Handelsregister · GnR 764

Chronologischer Auszug

Hamburg-Rahlstedter Baugenossenschaft eG Genossenschaftliches Wohnungsunternehmen · Amtsgericht Hamburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hamburg-Rahlstedter
Baugenossenschaft eG
Genossenschaftliches
Wohungsunternehmen

b)
Hamburg

c)
1. Zweck der Genossenschaft ist
vorrangig eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
der Mitglieder der Genossenschaft.

2. Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.

3. Der Geschäftsbetrieb der
Genossenschaft erstreckt sich auf das
Gebiet der Freien und Hansestadt
Hamburg und die angrenzenden
Landkreise.

4. Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
Die Nachschußpflicht der
Genossen ist auf die Haftsumme
beschränkt. Die Haftsumme
beträgt je Geschäftsanteil DEM
300,--, höchstens jedoch DEM
900,--.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Personen.

Der Vorstand vertritt die
Genossenschaft gerichtlich und
außergerichtlich.

Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Teudt, Hans-Jürgen Dieter, Hamburg
Vorstand:
Jokisch, Günther, Ahrensburg
a)
eingetragene Genossenschaft
Statut vom 18.03.1947 zuletzt geändert am
01.01.2002

b)
1. Bekanntmachungen werden unter der
Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie
sind gemäß § 22 Abs. 2 und 5 dem Vorstand
zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des
Aufsichtsrates werden unter Nennung des
Aufsichtsrates oder bei Verhinderung von
seinem Stellvertreter unterzeichnet

2. Bekanntmachungen werden in der
Zeitschrift "Die Wohnungswirtschaft"
veröffentlicht.
a)
11.06.2002
Scharnweber

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.

Tag der ersten Eintragung:
13.02.1948
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Jokisch, Günther, Ahrensburg
Bestellt:
Vorstand:
Kessler, Peter, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
11.02.2003
Breitkopf
3a)
Hamburg-Rahlstedter
Baugenossenschaft eG
Genossenschaftliches
Wohnungsunternehmen
Die Nachschußpflicht der
Genossen ist auf die Haftsumme
beschränkt. Die Haftsumme
beträgt je Geschäftsanteil EUR
150,--, höchstens jedoch EUR
450,--.
a)
06.08.2003
Scharnweber

b)
Eintragung Nr. 1 Spalte 2 und
3 vom 11.06.2002 von Amts
wegen berichtigt.
4Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen.
Er ist zur Veräußerung und Belastung von
Grundstücken
ermächtigt:
Jensen, Kai, Hamburg, *XX.XX.XXXX
a)
26.07.2007
Breitkopf
5c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist
vorrangig eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
der Mitglieder der Genossenschaft.

(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen; sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.

(3) Der Geschäftsbetrieb der
Genossenschaft erstreckt sich auf das
Gebiet der Freien und Hansestadt
Hamburg und die angrenzenden
Landkreise.

(4) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
(5) Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen
ausgeben und Genussrechte, die keinen
unbedingten Rückzahlungsanspruch
beinhalten, gewähren.
(6) Beteiligungen sind zulässig.
Die Mitglieder haben auch im
Falle der Insolvenz der
Genossenschaft keine
Nachschüsse zu leisten.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Personen.

Der Vorstand vertritt die
Genossenschaft gerichtlich und
außergerichtlich.

Die Genossenschaft wird vertreten
durch ein Vorstandsmitglied in
Gemeinschaft mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 17.06.2008
hat eine Neufassung des Statuts beschlossen.
a)
12.08.2008
Breitkopf
6b)
Bestellt
Vorstand:
Mack, Mario, Vierhöfen, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemäß
allgemeiner Vertretungsregelung.
a)
31.03.2020
Rullmann
7b)
Ausgeschieden
Vorstand:
Teudt, Hans-Jürgen Dieter, Hamburg
Ausgeschieden
Vorstand:
Kessler, Peter, Hamburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt
Vorstand:
Bauschke, Angelika, Ludwigslust,
*XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemäß
allgemeiner Vertretungsregelung.
a)
02.04.2020
Rullmann
8b)
Ausgeschieden
Vorstand:
Bauschke, Angelika, Ludwigslust,
*XX.XX.XXXX
Bestellt
Vorstand:
Dingermann, Meike, Hamburg,
*XX.XX.XXXX
a)
03.11.2020
Rullmann
9c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.

(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.

(3) Der Geschäftsbetrieb der
Genossenschaft erstreckt sich auf das
Gebiet der Freien und Hansestadt
Hamburg und die angrenzenden
Landkreise.

(4) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.

(5) Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen an ihre
Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren
Mitgliedern Genussrechte, die keinen
unbedingten Rückzahlungsanspruch
beinhalten, gewähren.

(6) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2
des Genossenschaftsgesetzes
übernehmen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 26.10.2021
hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2, 3,
4, 5, 6, 7, 8, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 21,
22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33,
34, 35, 36, 38, 39, 40, 41, 43 und 44
beschlossen. Weiterhin wurde ein neuer § 30
a eingefügt.
a)
10.02.2022
Rullmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.