(1) Die Bank ist eine allgemeine Geschäftsbank. Unternehmensgegenstand der Gesellschaft sind Bank- und Finanzgeschäfte aller Art sowie weitere Dienstleistungen und Geschäfte im kreditwirtschaftlichen Bereich. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Inland und im Ausland Banken und andere Unternehmen zu gründen oder sich an solchen zu beteiligen sowie Niederlassungen und Repräsentanzen zu eröffnen und zu unterhalten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Judith Steinhoff
Hamburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Nico Frommholz
Kiel
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Jan Lührs-Behnke
Verden
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Donald Andrew Banks
Hamburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Carsten Schrader
Ahrensburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Hans Hermann Heinrich Lötzer
Elmshorn
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Jan-Philipp Rohr
Norderstedt
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Frank Robert Rabouw
Bad Oldesloe
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Sönke Uhl
Kiel
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Henrik Stein
Maroldsweisach
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Heiko Burmeister
Berlin
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Janina Schmidt-Keßler
Hamburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Christian Klaus Alexander Kirsch
Hamburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Marco Glühmann
Hamburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Henning Maas
Holzdorf
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Vorstand
Marc Ziegner
Hamburg
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenvertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; Vorstandsvorsitzende(r)
Luc Popelier
Hamburg
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenvertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; Prokurist(in)
Sebastian Thouret
Hamburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Frank Selbach
Wissen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Stephanie Batens
Ahrensburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Stefan Andreas Hoenen
Butzbach
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Vorstand
Jens Thiele
Hamburg
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenvertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; Prokurist(in)
Monika Fehér
Hamburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Vorstand
Reinout van Riel
Hamburg
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenvertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; Prokurist(in)
Ann-Sophie Rosenhagen
Rohlstorf
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Herbert Otto Woisetschläger
Königsdorf
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181, 2. Alt. BGB).
Eintragung Nr. 1 Spalte 5 vom 02.06.2003 von Amts wegen berichtigt.
Verschmelzungsvertrag Blatt 55 ff. Sonderband
Eintragung Nr. 1 Spalte 4 b) vom 02.06.2003 von Amts wegen berichtigt.
In Eintragung Nr. 4 Spalte 6 b) Abs. 2 vom 18.09.2003 wurde eine Textattributänderung von Amts wegen vorgenommen.
Verschmelzungsvertrag Blatt 80 ff. Sonderband 7
In Ergänzung der Eintragung vom 03.12.2004 nachgetragen.
Nachtragsvereinbarungen Blatt 92 ff. Sonderband 7
Teilgewinnabf.-Vertr. Bl. 103 b ff. Sonderband 7
Satzung Blatt 109 ff. Sonderband 8
Satzung Blatt 112 ff. Sonderband 8
Satzung Blatt 121 ff. Sonderband 8
Nachtragsvereinbarungen Bl. 123 ff Sonderband 9
Verschmelzungsvertrag Blatt 167 ff. Sonderband 10
Liste Blatt 187 ff. Sonderband 10
Satzung Blatt 194 ff. Sonderband 11
Eintragungen Nr. 31 Spalte 4 b) vom 06.02.2007 und Nr. 34 Spalte 4 b) vom 24.05.2007 von Amts wegen berichtigt.
Eintragung Nr. 43 Spalte 4 b) vom 08.07.2008 berichtigt.
Eintragung Nr. 10 Spalte 5 vom 27.12.2004 von Amts wegen berichtigt.
Eintragung Nr. 54 Spalte 6 b) vom 27.05.2009 von Amts wegen berichtigt.
Eintragung Nr. 63 Spalte 5 vom 11.05.2010 von Amts wegen berichtigt.
Eintragung Nr. 63 Spalte 5 vom 11.05.2010 von Amts wegen berichtigt.
Eintragung Nr. 66 Spalte 2 b) vom 06.08.2010 von Amts wegen berichtigt bzw. ergänzt.
Eintragung Nr. 71 Spalte 6 a) vom 28.10.2010 von Amts wegen berichtigt.
Eintragung Nr. 78 Spalte 4 b) vom 06.04.2011 von Amts wegen berichtigt bzw. ergänzt.
Eintragung Nr. 81 Spalte 5 vom 15.07.2011 von Amts wegen berichtigt bzw. ergänzt.
Fall 116
Eintragung Nr. 103 Spalte 4 b) vom 09.01.2013 von Amts wegen berichtigt.
Fall 156
Fall 168
Fall 169
Eintragung Nr. 44 Spalte 5 vom 29.07.2008 von Amts wegen berichtigt.
Fall 178
Eintragung Nr. 129 Spalte 5 vom 06.10.2014 von Amts wegen berichtigt.
Fall 181
Fall 185
Fall 201
Fall 209
210
Fall 211
Fall 219
Fall 221
Fall 225
Fall 227
Fall 231
Fall 232
Fall 234
Fall 236
Fall 238
Fall 242
Fall 252
Eintragung Nr. 186 Spalte 5 vom 27.04.2021 von Amts wegen berichtigt.
Fall 259
Fall 261
Fall 262
Fall 263
Fall 280
Eintragung Nr. 209 Spalte 4 b) vom 16.09.2024 von Amts wegen berichtigt.
Eintragung Nr. 216 Spalte 4 b) vom 26.11.2025 von Amts wegen berichtigt.
Satzung
Satzung vom 16.04.2003
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.05.2005 ist das Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln nach §§ 207ff. AktG um 58.846.500,00 EUR auf EUR 558.846.500,00 erhöht und die Satzung in den §§ 3 (Grundkapital und Aktien) sowie 23 (Kosten) geändert (Kapitalerhöhung I).
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.05.2005 sind 136.742 bei Gründung ausgegebene Stammaktien in Vorzugsaktien ohne Stimmrecht umgewandelt und ist § 3 Abs. 1 der Satzung (Einteilung des Grundkapitals) deswegen angepaßt worden, zugleich sind Bestimmungen in den §§ 4 Abs. 2 (Vorstand), 11 Abs. 4 (Zustimmungserfordernisse des Aufsichtsrats) und 17 Abs. 2 (Stimmrecht) geändert.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.05.2005 ist der Änderung vom 27.04.2005 des mit der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 16106) bestehenden Teilgewinnabführungsvertrages (= Vertrag über die Errichtung einer unbefristeten stillen Gesellschaft IV vom 14.10.1999 mit Nachtrag vom 14.04.2003) zugestimmt und damit zugleich das Grundkapital durch Sacheinlage um EUR 64.010.330,00 auf EUR 622.856.830,00 erhöht worden, indem im Wege der Nachgründung gem. § 52 AktG ein Teil der stillen Beteiligung - nämlich 605 Mio. EUR von 780 Mio. EUR gegen Ausgabe und Zeichnung von auf den Namen lautenden Stamm-Stückaktien eingebracht ist einschließlich der damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten (= Mitgliedschaft), § 3 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung ist entsprechend angepaßt (Kapitalerhöhung II).
Die Hauptversammlung vom 11.12.2006 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 Satz 1 (Vorstand/Zusammensetzung und Vertretung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 07.11.2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 79.351.640,00 EUR und die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 1 (Grundkapital) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlungen vom 18.07.2008 und 05.08.2008 haben die Erhöhung des Grundkapitals um 179.017.840,00 EUR auf 881.226.310,00 EUR und die Änderung der Satzung in den §§ 3 Abs.1 (Grundkapital), 17, 20 und 23 beschlossen. Zur Schaffung eines Genehmigten Kapitals ist die Satzung um einen neuen § 3a (Genehmigtes Kapital) ergänzt worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 22.06.2009 die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 1 (Grundkapital) mit Wirkung ab Eintragung der Durchführung beschlossen.
Die am 20.05.2009 von der Hauptversammlung beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.578.947.370,00 EUR auf bis zu 2.460.173.680,00 EUR ist in voller Höhe durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 09.10.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 und 20 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 16.12.2009 hat die Änderung der Satzung in § 3a Abs. 1 lit. c) beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderungen vom 18.07.2008 und 05.08.2008 erteilten und im Handelsregister am 21.08.2008 eingetragenen und durch Hauptversammlungsbeschluss vom 16.12.2009 (eingetragen am 28.10./02.11.2010) nachträglich geänderten Ermächtigung ist durch Beschluss des Vorstandes vom 02.11.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 02.12.2010 die Erhöhung des Grundkapital von EUR 2.460.173.680,00 um EUR 174.909.090,00 auf EUR 2.635.082.770,00 beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 02.12.2010 ist die Satzung in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert und § 3 a gestrichen worden.
Die Hauptversammlung vom 18.01.2012 hat die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 2.635.082.770,00 um EUR 383.141.760,00 bis EUR 639.419.820,00 beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von EUR 383.141.760,00 durchgeführt.
§ 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 08.02.2012 geändert worden.
Die Hauptversammlung vom 07.10.2013 hat die Änderung der Satzung in § 6 beschlossen
Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 23.05.2014 ist die Satzung in § 6 Abs. 1 geändert.
Die Hauptversammlung vom 19.05.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 06.11.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 und 8 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 28.11.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie in Abschnitt IV (Aufsichtsrat).
Die Hauptversammlung vom 28.11.2018 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Absatz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 12.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 12.07.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 (Sitz) - der Satzungssitz in Kiel wurde aufgegeben - beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 19.05.2021 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 1 Satz 2 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 18.11.2021 hat die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien um 2.716.402.077,00 EUR auf 301.822.453,00 EUR beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 18.11.2021 hat die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Einziehungsverfahren um 2.716.402.077,00 und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 18.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 6 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 24.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 15 beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist in Anwendung des § 1 Abs. 2 UmwG errichtet worden, indem die Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale mit dem Sitz in Kiel (AG Kiel, HRA 3993) und die Hamburgische Landesbank - Girozentrale - mit dem Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRA 93822) durch ratifizierten Staatsvertrag vom 04.02.2003 unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Neugründung durch Übertragung der bei Wirksamwerden der Verschmelzung vorhandenen Vermögen beider Anstalten jeweils als Ganzes auf die dadurch gegründete Aktiengesellschaft verschmolzen wurden (Gesamtrechtsnachfolge nach § 20 UmwG i.V.m. § 1 des Staatsvertrages).
Die Verschmelzung und die Gründung werden nach § 1 Abs. 2 des Staatsvertrages mit Eintragung der Aktiengesellschaft in die Handelsregister des Amtsgerichts Kiel und des Amtsgerichts Hamburg wirksam.
Zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen bestehen mit Zustimmung der Gründungsversammlung vom 16.04.2003 insgesamt 130 Teilgewinnabführungsverträge (atypische bzw. typisch stille Gesellschaftsverträge), die sich im Einzelnen aus der sich in der Registerakte befindenden und einsehbaren Liste vom 16.04.2003 (UR.-Nr. 521/2003 des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg) ergeben. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung ist der zwischen der HSH Nordbank AG und der HLB-Beteiligungsgesellschaft mbH (HLB-BG) bestehende Teilgewinnabführungsvertrag (atypisch stiller Gesellschaftsvertrag) beendet.
Von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen bestehenden 130 Teilgewinnabführungsverträgen sind 6 durch Nachtragsvereinbarungen vom 15./16.12.2004 geändert worden. Die Hauptversammlung vom 16.12.2004 hat den Nachtragsvereinbarungen zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
Zwischen der Gesellschaft und der HSH N Funding II mit Sitz in Grand Cayman, Cayman Islands ist mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 14.06.2005 ein Teilgewinnabführungsvertrag (typisch stiller Gesellschaftsvertrag) gemäß § 292 Abs. 1 Ziffer 2 AktG geschlossen, mit den sich aus der Anlage zum Protokoll der Hauptversammlung vom 14.06.2005 (Urk.-Nr.2044 und 2045 / 2005 D des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg) ergebenden Vertragsteilen sowie dem Inhalt gemäß dieser Anlage. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen bestehenden 130 Teilgewinnabführungsverträgen sind 3 durch Nachtragsvereinbarungen vom 22.06.2005 geändert worden. Die Hauptversammlung vom 23.06.2005 hat diesen Nachtragsvereinbarungen zugestimmt. Auf die zum Register eingereichten Notarurkunden (UR-Nr.: 2259 + 2260/05 D und 2306/05 D nebst Anlagen des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg) wird Bezug genommen. Mit dem Wirksamwerden der Änderungen erlöschen die 3 Teilgewinnabführungsverträge.
Von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen bislang noch bestehenden 128 Teilgewinnabführungsverträgen sind 6 durch Abtretrungsvereinbarungen, denen die Hauptversammlung am 13.10.2006 zugestimmt hat, geändert. Die Änderungen ergeben sich im einzelnen aus lfd. Nr. 65, 66, 68, 69, 80 - 83 der Liste vom 16.11.2006. Danach bestehen nach erfolgter Änderung aktuell 130 Teilgewinnabführungsverträge. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
Von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen zuletzt bestehenden 130 Teilgewinnabführungsverträgen sind 3 durch Einbringung in die Gesellschaft beendet (lfd. Nr. 91, 106 und 112 der Liste vom 16. November 2006 mit der UR-Nr. 4634/2006 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg, Bl. 187 ff. Sonderband 10) und weitere 3 durch teilweise Einbringung in die Gesellschaft geändert (lfd. Nr. 55, 101 und 104 der elektronisch einsehbaren Liste vom 8. November 2007 mit der UR-Nr. 4648/2007 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg). Die Hauptversammlung hat den Einbringungsverträgen am 07.11.2007 zugestimmt. Damit bestehen aktuell 127 Teilgewinnabführungsverträge, die sich im einzelnen aus der Liste vom 8. November 2007 ergeben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Zwischen der Gesellschaft und der "RESPARCS FUNDING III LIMITED PARTNERSHIP" mit Sitz in Jersey, Kanalinseln, ist am 18.07.2008 mit Ergänzungsvereinbarung vom 30.07.2008 / 04.08.2008 / 05.08.2008 mit Zustimmung der Hauptversammlungen vom 18.07.2008 und 05.08.2008 (UR-Nr. 2847/2008 DI bzw. 3025/2008 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg) ein Teilgewinnabführungsvertrag (typisch stiller Gesellschaftsvertrag) gem. § 292 Abs. 1 Ziff 2 AktG geschlossen, mit den sich aus den Anlagen zu den Protokollen der Hauptversammlungen vom 18.07.2008 und 05.08.2008 ergebenden Vertragsteilen sowie dem Inhalt gemäß dieser Anlagen. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
Von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen bestehenden Teilgewinnabführungsverträgen sind 5 (fünf) durch Einbringung in die Gesellschaft beendet (lfd. Nrn. 55, 101, 104, 125 und 126 der elektronisch einsehbaren Liste vom 08.11.2007 (UR-Nr. 4648/2007 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg). Die Hauptversammlungen haben den Einbringungsverträgen am 18.07.2008 und 05.08.2008 zugestimmt. Ferner ist ist 1 (einer) durch teilweise Abtretungsvereinbarung geändert worden (lfd. Nr. 99 der vorgenannten elektronisch einsehbaren Liste vom 08.11.2007, so dass ein weiterer Teilgewinnabführungsvertrag entstanden ist. Die Hauptversammlung hat der Abtretungsvereinbarung am 18.07.2008 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
Die damit aktuell bestehenden Teilgewinnabführungsverträge (Stille Gesellschaftsverträge) betragen in der Summe 124 und ergeben sich im Einzelnen aus der elektronisch einsehbaren Liste vom 08.08.2008 mit der UR-Nr. 3080/2008 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg.
Von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen bestehenden Teilgewinnabführungsverträgen ist 1 (einer) durch Aufhebungsvereinbarung mit Wirkung zum 31.12.2007 beendet worden (lfd. Nr. 28 der elektronisch einsehbaren Liste vom 20.02.2009 mit der UR-Nr. 694/2009 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg). Weitere 57 (siebenundfünfzig) Teilgewinnabführungsverträge sind durch Aufhebungsvereinbarung mit Wirkung mit Wirkung zum 31.12.2008 beendet worden (lfd. Nr. 2-26, 29-50, 52, 106 und 107, 109-114 und 119 der elektronisch einsehbaren Liste vom 20.02.2009 mit der UR-Nr. 694/2009 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg). Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen. Die aktuell bestehenden Teilgewinnabführungsverträge betragen in Summe 66 (sechsundsechzig) und ergeben sich im Einzelnen aus der elektronisch einsehbaren Liste vom 20.02.2009 mit der UR-Nr. 695/2009 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg.
Die Hauptversammlung vom 20.05.2009 hat die Erhöhung des Grundkapitals von 881.226.310,00 EUR um bis zu 1.578.947.370,00 EUR auf bis zu 2.460.173.680,00 EUR beschlossen.
Von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen bestehenden Teilgewinnabführungsverträgen ist 1 (einer) durch Vertragsübernahmevertrag vom 30.11.2009 - 6.10 2010 mit Wirkung zum 17.12. 2009 geändert worden - Änderung Stufe I -, lfd. Nr. 66 der elektronisch einsehbaren Liste vom 20.02.2009 mit der UR-Nr. 695/2009 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg. Die Hauptversammlung hat dem Vertragsübernahmevertrag und damit der Änderung des Teilgewinnabführungsvertrages gemäß lfd. Nr. 66 der elektronisch einsehbaren Liste vom 20.02.2009 mit der UR-Nr. 695/2009 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg am 16.12.2009 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
Von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen bestehenden Teilgewinnabführungsverträgen ist 1 (einer) durch Vertragsübernahmen mit Wirkung zum 30.09.2010 geändert worden - Änderung Stufe II -, lfd. Nr. 66 der elektronisch einsehbaren Liste vom 20.02.2009 mit der UR-Nr. 695/2009 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg und mit Wirkung zum 30.09.2010 aufgespalten in 10 (zehn) an seine Stelle tretende eigenständige Teilgewinnabführungsverträge. Die 10 (zehn) neuen Teilgewinnabführungsverträge bzw. deren Vertragspartner ergeben sich aus den lfd. Nrn. 66 bis 75 der elektronisch einsehbaren Liste vom 12.10.2010 mit der UR-Nr. 2923/2010 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg. Die Vertragsübernahmen unter entsprechender Aufspaltung in eigene Teilgewinnabführungsverträge sind bereits in dem betreffenden Teilgewinnabführungsvertrag aufschiebend bedingt vereinbart gewesen. Mit dem 30.09.2010 ist die Bedingung eingetreten. Die Zustimmung der Hauptversammlung lag bereits mit der Zustimmung zum Vertragsabschluss vor (Hauptversammlungsbeschlüsse vom 18.07.2008 und 05.08.2008). Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
Die damit aktuell bestehenden Teilgewinnabführungsverträge (Stille Gesellschaftsverträge) betragen in der Summe 75 (fünfundsiebzig) und ergeben sich im Einzelnen aus der elektronisch einsehbaren Liste vom 12.10. 2010 mit der UR-Nr. 2923/2010 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg.
Von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen derzeit bestehenden 75 Teilgewinnabführungsverträgen sind 10 (zehn) jeweils durch Einbringungsvertrag an die Gesellschaft abgetreten und damit beendet (lfd. Nrn. 66 bis 75 der elektronisch einsehbaren Liste vom 12. Oktober 2010 mit der UR-Nr. 2923/2010 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg). Die Hauptversammlung hat den Einbringungsverträgen, die auch der Sachkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2008/I zugrunde liegen, am 30. November 2010 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
Die damit aktuell bestehenden Teilgewinnabführungsverträge (Stille Gesellschaftsverträge) betragen in der Summe 65 (fünfundsechzig) und ergeben sich im Einzelnen aus der elektronisch einsehbaren Liste vom 2. Dezember 2010 mit der UR-Nr. 3534/2010 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg.
Durch Vertragsübernahmevereinbarungen vom jeweils 26.07./03.09.2013 sind von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen derzeit bestehenden 65 Teilgewinnabführungsverträgen 8 (acht) geändert worden, nämlich die unter lfd. Nrn. 9, 10, 28, 29, 43, 44, 45 und 54 der elektronisch einsehbaren Liste vom 02.12.2010 mit der UR-Nr. 3534/2010 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg (nachfolgend auch "die Liste vom 2. Dezember 2010" genannt) aufgeführten Teilgewinnabführungsverträge. Die Hauptversammlung hat den Vertragsübernahmevereinbarungen am 07.10.2013 zugestimmt. Die Änderung der vorgenannten Teilgewinnabführungsverträge wird jeweils wirksam mit der Eintragung in beiden Handelsregistern der Gesellschaft. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen. Die damit aktuell bestehenden Teilgewinnabführungsverträge (Stille Gesellschaftsverträge) betragen in der Summe 67 (siebenundsechzig) und ergeben sich im Einzelnen aus der elektronisch einsehbaren Liste vom 09.10. 2013 mit der UR-Nr. 2684/2013 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg.
Von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen bestehenden 48 Teilgewinnabführungsverträgen wurden drei Teilgewinnabführungsverträge durch Übertra-gungsvereinbarungen mit Wirkung jeweils zum Ende des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaft, d.h. zum 31. Dezember 2019, 24:00 Uhr, geändert, nämlich die unter lfd. Nm. 20, 21 und 22 der in der elektronisch einsehbaren Liste vom 16. Juli 2019 mit der UR-Nr. 1799/2019 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg aufgeführten Teilgewinnabführungsverträge. Mit Wirksamwerden der Übertragungen gemäß den Übertragungsvereinbarungen, d.h. zum 31. Dezember 2019, 24:00 Uhr, erlöschen die betreffenden Stillen Beteiligungen und sind die betreffenden Stillen Gesellschaftsverträge beendet. Die Hauptversammlung hat den den Änderungen der betreffenden Teilgewinnabführungsverträge zugrundeliegenden Übertragungsvereinbarungen am 13. September 2019 zugestimmt. Die damit aktuell bestehenden Teilgewinnabführungsverträge (Stille Gesellschaftsverträge) betragen in der Summe 48 (achtundvierzig) und ergeben sich im Einzelnen aus der elektronisch einsehbaren Liste vom 16. September 2019 mit der UR-Nr. 2185/2019 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
Von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen bestehenden Teilgewinnabführungsverträgen wurden siebenundzwanzig (27) Teilgewinnabführungsverträge durch Übertragungsvereinbarungen vom 27./30. März / 1./2./3./6./9./16./27./28. April 2020 geändert, nämlich die unter lfd. Nrn. 1 bis 24 und 28 bis 30 der in der elektronisch einsehbaren Liste vom 22. Januar 2020 mit der UR-Nr. 136/2020 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg aufgeführten Teilgewinnabführungsverträge. Die betreffenden Stillen Beteiligungen sind erloschen. Die betreffenden Stillen Gesellschaftsverträge sind beendet.
Die Hauptversammlung hat den den Änderungen der betreffenden Teilgewinnabführungsverträge zugrundeliegenden Übertragungsvereinbarungen bzw. ihren Entwürfen am 7. April 2020 zugestimmt.
Die aktuell bestehenden Teilgewinnabführungsverträge (Stille Gesellschaftsverträge) betragen in der Summe vier (4) und ergeben sich im Einzelnen aus der elektronisch einsehbaren Liste vom 4. Mai 2020 mit der UR-Nr. 717/2020 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg.
Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
Die zwischen der Gesellschaft und vier Unternehmen bestehenden vier (4) Teilgewinnabführungsverträge - ersichtlich aus der elektronisch einsehbaren Liste vom 04.05.2020 mit der UR-Nr. 717/2020 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg - wurden alle vertragsgemäß (durch Kündigung) mit Wirkung jeweils zum Ablauf des 31. Dezember 2020 beendet. Derzeit bestehen keine Teilgewinnabführungsverträge mehr. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
Unternehmensvertrag
Zwischen der Gesellschaft und der "RESPARCS Funding II Limited Partnership" ist mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 30.05.2003 ein Teilgewinnabführungsvertrag (typisch stiller Gesellschaftsvertrag) gemäß § 292 Abs. 1 Ziffer 2 AktG geschlossen, mit den sich aus der Anlage zum Protokoll der Hauptversammlung vom 30.05.2003 (Urk.-Nr. 827/2003 D des Notars Dr. Robert Diekgräf) ergebenden Vertragsteilen sowie dem Inhalt gemäß dieser Anlage. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen bestehenden 124 (einhundertvierundzwanzig) Teilgewinnabführungsverträgen sind 118 (einhundertachtzehn) durch Änderungsvertrag geändert worden. Die betroffenen Teilgewinnabführungsverträge ergeben sich im Einzelnen aus der elektronisch einsehbaren Liste vom 03.02.2009 mit der UR-Nr. 433/2009 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
Durch Vertragsübemahmevereinbarung vom 10. Juni 2014 ist von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen derzeit bestehenden 67 Teilgewinnabführungsverträgen einer geändert worden, nämlich der unter lfd. Nr. 52 der elektronisch einsehbaren Liste vom 9. Oktober 2013 mit der UR-Nr. 2684/2013 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg aufgeführte Teilgewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der HSH N Funding I Ltd. (vormals: LB Kiel Funding I Ltd.) vom 15. Februar 2002. Die angemeldete Änderung besteht in der Übertragung der Stellung der HSH N Funding I Ltd. als bisherigem Stillen Gesellschafter auf die Banque des Luxembourg S.A. als neuen Stillen Gesellschafter imWege der Vertragsübernahme unter Ubergang sämtlicher bestehender und zukünftig entstehender Rechte und Pflichten der HSH N Funding I Ltd., die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Stillen Gesellschaftsvertrag ergeben, mit Ausnahme all jener Rechte und Pflichten, die im Zusammenhang mit den Gesamt-Prä-Transfer-Gewinnbeteiligungen bestehen, welche von der Vertragsübernahme ausgenommen sind und bei der HSH N Funding I Ltd. verbleiben. Die Hauptversammlung hat der Vertragsübemahmevereinbarung am 10. Juni 2014 zugestimmt. Die aktuell bestehenden Teilgewinnabführungsverträge (Stille Gesellschaftsverträge) betragen in der Summe 67 (siebenundsechzig) und ergeben sich im Einzelnen aus der elektronisch einsehbaren Liste vom 11. Juni 2014 mit der UR-Nr. 1575/2014 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg.
Durch Nachtrag vom 15.04./05.05.2014 ist von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen derzeit bestehenden 67 Teilgewinnabführungsverträgen einer geändert worden, nämlich der unter lfd. Nr. 9 der elektronisch einsehbaren Liste vom 11.06.2014 unter der UR-Nr. 1575/2014 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg aufgeführte Teilgewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft vom ursprünglich 24.07.2000. Die angemeldete Änderung besteht in der Ergänzung des in Rede stehenden Teilgewinnabführungsvertrages durch einen sog. Treuhändersperrvermerk. Die Hauptversammlung hat dem Nachtrag am 27.11.2014 zugestimmt. Die Änderung des vorgenannten Teilgewinnabführuntsvertrages wird wirksam mit der Eintragung in beiden Handelsregistern der Gesellschaft. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen. Die aktuell bestehenden Teilgewinnabführungsverträge (Stille Gesellschaftsverträge) betragen in der Summe 67 (siebenundsechzig) und ergeben sich im Einzelnen aus der elektronisch einsehbaren Liste vom 01.12.2014 mit der UR-Nr. 3126/2014 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg.
Von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen bestehenden 67 Teilgewinnabführungsverträgen sind 6 (sechs) Teilgewinnabführungsverträge geändert worden, nämlich die unter lfd. Nrn. 16, 17, 18, 20, 21 und 22 der in der elektronisch einsehbaren Liste Liste vom 01.12. 2014 mit der UR-Nr. 3126/2014 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg aufgeführten Teilgewinnabführungsverträge. Die Hauptversammlung hat den Änderungen der Teilgewinnabführungsverträge zugrundeliegenden Vereinbarungen am 19.07.2016 zugestimmt. Die Änderung der vorgenannten Teilgewinnabführungsverträge wird jeweils wirksam mit der Eintragung in beiden Handelsregistern der Gesellschaft. Ferner wurden von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen bestehenden 67 Teilgewinnabführungsverträgen 9 (neun) Teilgewinnabführungsverträge vertragsgemäß beendet. Dabei handelt es sich um die unter lfd. Nrn. 1, 2, 55 und 58 bis 63 der in der elektronisch einsehbaren Liste vom 01.12. 2014 mit der UR-Nr. 3126/2014 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg aufgeführten Teilgewinnabführungsverträge. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen. Es bestehen danach 58 (achtundfünfzig) Teilgewinnabführungsverträge. Die damit aktuell bestehenden Teilgewinnabführungsverträge (Stille Gesellschaftsverträge) betragen in der Summe 58 (achtundfünfzig) und ergeben sich im Einzelnen aus der elektronisch einsehbaren Liste vom 22.07. 2016 mit der UR-Nr. 1752/2016 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg.
Von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen bestehenden 58 Teilgewinnabführungsverträgen sind 2 (zwei) Teilgewinnabführungsverträge geändert worden, nämlich die unter lfd. Nrn. 51 und 52 der in der elektronisch einsehbaren Liste Liste vom 22.07.2016 mit der UR-Nr. 1752/2016 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg aufgeführten Teilgewinnabführungsverträge. Die Hauptversammlung hat den Änderungen der Teilgewinnabführungsverträge zugrundeliegenden Vereinbarungen am 18.05.2017 zugestimmt. Die Änderung der vorgenannten Teilgewinnabführungsverträge wird jeweils wirksam mit der Eintragung in beiden Handelsregistern der Gesellschaft.
Von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen bestehenden 58 Teilgewinnabführungsverträgen wurden 10 (zehn) Teilgewinnabführungsverträge vertragsgemäß (durch Kündigung) mit Wirkung jeweils zum Ablauf des 31. Dezember 2018 beendet. Dabei handelt es sich um die unter lfd. Nrn. 20, 21, 34, 35, 36, 41, 46, 47, 48 und 58 der in der elektronisch einsehbaren Liste vom 22. Juli 2016 mit der UR-Nr. 1752/2016 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg aufgeführten Teilgewinnabführungsverträge. Ferner wurden von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen bestehenden Teilgewinnabführungsverträgen 9 (neun) Teilgewinnabführungsverträge durch Übertragungsvereinbarungen mit Wirkung jeweils zum Ende des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaft, d.h. zum 31. Dezember 2019, 24:00 Uhr, geändert, nämlich die unter lfd. Nrn. 6, 11, 12, 17, 37, 38, 39, 40 und 49 der in der elektronisch einsehbaren Liste vom 22. Juli 2016 mit der UR-Nr. 1752/2016 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg aufgeführten Teilgewinnabführungsverträge. Mit Wirksamwerden der Übertragungen gemäß den Übertragungsvereinbarungen, d.h. zum 31. Dezember 2019, 24:00 Uhr, erlöschen die betreffenden Stillen Beteiligungen und sind die betreffenden Stillen Gesellschaftsverträge beendet. Die Hauptversammlung hat den den Änderungen der betreffenden Teilgewinnabführungsverträge zugrundeliegenden Übertragungsvereinbarungen am 23. Mai 2019 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
Von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen bestehenden 48 Teilgewinnabführungsverträgen wurde ein Teilgewinnabführungsvertrag durch Übertragungsvereinbarung mit Wirkung jeweils zum Ende des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaft, d.h. zum 31. Dezember 2019, 24:00 Uhr, geändert, nämlich unter lfd. Nr. 46 der in der elektronisch einsehbaren Liste vom 16. September 2019 mit der UR-Nr. 2185/2019 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg aufgeführten Teilgewinnabführungsverträge. Mit Wirksamwerden der Übertragung gemäß der Übertragungsvereinbarung, d.h. zum 31. Dezember 2019, 24:00 Uhr, erlischt die betreffende Stille Beteiligung und ist der betreffende Stille Gesellschaftsvertrag beendet. Die Hauptversammlung hat der Änderung des betreffenden Teilgewinnabführungsvertrages zugrundeliegenden Übertragungsvereinbarungen am 29.11.2019 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
Von den zwischen der Gesellschaft und einer Vielzahl von Unternehmen bestehenden Teil-gewinnabführungsverträgen wurden vier Teilgewinnabführungsverträge durch Übertra-gungsvereinbarung vom 17./28. Januar 2020 geändert, nämlich die unter lfd. Nrn. 15, 16, 18 und 19 der in der elektronisch einsehbaren Liste vom 16. September 2019 mit der UR-Nr. 2185/2019 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg aufgeführten Teilgewinnabführungsverträge. Die betreffenden Stillen Beteiligungen sind erloschen. Die betreffenden Stillen Gesellschaftsverträge sind beendet. Die Hauptversammlung hat dem Entwurf der der Änderung der betreffenden Teilgewinnabführungsverträge zugrundeliegenden Übertragungsvereinbarung am 19. Dezember 2019 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen. Die aktuell bestehenden Teilgewinnabführungsverträge (Stille Gesellschaftsverträge) betragen in der Summe 31 (einunddreißig) und ergeben sich im Einzelnen aus der elektronisch einsehbaren Liste vom 22. Januar 2020 mit der UR-Nr. 136/2020 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf in Hamburg.
Formwechsel
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2003 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 20.08.2003 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2003 mit der HLB-Beteiligungsgesellschaft mbH (HLB-BG) mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 65068) verschmolzen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 24.08.2004 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2004 mit der METONO GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 81546) verschmolzen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 11.07.2006 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.07.2006 mit der HSH Nordbank Hypo AG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 88509) verschmolzen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Hauptversammlung vom 09.05.2012 mit der HSH N Composits GmbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel HRB 5995 KI) verschmolzen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der HSH Rechnungswesen GmbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel HRB 13228 KI) verschmolzen.
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 28.05.2013 und der Gesellschafterversammlung der HSH Real Estate Treuhand GmbH - geändert in: HGA Real Estate Treuhand GmbH - vom 28.08.2013 Teile ihres Vermögens ("Treuhandaktivitäten") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die HSH Real Estate Treuhand GmbH - geändert in: HGA Real Estate Treuhand GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 90459) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 23.05.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.05.2014 mit der HSH Corporate Finance GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 87139) verschmolzen.
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 27.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 29.06.2016 und der Trägerversammlung der hsh portfoliomanagement AöR vom 29.06.2016 einen Teil ihres Vermögens (Portfolio von Finanzierunsverträgen) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die hsh portfoliomanagement AöR mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel HRA 9377 KI) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.10.2020 mit der HCOB Facility Management GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 121115) verschmolzen.
Bedingtes Kapital
Die am 18.11.2021 beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals um -2.716.402.077,00 EUR ist durchgeführt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.