Handelsregister · HRA 93261
Chronologischer Auszug
Hamburgische Investitions- und Förderbank · Amtsgericht Hamburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts b) Hamburg | b) Vorstand: Hensel, Holger, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertritt gemeinsam mit einem anderen Vorstand oder jeweils allein mit einem bevollmächtigten Vertreter gemäß § 6 des Gesetzes über die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt i.V. m. § 2 der Satzung der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt. Vorstand: Qualmann, Uwe, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertritt gemeinsam mit einem anderen Vorstand oder jeweils allein mit einem bevollmächtigten Vertreter gemäß § 6 des Gesetzes über die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt i.V. m. § 2 der Satzung der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt. | a) Anstalt öffentlichen Rechts | a) 20.12.2001 Lischke b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 05.07.1999 | |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Hensel, Holger, Hamburg, *XX.XX.XXXX Vorstand: Andresen-Kienz, Silke, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertritt gemeinsam mit einem anderen Vorstand oder jeweils allein mit einem bevollmächtigten Vertreter gemäß § 6 des Gesetzes über die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt i.V.m. § 2 der Satzung der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt. | a) 17.01.2002 Breitkopf | |||
| 3 | b) Vorstand: Ahrens, Helmuth, Halstenbek, *XX.XX.XXXX vertritt gemeinsam mit einem anderen Vorstand oder jeweils allein mit einem bevollmächtigten Vertreter gemäß § 6 des Gesetzes über die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt i.V. m. § 2 der Satzung der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt. Ausgeschieden: Vorstand: Andresen-Kienz, Silke, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 22.06.2006 Breitkopf | |||
| 4 | a) Rechtsverbindliche Erklärungen für die Wohnungsbaukreditanstalt werden unter der Zeichnung Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt abgegeben und bedürfen der Unterschrift zweier Mitglieder des Vorstandes oder eines Mitgliedes des Vorstandes und eines bevollmächtigten Vertreters oder zweier bevollmächtigter Vertreter der Wohnungsbaukreditanstalt. Soweit rechtsverbindliche Erklärungen mit Hilfe automatischer Einrichtungen abgegeben werden, bedarf es keiner Unterschrift und Namenswiedergaben. Für Mitteilungen und andere Erklärungen im laufenden Geschäftsverkehr kann der Vorstand eine andere Regelung treffen. Die Wohnungsbaukreditanstalt wird bei Rechtsgeschäften oder Rechtsstreitigkeiten mit den Vorstandsmitgliedern durch den Vorsitzer des Verwaltungsrates oder seinen Stellvertreter vertreten. Diese sind im lnnenverhältnis verpflichtet, Beschlüsse des Verwaltungsrates auszuführen. b) Bestellt Vorstand: Sommer, Ralf, Bad Oldesloe, *XX.XX.XXXX gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder allein mit einem bevollmächtigten Vertreter gemäß § 6 des Gesetzes über die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt i.V.m. § 2 der Satzung der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt. | a) 25.06.2007 Schlobohm | |||
| 5 | b) Ausgeschieden Vorstand: Ahrens, Helmuth, Halstenbek, *XX.XX.XXXX | a) 29.06.2007 Schlobohm | |||
| 6 | b) Geschäftsanschrift: Besenbinderhof 31, 20097 Hamburg | b) Bestellt Vorstand: Ahrens, Helmuth, Halstenbek, *XX.XX.XXXX gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder allein mit einem bevollmächtigten Vertreter gemäß § 6 des Gesetzes über die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt i.V.m. § 2 der Satzung der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt. | a) 09.06.2010 Schiller | ||
| 7 | b) Ausgeschieden Vorstand: Qualmann, Uwe, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 15.07.2010 Krenzer | |||
| 8 | b) Bestellt Vorstand: Overkamp, Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertritt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder allein mit einem bevollmächtigten Vertreter gem. § 6 des Gesetzes über die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt i. V. m. § 2 der Satzung der Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt. Ausgeschieden Vorstand: Ahrens, Helmuth, Halstenbek, *XX.XX.XXXX | a) 16.05.2012 Krenzer | |||
| 9 | b) Nach Berichtigung des Geburtsdatums nunmehr Vorstand: Overkamp, Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertritt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder allein mit einem bevollmächtigten Vertreter gem. § 6 des Gesetzes über die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt i. V. m. § 2 der Satzung der Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt. | a) 14.06.2012 Schiller b) Eintragung Nr. 8 Spalte 3b vom 16.05.2012 von Amts wegen berichtigt. | |||
| 10 | a) Hamburgische Investitions- und Förderbank c) Gegenstand geändert nun: Die Hamburgische Investitions- und Förderbank ist das zentrale Förderinstitut der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie unterstützt den Senat bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dabei führt sie im staatlichen Auftrag Fördermaßnahmen, insbesondere Finanzierungen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union und unter Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbotes im eigenen Namen in folgenden Bereichen durch: Öffentliche Förderaufgaben: a) Wohnraumförderung, b) Städtebauförderung, c) Förderung des Umweltschutzes, d) Förderung der rationalen Energienutzung, der erneuerbaren Energien und der Energieeinsparung, e) Mittelstandsförderung, f) Wagnis- und Wachstumsfinanzierung von Unternehmen, g) Förderung im Rahmen von Risikokapital, h) Technologie- und Innovationsförderung, i) Infrastrukturförderung, j) Förderung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und des ländlichen Raumes, k) Förderung des Gesundheitswesens, 1) Bildung, Jugend und Sport, m) Kunst- und Kulturförderung einschließlich Baukultur, n) Förderung des Tourismus, o) International vereinbarte Förderprogramme; Im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg kann die Hamburgische Investitionsund Förderbank weitere Aufgaben wahrnehmen, sofern diese den Grundsätzen und Vorgaben der Europäischen Union für die Geschäftstätigkeit eines Förderinstituts nicht widersprechen; die Konkretisierung erfolgt im Einzelfall bei der Beauftragung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank kann im Rahmen des § 4 Absatz (1) im Einvernehmen mit der jeweils fachlich zuständigen Behörde eigene Förderprogramme und -maßnahmen auflegen und umsetzen. p) Internationale Zusammenarbeit, q) in anderen Vorschriften präzise benannte Förderbereiche, die der Hamburgischen Investitions- und Förderbank durch den Senat übertragen werden; | a) Geändert, nun: Der Vorstand besteht aus der oder dem Vorsitzenden und mindestens einem weiteren Mitglied. Die Mitglieder des Vorstandes müssen den Regelungen des Kreditwesengesetzes (KWG) in Bezug auf die Anforderungen an Geschäftsleiter vollumfänglich genügen. Rechtsverbindliche Erklärungen für die Hamburgische Investitions- und Förderbank werden unter der Zeichnung "Hamburgische Investitions- und Förderbank" abgegeben und bedürfen der Unterschrift zweier Mitglieder des Vorstandes oder eines Mitgliedes des Vorstandes und einer bevollmächtigten Vertreterin oder eines bevollmächtigten Vertreters oder zweier bevollmächtigter Vertreterinnen oder Vertreter der Hamburgischen Investitions- und Förderbank. Der Vorstand kann für den laufenden Geschäftsverkehr eine andere Regelung treffen. Soweit rechtsverbindliche Erklärungen mit Hilfe automatischer Einrichtungen abgegeben werden, bedarf es keiner Unterschrift und Namenswiedergaben. Ist der Hamburgische Investitions- und Förderbank gegenüber eine Willenserklärung abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Vorstandsmitglied beziehungsweise einer bevollmächtigten Vertreterin oder einem bevollmächtigten Vertreter. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank wird bei Rechtsgeschäften oder Rechtsstreitigkeiten mit den Vorstandsmitgliedern durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder durch die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Diese sind im lnnenverhältnis verpflichtet, Beschlüsse des Verwaltungsrates auszuführen. | b) Der Name der Anstalt des öffentlichen Rechts ist gändert worden. Die lnnovationsstiftung Hamburg, Stiftung des öffentlichen Rechts, ist unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Aufnahme durch Übertragung des bei Wirksamwerden der Verschmelzung vorhandenen Vermögens auf die Hamburgische Investitions- und Förderbank verschmolzen worden. | a) 01.08.2013 Schiller | |
| 11 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Engel, Antje, Hamburg, *XX.XX.XXXX Heider, Dorothee Käthe Ursula, Hamburg, *XX.XX.XXXX Struve, Marc, Scharbeutz, *XX.XX.XXXX | a) 21.08.2023 Düsterhöft | |||
| 12 | c) Gegenstand geändert, nun: (1) Die Hamburgische Investitions- und Förderbank ist das zentrale Förderinstitut der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie unterstützt den Senat bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dabei führt sie im staatlichen Auftrag, in der Regel auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, Fördermaßnahmen, insbesondere Finanzierungen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union und unter Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbotes im eigenen Namen in folgenden Bereichen durch: 1. Öffentliche Förderaufgaben a) Wohnraumförderung, b) Städtebauförderung, c) Förderung des Umweltschutzes, d) Förderung der rationalen Energienutzung, der erneuerbaren Energien und der Energieeinsparung, e) Mittelstandsförderung, f) Wagnis- und Wachstumsfinanzierung von Unternehmen, g) Förderung im Rahmen von Risikokapital, h) Technologie- und Innovationsförderung, i) Infrastrukturförderung, j) Förderung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und des ländlichen Raumes, k) Förderung des Gesundheitswesens, l) Bildung, Jugend und Sport, m) Kunst- und Kulturförderung einschließlich Baukultur, n) Förderung des Tourismus, o) International vereinbarte Förderprogramme, p) Internationale Zusammenarbeit, q) in anderen Vorschriften präzise benannte im öffentlichen Interesse liegende Förderbereiche, die der Hamburgischen Investitions- und Förderbank durch den Senat übertragen werden; zur Durchführung durch die Hamburgische Investitions- und Förderbank muss die jeweilige Förderaufgabe in Regelwerken konkretisiert sein, 2. Gewährung von Darlehen und Einsatz anderer Finanzierungsformen an Gebietskörperschaften und öffentlichrechtliche Zweckverbände, 3. Finanzierung von Maßnahmen mit ausschließlich soizaler Zielsetzung, 4. Beteiligung an Projekten im Gemeinschaftsinteresse, die von der Europäischen Investitionsbank oder ähnlichen Finanzierungsinstituten mitfinanziert werden, 5. Treuhand- und Verwaltungsgeschäfte aus öffentlichen MItteln. (2) Im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg darf die Hamburgische Investitionsund Förderbank weitere Aufgaben wahrnehmen, sofern diese im öffentlichen Interesse liegen und den Grundsätzen und Vorgaben der Europäischen Union für die Geschäftstätigkeit eines Förderinstitutes nicht widersprechen; die Konkretisierung erfolgt im Einzelfall bei der Beauftragung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank. (3) Die Hamburgische Investitions- und Förderbank darf im Rahmen des Absatzes 1 im Einvernehmen mit der jeweils fachlich zuständigen Behörde eigene im öffentlichen Interesse liegende Förderprogramme und maßnahmen auflegen und umsetzen. (4) Neben anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts darf nur die Hamburgische Investitions- und Förderbank Förderaufgaben und -maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 für die Freie und Hansestadt Hamburg erbringen. Der Freien und Hansestadt Hamburg bleibt es unbenommen, diese Förderaufgaben und -maßnahmen selbst wahrzunehmen. (5) Soweit nicht im Einzelfall abweichend durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes bestimmt, regeln die jeweils fachlich zuständigen Behörden die Deckung der Mittelausstattung der Hamburgischen Investitionss- und Förderbank für die Aufgabenerfüllung nach den Absätzen 1 und 2 durch öffentlich-rechtliche Verträge. Die Mittelausstattung setzt sich, soweit nicht abweichend geregelt, aus dem Mittelbedarf für die Durchführung der Förderung und den Fördermitteln zusammen. | b) Geändert (besondere Vertretungsbefugnis), nun: Vorstand: Sommer, Ralf, Bad Oldesloe, *XX.XX.XXXX gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder allein mit einem bevollmächtigten Vertreter gemäß § 10 des Gesetzes über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFBG) i.V.m. § 3 der Satzung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank. Geändert (besondere Vertretungsbefugnis), nun: Vorstand: Overkamp, Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertritt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder allein mit einem bevollmächtigten Vertreter gem. § 10 des Gesetzes über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFBG) i.V.m. § 3 der Satzung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank. | a) 24.08.2023 Helbig |
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