Handelsregister · HRA 126119

Chronologischer Auszug

Hamburger Stadtentwässerung - Anstalt des öffentlichen Rechts - · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 07.05.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hamburger Stadtentwässerung - Anstalt des
öffentlichen Rechts b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg

c)
(1) Die Stadtentwässerung nimmt die
hoheitliche Aufgabe der Beseitigung des
Abwassers wahr, das im Gebiet der Freien
und Hansestadt Hamburg mit Ausnahme von
Neuwerk anfällt.Sie beseitigt das Abwasser,
soweit es der Beseitigungspflicht durch die
Freie und Hansestadt Hamburg nach § 2 des
Hamburgischen Abwassergesetzes vom 21.
Februar 1984 mit der Änderung vom 22.
Dezember 1992 (Hamburgisches Gesetz- und

305) unterliegt. Die Freie und Hansestadt
Hamburg bedient sich der Stadtentwässerung
zur Wahrnehmung ihrer Erschließungslast. Im
Übrigen obliegt der Stadtentwässerung die
Mitwirkung beim vorbeugenden und
abwehrenden Katastrophenschutz.
(2) Der Senat der Freien und Hansestadt
Hamburg kann der Stadtentwässerung durch
Rechtsverordnung nach § 1 Absatz 2 des
Hamburgischen Gesetzes über die
Verkündung von Rechtsverordnungen vom
28. März 1955 (Sammlung des bereinigten
hamburgischen Landesrechts I 114-a), zuletzt
geändert am 16. Januar 1989
(Hamburgisches Gesetz- und

die im fachlichen Zusammenhang mit den
Aufgaben nach Absatz 1 stehen, zur Erfüllung
übertragen (Auftragsangelegenheiten), auch
soweit sie hoheitlicher Art sind. Daneben kann
die Stadtentwässerung Geschäfte und
Tätigkeiten jeglicher Art auf dem Gebiet der
Abwasserbeseitigung sowie Geschäfte und
Tätigkeiten im Zusammenhang mit der
Klärschlammbeseitigung durchführen.
(4) Die Stadtentwässerung kann im
Zusammenhang mit ihren
abwasserwirtschaftlichen Tätigkeiten Anlagen
und Infrastrukturen zur Versorgung der
Allgemeinheit und öffentlicher oder privater
Einrichtungen mit Energie planen, errichten
und betreiben. Hierbei hat sie ihre Tätigkeiten
an dem Ziel auszurichten, einen Beitrag für
eine sichere, preisgünstige,
verbraucherfreundliche, effiziente und
umweltverträgliche Versorgung mit Elektrizität,
Gas und Wärme zu leisten, der zunehmend
auf erneuerbaren Energien beruht.
(5) Die Stadtentwässerung hat die vom Senat
festgelegten öffentlichen Interessen,
insbesondere die umwelt-, arbeitsmarkt- und
ausbildungspolitischen sowie städtebaulichen
und wohnungsbaulichen Ziele zu beachten.
(6) Die Stadtentwässerung kann sich zur
Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter bedienen und
weitere Unternehmen gründen oder sich an
fremden Unternehmen beteiligen. 2 Die §§ 53
und 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes
(HGrG) vom 19. August 1969 (BGBl. I S.
1273), zuletzt geändert am 15. Juli 2013
(BGBl. I S. 2398), in der jeweils geltenden
Fassung und die §§ 65 und 67 bis 69 der
Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 17.
Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 503) in der
jeweils geltenden Fassung sind entsprechend
anzuwenden. 3 Beteiligt sich die
Stadtentwässerung mit mehr als 20 vom
Hundert am Grund- oder Stammkapital eines
anderen Unternehmens, sind die sich aus §§
53 und 54 HGrG ergebenden Rechte und
Pflichten, die Anforderungen an die
Aufstellung und Prüfung des
Jahresabschlusses gemäß § 65 Absatz 1
Nummer 4 LHO sowie die Rechte der für die
Finanzen zuständigen Behörde gemäß § 4
Absatz 3 in den Gesellschaftsvertrag oder die
Satzung dieses Unternehmens aufzunehmen.
(7) Wenn die Stadtentwässerung sich zur
Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter bedient,
weitere Unternehmen gründet oder sich an
fremden Unternehmen beteiligt, kann sie im
Rahmen der Aufgabenerfüllung auch
personenbezogene Daten verarbeiten. Soweit
hierfür die Verarbeitung personenbezogener
Daten gemäß § 28 Absatz 1 des
Hamburgischen Datenschutzgesetzes
(HmbDSG) vom 5. Juli 1990 (HmbGVBl. S.
133, 165, 226), zuletzt geändert am 14. Juni
2011 (HmbGVBl. S. 255), in der jeweils
geltenden Fassung erforderlich ist, findet § 28
Absätze 3 und 4 HmbDSG keine Anwendung.
a)
Die Geschäftsführung besteht aus mindestens zwei
Geschäftsführern. Die Geschäftsführung vertritt
gemeinschaftlich.

b)
Geschäftsführer:
Leroy, Nathalie Chantal Claire, Wentorf, *XX.XX.XXXX
gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.

Geschäftsführer:
Hannemann, Ingo Gerhard, Lüneburg, *XX.XX.XXXX
gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit
der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung
von Grundstücken:
Dr. Czekalla, Christoph Ulrich, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Dr. Brunner, Johannes, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Pohl, Heinz Carsten, Halstenbek, *XX.XX.XXXX
Pusch, Helmut, Neu Wulmstorf, *XX.XX.XXXX
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts
a)
18.08.2020
Zacharias
2Prokura erloschen
Dr. Czekalla, Christoph Ulrich, Hamburg, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit
der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung
von Grundstücken:
Wendland, Arnd, Ahrensburg, *XX.XX.XXXX
a)
13.07.2021
Repinski
3b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Dr. Brunner, Johannes, Hamburg, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.

Nicht mehr
Geschäftsführer:
Leroy, Nathalie Chantal Claire, Wentorf, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen
Dr. Brunner, Johannes, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
20.09.2021
Zacharias
4Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit
der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung
von Grundstücken:
Herzog, Frank, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
13.07.2022
Helbig
5Prokura erloschen
Pusch, Helmut, Neu Wulmstorf, *XX.XX.XXXX
a)
19.07.2022
Helbig
6b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Strohmeyer, Gesine, Hamburg, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.

Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Brunner, Johannes, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
12.01.2023
Zacharias
7Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit
der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung
von Grundstücken:
Deutsch, Claudia, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
02.02.2023
Zacharias

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.