Handelsregister · HRA 723385

Chronologischer Auszug

Häussler Hotelgesellschaft GmbH & Co. KG · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.06.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Häussler Hotelgesellschaft GmbH & Co. KG

b)
Stuttgart
Geschäftsanschrift:
Vaihinger Straße 149 A, 70567 Stuttgart
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Häussler Verwaltungs-GmbH, Stuttgart (Amtsgericht
Stuttgart HRB 14571)
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Kommanditgesellschaft
Der Sitz ist von Döbeln (Amtsgericht Chemnitz HRA 115451)
nach Stuttgart verlegt.

c)
Kommanditist:
Häussler Holding GmbH, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB
1817), Einlage: 100.000,00 EUR.
a)
03.11.2008
Kinzler

b)
Tag der ersten
Eintragung: 28.01.2008
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 27.04.2011 (10
IN 418/11) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
04.05.2011
Lindhuber
3a)
Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen
vermerkt: Die Gesellschaft wird durch den/die
Liquidatoren vertreten.
b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom
29.11.2011 (10 IN 418/11) wurde die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden
Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
Gemäß § 131 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1 HGB von Amts
wegen eingetragen.
a)
05.09.2012
Schröter

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.