Handelsregister · HRA 1073 PL
Chronologischer Auszug
Hahn´sche Buchhandlung Jan Haserodt e.K. · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Hahn´sche Buchhandlung Jan Haserodt e.K. b) Plön | b) Inhaber: 1. Haserodt, Jan Hinrich, Großenbrode | a) Einzelunternehmen b) Der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers ist ausgeschlossen. | a) 22.04.2005 Panster b) Tag der ersten Eintragung 25.05.1938 Bereits beim Amtsgericht Plön am 19.11.1971 von HRA 175 nach HRA 1073 umgeschrieben. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neumünster vom 08.03.2006 (AZ: 92 IN 42/06) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 14.03.2006 Grell | |||
| 3 | b) Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neumünster am 12.06.2006 (AZ: 94 IN 42/06) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. | a) 26.06.2006 Grell | |||
| 4 | b) Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neumünster vom 28.09.2009 (AZ: 94 IN 42/06) nach vollzogener Schlussverteilung aufgehoben worden. Von Amts wegen eingetragen. | a) 15.10.2009 Kinder |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.