1) Die Beratung und Planung über die Einrichtung von Büro- und Informationstechnik, organisationsfähiger Innenausbau und Inneneinrichtungen; 2) die Beratung über EDV-Software; 3) der Vertrieb von Büro- und Informationstechnik, von EDV-Soft- und Hardware, von organisationsfähigem Innenausbau, von Büroeinrichtungen, von Büroausstattungen und Büromaterial; 4) die Beratung über die Finanzierung der unter Ziff. 1) bis 3) erbrachten Leistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Rudolf Häussler
Stuttgart
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.12.1981 mit Nachtrag vom 03.02.1982 und 21.04.1982 zuletzt geändert am 26.02.2002
Unternehmensvertrag
Zwischen der Gesellschaft (beherrschte Gesellschaft) und der der Firma Häussler Holding GmbH, Sitz Stuttgart, (herrschende Gesellschaft) besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 30. November 1999. Die Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft hat am 30. November 1999 zugestimmt.
Der zwischen der Gesellschaft und der "Häussler Holding GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 1817) am 30.11.1999 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde geändert. Die Gesellschafterversammlung hat der Änderung am 15.12.2005 zugestimmt.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.11.2005.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 10 IN 1157/10) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.