das Halten von Kapitalbeteiligungen sowie Geschäftsführungs- und Verwaltungstätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Doris Diederich
Mayen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.01.2004
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.05.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 5434 des AG Andernach getreten. Freigegeben am 14.12.2005.
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Formwechsel
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2019 mit der HADI Systemgastronomie GmbH mit Sitz in Mendig (Amtsgericht, HRB 14454) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.07.2022 mit der H. Diederich-GmbH mit Sitz in Mayen (Amtsgericht Koblenz, HRB 12623) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).
Sonstige Rechtsverhältnisse
Eintragung des Gewinnabführungs- und Berrschungsvertrages vom 29.01.2004 ( lfd. Nr. 1 Spalte 6b) gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.