Handelsregister · HRB 31603
Chronologischer Auszug
hamburger arbeit GmbH · Amtsgericht Hamburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) HAB Hamburger Arbeit - Beschäftigungsgesellschaft mbH b) Hamburg c) (1) Die Förderung und Eingliederung von Sozialhilfeempfängern in das Arbeitsleben durch Schaffung von Arbeitsgelegenheiten gem. § 19 Abs. 1 BSHG für Sozialhilfeempfänger, die freiwillig von einem entsprechenden Hilfsangebot Gebrauch machen wollen. Die Gesellschaft bietet weitere zweckgerichtete Maßnahmen, wie beispielweise Bewerbungstraining oder Arbeitsvermittlung, soziale Betreuung und Qualifizierung zur Sicherung des Eingliederungsziels sowie zur präventiven Vermeidung von Sozialhilfebezug an. (2) Das Unternehmen verwirklicht den Gesellschaftszweck insbesondere durch den Abschluß befristeter Arbeitsverhältnisse mit Sozialhilfeempfängern - in der Regel für ein Jahr, maximal für insgesamt drei Jahre - im Rahmen der Beschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft über die Neuregelung der Hilfe zur Arbeit (wie Drucksachen Nr. 10/392, 11/735, 11/1113, 11/3689), um dadurch ihre Aussicht auf Erlangung einer angemessenen Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. Dazu gehören auch begleitende Hilfen, die direkt oder indirekt das Ziel der Intergration in das soziale Leben und die Arbeitswelt fördern. Die Kapazitäten können darüber hinaus auch für andere arbeitsmarktpolitische Förderungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, sofern die Finanzierung nach entsprechenden Rechtsgrundlagen gesichert ist. Die Gesellschaft ist auch zur Beschäftigung von Arbeitnehmern in Betriebsstätten von Kooperationspartnern berechtigt, soweit es sich um nicht gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung handelt. Die Gesellschaft nutzt verfügbare Kapazitäten zur Berufsbildung von Jugendlichen. Dabei wirkt das Unternehmen mit den hierzu berufenen Stellen zusammen. (3) Das Unternehmen arbeitet ausschließlich gemeinnützig und wohltätig. Das Unternehmen ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erste Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | 71.000,00 DEM | a) Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: Scheele, Detlef, Angestellter, Hamburg einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | Einzelprokura Michaelis, Carmen, Hamburg Kekstadt, Gert, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 19.08.1983 zuletzt geändert am 20.06.2000 b) Durch Gesellschafterbeschluß vom 29. Juli 1998 ist das Stammkapital zur Durchführung der Verschmelzung mit der HWB, Hamburg-West Beschäftigungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 39870) um 21.000 DM auf 71.000 DM erhöht und der Gesellschaftsvertrag in den §§ 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital) und 13 geändert worden. Mit der Gesellschaft ist gemäß Verschmelzungsvertrag vom 29. Juli 1998 die HWB, Hamburg-West Beschäftigungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 39870) verschmolzen worden. | a) 05.06.2002 Kastanias b) Gesellschaftsvertrag Blatt 253 ff. Sonderband Verschmelzungsvertrag Blatt 228 ff. Sonderband 2 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 26.10.1983 |
| 2 | c) (1) die Förderung und Eingliederung von Sozialhilfeempfängern in das Arbeitsleben durch Schaffung von Arbeitsgelegenheiten gemäß § 19 BSHG. Die Gesellschaft bietet weitere zweckgerichtete Maßnahmen, wie beispielsweise Bewerbungstraining oder Arbeitsvermittlung, soziale Betreuung und Qualifizierung zur Sicherung des Eingliederungsziels sowie zur präventiven Vermeidung von Sozialhilfebezug an. (2) das Unternehmen verwirklicht den Gesellschaftszweck insbesondere durch den Abschluß befristeter Arbeitsverhältnisse sowie die Durchführung öffentlich-rechtlicher Beschäftigungsverhältnisse mit Sozialhilfeempfängern, um dadurch deren Aussicht auf Erlangen einer angemessenen Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. Dazu gehören auch begleitende Hilfen, die direkt oder indirekt das Ziel der Integration in das soziale Leben und die Arbeitswelt zu fördern geeignet sind. Die Kapazitäten können darüber hinaus auch für andere arbeitsmarktpolitische Förderungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, sofern die Finanzierung nach entsprechenden Rechtsgrundlagen gesichtert ist. Die Gesellschaft ist auch zur Beschäftigung von Arbeitnehmern in Betriebsstätten von Kooperationspartnern berechtigt, soweit es sich um nicht gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung handelt. Die Gesellschaft nutzt verfügbare Kapazitäten zur Berufsbildung von Jugendlichen. Dabei wirkt das Unternehmen mit den hierzu berufenen Stellen zusammen. (3) Das Unternehmen arbeitet ausschließlich gemeinnützig und wohltätig. Das Unternehmen ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | 37.000,00 EUR | Prokura erloschen: Michaelis, Carmen, Hamburg | a) Die Gesellschafterversammlung hat am 08.04.2002 beschlossen, das Stammkapital (DEM 71.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 36.301,72 um EUR 698,28 auf EUR 37.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital), 7, 8, 10 und 15 zu ändern. | a) 09.10.2002 Bruns b) Gesellschaftsvertrag Blatt 275 ff. Sonderband 2 | |
| 3 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2002 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Ziffer (1) beschlossen. | a) 03.02.2003 Bruns b) Gesellschaftsvertrag Blatt 281 ff. Sonderband | ||||
| 4 | c) (1) die Förderung und Eingliederung von Sozialhilfeempfängern in das Arbeitsleben durch Schaffung von Arbeitsgelegenheiten gemäß § 19 BSHG. Die Gesellschaft bietet weitere zweckgerichtete Maßnahmen, wie beispielsweise Bewerbungstraining oder Arbeitsvermittlung, soziale Betreuung und Qualifizierung zur Sicherung des Eingliederungsziels sowie zur präventiven Vermeidung von Sozialhilfebezug an. (2) das Unternehmen verwirklicht den Gesellschaftszweck insbesondere durch den Abschluß befristeter Arbeitsverhältnisse sowie die Durchführung öffentlich-rechtlicher Beschäftigungsverhältnisse mit Sozialhilfeempfängern, um dadurch deren Aussicht auf Erlangen einer angemessenen Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. Dazu gehören auch begleitende Hilfen, die direkt oder indirekt das Ziel der Integration in das soziale Leben und die Arbeitswelt zu fördern geeignet sind. Die Kapazitäten können darüber hinaus auch für andere arbeitsmarktpolitische Förderungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, sofern die Finanzierung nach entsprechenden Rechtsgrundlagen gesichtert ist. Die Gesellschaft ist auch zur Beschäftigung von Arbeitnehmern in Betriebsstätten von Kooperationspartnern berechtigt, soweit es sich um nicht gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung handelt. Die Gesellschaft ist im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung auch berechtigt, zur Beschäftigung von Arbeitnehmern die Betriebsstätten von Kooperationspartnern zu nutzen. (3) Das Unternehmen arbeitet ausschließlich gemeinnützig und wohltätig. Das Unternehmen ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. | a) 15.04.2004 Herchen b) Gesellschaftsvertrag Blatt 289 ff. Sonderband 2 | |||
| 5 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 7, 15 und 16 beschlossen. | a) 20.08.2004 Dr. Herchen b) Gesellschaftsvertrag Blatt 293 ff Sonderband 3 | ||||
| 6 | c) (1) die Förderung von Bildung und Erziehung. Dieser Zweck wird insbesondere durch die Förderung der Eingliederung von Empfängern von Transferleistungen auf sozialrechtlicher Grundlage in das Arbeitsleben verfolgt. Hierfür wird die Gesellschaft im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsgelegenheiten für hilfebedürftige Personen schaffen, um deren Qualifikation den Erfordernissen des Arbeitsmarktes anzupassen. Die Gesellschaft wird dabei weitere zweckgerichtete Maßnahmen, wie beispieleise Bewerbungstraining, soziale Betreuung und Qualifizierung zur Sicherung des Eingliederungsziels sowie zur präventiven Vermeidung des Bezugs von Transferleistungen durchführen. (2) das Unternehmen verwirklicht den Gesellschaftszweck insbesondere durch begleitende Hilfen, die direkt oder indirekt das Ziel der Qualifikation zur Förderung einer Integration in das soziale Leben und die Arbeitswelt zum Ziel haben. Hierfür wird die Gesellschaft befristete Arbeitsverhältnisse abschließen sowie Stellen für öffentlich-rechtliche Beschäftigungsverhältnisse mit Beziehern von Transferleistungen bereitstellen, um dadurch deren Aussicht auf Erlangung einer angemessenen Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Gesellschaft kann sich darüber hinaus auch im Rahmen anderer arbeitsmarkt-, sozial- und bildungspolitischer Qualifizierungsmaßnahmen betätigen, soweit sich die Maßnahmen an Bezieher von Transferleistungen auf sozialrechtlicher Grundlage (z.B. hilfebedürftige Erwerbsfähige, Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte sowie Ausbildungs- und Arbeitssuchende) richten oder geeignet sind, den Bezug dieser Transferleistungen präventiv zu verhindern. Die Gesellschaft kann zur Realisierung der genannten Zwecke auch Arbeitsnehmerüberlassung betreiben, soweit dies mit ihren gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung in Einklang steht. Die Gesellschaft nutzt verfügbare Kapazitäten zur Berufsbildung von Jugendlichen. Dabei wirkt das Unternehmen mit den hierzu berufenen Stellen zusammen. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, allein oder zusammen mit anderen Gesellschaften Unternehmen im Inland zu gründen, zu erwerben, sich an ihnen zu beteiligen oder ihre Geschäfte zu führen, soweit dies dem Gesellschaftszweck dient und mit den Vorschriften zur steuerlichen Gemeinnützigkeit in Einklang steht. (4)Das Unternehmen arbeitet ausschließlich gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung. Das Unternehmen ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Das Unternehmen arbeitet ausschließlich gemeinnützig und wohltätig. Das Unternehmen ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2005 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 2 (Gegenstand), 6 (Vertretung) und 17 (Bekanntmachungen). | a) 10.02.2006 Wiedemann b) Gesellschaftsvertrag Blatt 299 ff. Sonderband 3 | ||
| 7 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2005 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 2 (Gegenstand), 6 (Vertretung) und 17 (Bekanntmachungen). | a) 21.08.2006 Wiedemann b) Eintragung Nr. 6 Spalte 6 a) vom 10.02.2006 von Amts wegen berichtigt. | ||||
| 8 | c) (1) die Förderung von Bildung und Erziehung. Dieser Zweck wird insbesondere durch die Förderung der Eingliederung von Empfängern von Transferleistungen auf sozialrechtlicher Grundlage in das Arbeitsleben verfolgt. Hierfür wird die Gesellschaft im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsgelegenheiten für hilfebedürftige Personen schaffen, um deren Qualifikation den Erfordernissen des Arbeitsmarktes anzupassen. Die Gesellschaft wird dabei weitere zweckgerichtete Maßnahmen, wie beispielsweise Bewerbungstraining, soziale Betreuung und Qualifizierung zur Sicherung des Eingliederungsziels sowie zur präventiven Vermeidung des Bezugs von Transferleistungen durchführen. (2) Das Unternehmen verwirklicht den Gesellschaftszweck insbesondere durch begleitende Hilfen, die direkt oder indirekt das Ziel der Qualifikation zur Förderung einer Integration in das soziale Leben und die Arbeitswelt zum Ziel haben. Hierfür wird die Gesellschaft befristete Arbeitsverhältnisse abschließen sowie Stellen für öffentlich-rechtliche Beschäftigungsverhältnisse mit Beziehern von Transferleistungen bereitstellen, um dadurch deren Aussicht auf Erlangung einer angemessenen Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Gesellschaft kann sich darüber hinaus auch im Rahmen anderer arbeitsmarkt-, sozial- und bildungspolitischer Qualifizierungsmaßnahmen betätigen, soweit sich die Maßnahmen an Bezieher von Transferleistungen auf sozialrechtlicher Grundlage (z.B. hilfebedürftige Erwerbsfähige, Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte sowie Ausbildungs- und Arbeitssuchende) richten oder geeignet sind, den Bezug dieser Transferleistungen präventiv zu verhindern. Die Gesellschaft kann zur Realisierung der genannten Zwecke auch Arbeitsnehmerüberlassung betreiben, soweit dies mit ihren gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung in Einklang steht. Die Gesellschaft nutzt verfügbare Kapazitäten zur Berufsbildung von Jugendlichen. Dabei wirkt das Unternehmen mit den hierzu berufenen Stellen zusammen. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, allein oder zusammen mit anderen Gesellschaften Unternehmen im Inland zu gründen, zu erwerben, sich an ihnen zu beteiligen oder ihre Geschäfte zu führen, soweit dies dem Gesellschaftszweck dient und mit den Vorschriften zur steuerlichen Gemeinnützigkeit in Einklang steht. (4)Das Unternehmen arbeitet ausschließlich gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung. Das Unternehmen ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand) und 16 Abs. (2) beschlossen. | a) 21.08.2006 Wiedemann b) Gesellschaftsvertrag Blatt 305 ff. Sonderband 3 | |||
| 9 | b) Ausgeschieden Geschäftsführer: Scheele, Detlef, Angestellter, Hamburg | a) 11.03.2008 Schlobohm | ||||
| 10 | b) Bestellt Notgeschäftsführer: Kekstadt, Gert, Hamburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Prokura erloschen Kekstadt, Gert, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 08.04.2008 Schlobohm | |||
| 11 | b) Geschäftsanschrift: Bahngärten 11, 22041 Hamburg | b) Bestellt Geschäftsführer: Nauber, Hans, Hamburg, *XX.XX.XXXX gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristenmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun Geschäftsführer: Kekstadt, Gert, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 20.11.2008 Schlobohm | |||
| 12 | b) Ausgeschieden Geschäftsführer: Kekstadt, Gert, Hamburg, *XX.XX.XXXX Geändert, nun Geschäftsführer: Nauber, Hans, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kekstadt, Gert, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 20.10.2011 Krenzer | |||
| 13 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der komm.pass.arbeit GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 99593) verschmolzen. | a) 28.08.2012 Brehmer | ||||
| 14 | Prokura erloschen Kekstadt, Gert, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 12.09.2013 Schiller | ||||
| 15 | a) hamburger arbeit GmbH b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Hammer Steindamm 44, 22089 Hamburg c) (1) Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Unterstützung körperlich, geistig oder seelisch bzw. wirtschaftlich hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 und 2 Abgabenordnung. Weiterer Zweck ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht ins besondere durch Beratungs- , Qualifizierungs- sowie Bildungsangebote für arbeitsmarktferne Arbeitslose mit besonderen und in der Person liegenden Problemlagen. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - Beratung, Unterstützung sowie berufliche und persönliche Kompetenzentwicklung von schwer vermittelbaren Arbeitslosen, Beziehern und Bezieherinnen von Transferleistungen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen, - Beratung, Unterstützung und sozialpädagogische Betreuung des oben genannten Personenkreises, um diesem eine möglichst eigenständige Lebensführung zu ermöglichen bzw diese zu stabilisieren, - Beratung und Unterstützung des oben genannten Personenkreises mit dem Ziel, die in Hamburg vorhandenen kommunalen Regelangebote effektiv zu nutzen. (3) Das Unternehmen bietet selbst Beratungen im Rahmen der vorhandenen Regelangebote an. Die Gesellschaft kann sich darüber hinaus auch im Rahmen anderer arbeitsmarkt-, sozial- und bildungspolitischer Maßnahmen Dritter betätigen oder diese aktiv, ideell und finanziell fördern, soweit sich die Maßnahmen an Personen richten, die Transferleistungen auf sozialrechtlicher Grundlage beziehen (z. B. hilfebedürftige Erwerbsfähige, Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte sowie Ausbildungs- und Arbeitssuchende) oder geeignet sind, den Bezug dieser Transferleistungen präventiv zu verhindern. (4) Im Rahmen der Leistungsangebote soll die Gesellschaft die Erfolgswirksamkeit bei der Inanspruchnahme kommunaler Begleitund Eingliederungsleistungen ermitteln, um damit die fachpolitische Steuerung der Landes- und oder Bundesbehörden zu unterstützen. (5) Die hamburger arbeit kann Kooperationspartner in die Erbringung der Leistungen einbeziehen. (6) Zur Erfüllung der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Zwecke kann die Gesellschaft auch Arbeitnehmerüberlassung betreiben, soweit dies mit ihren steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der Abgabenordnung in Einklang steht. (7) Die Gesellschaft ist berechtigt, allein oder zusammen mit anderen Gesellschaften Unternehmen im Inland zu gründen, zu erwerben, sich an ihnen zu beteiligen oder ihre Geschäfte zu führen, soweit dies dem Gesellschaftszweck dient und mit den Vorschriften zur steuerlichen Gemeinnützigkeit in Einklang steht. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 Satz 1 (Firma) und 2 (Gegenstand). | a) 26.05.2014 Kob b) Fall 25 | |||
| 16 | b) Ausgeschieden Geschäftsführer: Nauber, Hans Wilhelm, Hamburg, *XX.XX.XXXX Bestellt Geschäftsführer: Sprei, Julia, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. | Einzelprokura: Reiners, Birgit, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 02.07.2014 Krenzer b) Fall 26 | |||
| 17 | b) Ausgeschieden Geschäftsführer: Nauber, Hans, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 03.07.2014 Krenzer b) Eintragung Nr. 16 Spalte 4 vom 02.07.2014 von Amts wegen berichtigt. | ||||
| 18 | c) (1) Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Unterstützung körperlich, geistig oder seelisch bzw. wirtschaftlich hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 Nr. 1 und 2 Abgabenordnung. Weiterer Zweck ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Wohlfahrtspflege. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht ins besondere durch Beratungs-, Qualifizierungs- sowie Bildungsangebote für arbeitsmarktferne Arbeitslose mit besonderen und in der Person liegenden Problemlagen. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - Beratung, Unterstützung sowie berufliche und persönliche Kompetenzentwicklung von schwer vermittelbaren Arbeitslosen, Beziehern und Bezieherinnen von Transferleistungen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen, - Beratung, Unterstützung und sozialpädagogische Betreuung des oben genannten Personenkreises, um diesem eine möglichst eigenständige Lebensführung zu ermöglichen bzw. diese zu stabilisieren, - Beratung und Unterstützung des oben genannten Personenkreises mit dem Ziel, die in Hamburg vorhandenen kommunalen Regelangebote effektiv zu nutzen sowie - die ideelle, finanzielle und aktive Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten. (3) Das Unternehmen bietet selbst Beratungen im Rahmen der vorhandenen Regelangebote an. Die Gesellschaft kann sich darüber hinaus auch im Rahmen anderer arbeitsmarkt-, sozial- und bildungspolitischer Maßnahmen Dritter betätigen oder diese aktiv, ideell und finanziell fördern, soweit sich die Maßnahmen an Personen richten, die Transferleistungen auf sozialrechtlicher Grundlage beziehen (z. B. hilfebedürftige Erwerbsfähige, Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte sowie Ausbildungs- und Arbeitssuchende) oder geeignet sind, den Bezug dieser Transferleistungen präventiv zu verhindern. (4) Im Rahmen der Leistungsangebote soll die Gesellschaft die Erfolgswirksamkeit bei der Inanspruchnahme kommunaler Begleitund Eingliederungsleistungen ermitteln, um damit die fachpolitische Steuerung der Landes- und oder Bundesbehörden zu unterstützen. (5) Die hamburger arbeit kann Kooperationspartner in die Erbringung der Leistungen einbeziehen. (6) Zur Erfüllung der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Zwecke kann die Gesellschaft auch Arbeitnehmerüberlassung betreiben, soweit dies mit ihren steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der Abgabenordnung in Einklang steht. (7) Die Gesellschaft ist berechtigt, allein oder zusammen mit anderen Gesellschaften Unternehmen im Inland zu gründen, zu erwerben, sich an ihnen zu beteiligen oder ihre Geschäfte zu führen, soweit dies dem Gesellschaftszweck dient und mit den Vorschriften zur steuerlichen Gemeinnützigkeit in Einklang steht. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 21.07.2014 Dr. Mosenheuer b) Fall 28 | |||
| 19 | b) Bestellt Geschäftsführer: Schmidt, Henrik, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Ausgeschieden Geschäftsführer: Sprei, Julia, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 13.08.2018 Zacharias | ||||
| 20 | b) Ausgeschieden Geschäftsführer: Schmidt, Henrik, Hamburg, *XX.XX.XXXX Bestellt Geschäftsführer: Münster, Tobias, Hamburg, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. | Prokura bestellt und gleichzeitig erloschen Dettmar, Klaus Siegmund Rudolf, Hamburg, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen Reiners, Birgit, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 07.02.2019 Zacharias | |||
| 21 | Einzelprokura: Schmidt, Henrik, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 09.05.2019 Zacharias | ||||
| 22 | Prokura erloschen Schmidt, Henrik, Hamburg, *XX.XX.XXXX Einzelprokura: Schneider, Barbara, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 07.05.2020 Zacharias | ||||
| 23 | Einzelprokura: Schmidt, Henrik, Hamburg, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen Schneider, Barbara, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 05.06.2023 Zacharias |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.