlichen
Interesse liegen und den Grundsätzen und
Vorgaben der Europäischen Union für die
Geschäftstätigkeit eines Förderinstitutes nicht
widersprechen; die Konkretisierung erfolgt im
Einzelfall bei der Beauftragung der
Hamburgischen Investitions- und Förderbank.

(3) Die Hamburgische Investitions- und
Förderbank darf im Rahmen des Absatzes 1
im Einvernehmen mit der jeweils fachlich
zuständigen Behörde eigene im öffentlichen
Interesse liegende Förderprogramme und maßnahmen auflegen und umsetzen.

(4) Neben anderen juristischen Personen des
öffentlichen Rechts darf nur die Hamburgische
Investitions- und Förderbank Förderaufgaben
und -maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2
für die Freie und Hansestadt Hamburg
erbringen. Der Freien und Hansestadt
Hamburg bleibt es unbenommen, diese
Förderaufgaben und -maßnahmen selbst
wahrzunehmen.
(5) Soweit nicht im Einzelfall abweichend
durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes
bestimmt, regeln die jeweils fachlich
zuständigen Behörden die Deckung der
Mittelausstattung der Hamburgischen
Investitionss- und Förderbank für die
Aufgabenerfüllung nach den Absätzen 1 und 2
durch öffentlich-rechtliche Verträge. Die
Mittelausstattung setzt sich, soweit nicht
abweichend geregelt, aus dem Mittelbedarf für
die Durchführung der Förderung und den
Fördermitteln zusammen.
b)
Geändert (besondere Vertretungsbefugnis), nun:
Vorstand:
Sommer, Ralf, Bad Oldesloe, *XX.XX.XXXX
gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied
oder allein mit einem bevollmächtigten Vertreter
gemäß § 10 des Gesetzes über die Hamburgische
Investitions- und Förderbank (IFBG) i.V.m. § 3 der
Satzung der Hamburgischen Investitions- und
Förderbank.

Geändert (besondere Vertretungsbefugnis), nun:
Vorstand:
Overkamp, Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.XXXX
vertritt gemeinsam mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder allein mit einem
bevollmächtigten Vertreter gem. § 10 des Gesetzes
über die Hamburgische Investitions- und Förderbank
(IFBG) i.V.m. § 3 der Satzung der Hamburgischen
Investitions- und Förderbank.
a)
24.08.2023
Helbig

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