Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von elektronischer Verkehrs- und Signaltechnologie. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ahnliche Unternehmungen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ludger Dopp
Herzlake
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokurist(in)
Alexander Backsmann
Bawinkel
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Gesellschaftsvertrag Blatt 64 ff. Sonderband
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Blatt 75 ff. Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 12.06.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1961 Amtsgericht Meppen getreten. Freigegeben am 30.08.2006.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.05.1992 zuletzt geändert am 04.07.2001
Unternehmensvertrag
Mit der Hänsch Automotive Group GmbH in Herzlake (Amtsgericht Osnabrück HRB 120380) als herrschendem Unternehmen ist am 03.06.2015 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 03.06.2015 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.