Handelsregister · VR 17234

Chronologischer Auszug

Hamburger Kart-Club Fun Racer e.V. · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hamburger Kart-Club Fun Racer e.V.

b)
Hamburg
b)
1. Vorsitzender:
Finnern, Dennis, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 05.01.2002 und wurde zuletzt geändert am 23.02.2002.
a)
03.04.2002
Martens

b)
Satzung Blatt 5-7 Sonderband
Beschluss Bl. 9-10, 11 Sdb.
2a)
Der Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt.
a)
Die Jahreshauptversammlung vom 12.01.2003 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 5
bis 12 beschlossen.
a)
16.04.2003
Ellinghaus

b)
Beschluss Bl.44-47, 50-53
Sonderband
3a)
Die Jahreshauptversammlung vom 11.01.2004 hat eine Änderung der Satzung in den §§
6.5, 8.1, 9 und 11 beschlossen. Ein neuer § 11.2 ist eingefügt worden.
a)
27.04.2004
Repinski

b)
Beschluss Bl.61-62, 63
Sonderband
4a)
Die außerordentliche Mitgliederversammlung vom 28.11.2004 hat eine Änderung der
Satzung in den §§ 5 und 9 beschlossen. Die §§ 6.2 bis 6.4 sind zu einem § 6.2
zusammengefaßt worden. § 6.5 ist jetzt § 6.3 und geändert worden. Die §§ 10.2 bis 10.4
sind zu einem § 10.2 zusammengefaßt worden. § 10.5 ist gestrichen. § 10.6 ist jetzt § 10.3
a)
27.07.2005
Scheefe

b)
Beschluss Bl.67-68, 69-72
Sonderband
5a)
Die außerordentliche Mitgliederversammlung vom 12.06.2005 hat eine Änderung der
Satzung in § 7 beschlossen.
a)
14.12.2005
Scheefe

b)
Beschluss Bl.77 Sonderband
6b)
Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2006 hat die Auflösung des Vereins beschlossen.

Der Verein ist erloschen.
a)
06.08.2007
Rohde

b)
Beschluss Bl.87 Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.