Handelsregister · HRB 6285

Chronologischer Auszug

Hairline Frisur & Kosmetik GmbH, Altenburg · Amtsgericht Amberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Hairline Frisur & Kosmetik GmbH, Altenburg

b)
Bodenwöhr
Geschäftsanschrift:
Willi-Illbruck-Str. 4, 92439 Bodenwöhr

c)
Die Ausführung von Dienstleistungen im
Bereich des Friseur- und
Kosmetikhandwerks, weitere
Dienstleistungen im Rahmen der
Schönheitspflege und Körperpflege sowie
Handel mit in diesen Bereich fallenden
Erzeugnissen.
26.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Spörl, Siegfried, Bodenwöhr, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Bestellt:
Geschäftsführer:
Spörl, Petra, Bodenwöhr, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.06.1992/08.12.1992, zuletzt
geändert am 29.12.2003.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2018 hat die
Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitz, bisher Altenburg, Amtsgericht
Jena HRB 203082) der Satzung beschlossen.

b)
Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, dass sich die
Produktionsgenossenschaft des Handwerks "Friseur" in
Altenburg durch Umwandlungserklärung vom 24. Juni 1992
gemäß § 4 der Verordnung über die Gründung, Tätigkeit und
Umwandlung von Produktionsgenossenschaften des
Handwerks in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
umgewandelt hat.
a)
28.06.2018
Stich

b)
Allgemeine
Vertretungsregelung
(Eintragung Nummer 1,
Spalte 4 a))von Amts
wegen ergänzt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.