Handelsregister · GnR 764
Chronologischer Auszug
Hamburg-Rahlstedter Baugenossenschaft eG Genossenschaftliches Wohnungsunternehmen · Amtsgericht Hamburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Hamburg-Rahlstedter Baugenossenschaft eG Genossenschaftliches Wohungsunternehmen b) Hamburg c) 1. Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. 3. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und die angrenzenden Landkreise. 4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | Die Nachschußpflicht der Genossen ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme beträgt je Geschäftsanteil DEM 300,--, höchstens jedoch DEM 900,--. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Teudt, Hans-Jürgen Dieter, Hamburg Vorstand: Jokisch, Günther, Ahrensburg | a) eingetragene Genossenschaft Statut vom 18.03.1947 zuletzt geändert am 01.01.2002 b) 1. Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 5 dem Vorstand zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates oder bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet 2. Bekanntmachungen werden in der Zeitschrift "Die Wohnungswirtschaft" veröffentlicht. | a) 11.06.2002 Scharnweber b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 13.02.1948 | |
| 2 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Jokisch, Günther, Ahrensburg Bestellt: Vorstand: Kessler, Peter, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 11.02.2003 Breitkopf | ||||
| 3 | a) Hamburg-Rahlstedter Baugenossenschaft eG Genossenschaftliches Wohnungsunternehmen | Die Nachschußpflicht der Genossen ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme beträgt je Geschäftsanteil EUR 150,--, höchstens jedoch EUR 450,--. | a) 06.08.2003 Scharnweber b) Eintragung Nr. 1 Spalte 2 und 3 vom 11.06.2002 von Amts wegen berichtigt. | |||
| 4 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren Prokuristen. Er ist zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken ermächtigt: Jensen, Kai, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 26.07.2007 Breitkopf | ||||
| 5 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und die angrenzenden Landkreise. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. (5) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. (6) Beteiligungen sind zulässig. | Die Mitglieder haben auch im Falle der Insolvenz der Genossenschaft keine Nachschüsse zu leisten. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. | a) Die Vertreterversammlung vom 17.06.2008 hat eine Neufassung des Statuts beschlossen. | a) 12.08.2008 Breitkopf | |
| 6 | b) Bestellt Vorstand: Mack, Mario, Vierhöfen, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. | a) 31.03.2020 Rullmann | ||||
| 7 | b) Ausgeschieden Vorstand: Teudt, Hans-Jürgen Dieter, Hamburg Ausgeschieden Vorstand: Kessler, Peter, Hamburg, *XX.XX.XXXX Bestellt Vorstand: Bauschke, Angelika, Ludwigslust, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. | a) 02.04.2020 Rullmann | ||||
| 8 | b) Ausgeschieden Vorstand: Bauschke, Angelika, Ludwigslust, *XX.XX.XXXX Bestellt Vorstand: Dingermann, Meike, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 03.11.2020 Rullmann | ||||
| 9 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und die angrenzenden Landkreise. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. (5) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. (6) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. | a) Die Vertreterversammlung vom 26.10.2021 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 38, 39, 40, 41, 43 und 44 beschlossen. Weiterhin wurde ein neuer § 30 a eingefügt. | a) 10.02.2022 Rullmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.