Handelsregister · HRA 126119
Chronologischer Auszug
Hamburger Stadtentwässerung - Anstalt des öffentlichen Rechts - · Amtsgericht Hamburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Hamburger Stadtentwässerung - Anstalt des öffentlichen Rechts b) Hamburg Geschäftsanschrift: Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg c) (1) Die Stadtentwässerung nimmt die hoheitliche Aufgabe der Beseitigung des Abwassers wahr, das im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg mit Ausnahme von Neuwerk anfällt.Sie beseitigt das Abwasser, soweit es der Beseitigungspflicht durch die Freie und Hansestadt Hamburg nach § 2 des Hamburgischen Abwassergesetzes vom 21. Februar 1984 mit der Änderung vom 22. Dezember 1992 (Hamburgisches Gesetz- und 305) unterliegt. Die Freie und Hansestadt Hamburg bedient sich der Stadtentwässerung zur Wahrnehmung ihrer Erschließungslast. Im Übrigen obliegt der Stadtentwässerung die Mitwirkung beim vorbeugenden und abwehrenden Katastrophenschutz. (2) Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg kann der Stadtentwässerung durch Rechtsverordnung nach § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 28. März 1955 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 114-a), zuletzt geändert am 16. Januar 1989 (Hamburgisches Gesetz- und die im fachlichen Zusammenhang mit den Aufgaben nach Absatz 1 stehen, zur Erfüllung übertragen (Auftragsangelegenheiten), auch soweit sie hoheitlicher Art sind. Daneben kann die Stadtentwässerung Geschäfte und Tätigkeiten jeglicher Art auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung sowie Geschäfte und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Klärschlammbeseitigung durchführen. (4) Die Stadtentwässerung kann im Zusammenhang mit ihren abwasserwirtschaftlichen Tätigkeiten Anlagen und Infrastrukturen zur Versorgung der Allgemeinheit und öffentlicher oder privater Einrichtungen mit Energie planen, errichten und betreiben. Hierbei hat sie ihre Tätigkeiten an dem Ziel auszurichten, einen Beitrag für eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wärme zu leisten, der zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht. (5) Die Stadtentwässerung hat die vom Senat festgelegten öffentlichen Interessen, insbesondere die umwelt-, arbeitsmarkt- und ausbildungspolitischen sowie städtebaulichen und wohnungsbaulichen Ziele zu beachten. (6) Die Stadtentwässerung kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter bedienen und weitere Unternehmen gründen oder sich an fremden Unternehmen beteiligen. 2 Die §§ 53 und 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1273), zuletzt geändert am 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2398), in der jeweils geltenden Fassung und die §§ 65 und 67 bis 69 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 503) in der jeweils geltenden Fassung sind entsprechend anzuwenden. 3 Beteiligt sich die Stadtentwässerung mit mehr als 20 vom Hundert am Grund- oder Stammkapital eines anderen Unternehmens, sind die sich aus §§ 53 und 54 HGrG ergebenden Rechte und Pflichten, die Anforderungen an die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 65 Absatz 1 Nummer 4 LHO sowie die Rechte der für die Finanzen zuständigen Behörde gemäß § 4 Absatz 3 in den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung dieses Unternehmens aufzunehmen. (7) Wenn die Stadtentwässerung sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter bedient, weitere Unternehmen gründet oder sich an fremden Unternehmen beteiligt, kann sie im Rahmen der Aufgabenerfüllung auch personenbezogene Daten verarbeiten. Soweit hierfür die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 28 Absatz 1 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes (HmbDSG) vom 5. Juli 1990 (HmbGVBl. S. 133, 165, 226), zuletzt geändert am 14. Juni 2011 (HmbGVBl. S. 255), in der jeweils geltenden Fassung erforderlich ist, findet § 28 Absätze 3 und 4 HmbDSG keine Anwendung. | a) Die Geschäftsführung besteht aus mindestens zwei Geschäftsführern. Die Geschäftsführung vertritt gemeinschaftlich. b) Geschäftsführer: Leroy, Nathalie Chantal Claire, Wentorf, *XX.XX.XXXX gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Geschäftsführer: Hannemann, Ingo Gerhard, Lüneburg, *XX.XX.XXXX gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dr. Czekalla, Christoph Ulrich, Hamburg, *XX.XX.XXXX Dr. Brunner, Johannes, Hamburg, *XX.XX.XXXX Pohl, Heinz Carsten, Halstenbek, *XX.XX.XXXX Pusch, Helmut, Neu Wulmstorf, *XX.XX.XXXX | a) Anstalt des öffentlichen Rechts | a) 18.08.2020 Zacharias |
| 2 | Prokura erloschen Dr. Czekalla, Christoph Ulrich, Hamburg, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Wendland, Arnd, Ahrensburg, *XX.XX.XXXX | a) 13.07.2021 Repinski | |||
| 3 | b) Bestellt Geschäftsführer: Dr. Brunner, Johannes, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Nicht mehr Geschäftsführer: Leroy, Nathalie Chantal Claire, Wentorf, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen Dr. Brunner, Johannes, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 20.09.2021 Zacharias | ||
| 4 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Herzog, Frank, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 13.07.2022 Helbig | |||
| 5 | Prokura erloschen Pusch, Helmut, Neu Wulmstorf, *XX.XX.XXXX | a) 19.07.2022 Helbig | |||
| 6 | b) Bestellt Geschäftsführer: Strohmeyer, Gesine, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Brunner, Johannes, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 12.01.2023 Zacharias | |||
| 7 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Deutsch, Claudia, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 02.02.2023 Zacharias |
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