Verkauf und Montage von heizungstechnischen, sanitärtechnischen und lüftungstechnischen Erzeugnissen der Haustechnik sowie der Bauklempnerei (Heizung, Lüftung, Sanitär)
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Kai-Henrik Senf
Großröhrsdorf
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt; Prokurist(in)
Christian Kühn
Dresden
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 31.03.1993
Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 46.612,44 EUR auf 200.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Dauer, Geschäftsjahr, Bekanntmachungen) und 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2021 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2024 hat die Änderung des § 3 (Dauer, Geschäftsjahr, Bekanntmachungen - bzgl. Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch Umwandlung des einzelkaufmännischen Unternehmens Haiko Senf Haustechnik Großröhrsdorf.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 12.10.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 2 SB.
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3 EGGmbHG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.