Handelsregister · HRB 28050
Chronologischer Auszug
Habitat Forum Berlin Gesellschaft zur Förderung menschengerechten Wohnens mbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Habitat Forum Berlin Gesellschaft zur Förderung menschengerechten Wohnens mbH b) Berlin c) Seminare, Informationsveranstaltungen, Ausstellungen, Publikationen und Pilotmaßnahmen auf der Basis der UN-Resolution zur Proklamation des internationalen Jahres der Menschen in Wohnungsnot (1987), der Beschlüsse der Habitat-Konferenzen I und II in Vancouver und Istanbul (1976 und 1996) sowie der Agenda-21-Prozesse auf der Basis der UN-Resolution zur nachhaltigen Entwicklung der UN-Weltkonferenz in Rio (1994). Der Gegenstand schließt ein die Vermittlung und Koordination von Kontakten und Information auf internationaler Ebene sowohl im Hinblick auf die Arbeit regierungsgebundener wie nicht regierungsgebundener Organisationen. Dazu gehört die Förderung des Erfahrungsaustausches mit entsprechenden Organisationen in Ländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas sowie die Koordination, Verstärkung oder Reflexion von Selbsthilfeaktivitäten dieser Organisationen und der Aktivitäten entsprechender regierungsgebundener und nicht regierungsgebundener Organisationen des Landes Berlin und der Bundesrepublik Deutschland. | 50.000 DM | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Nest, Günter, Architekt u. Stadtplaner, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 04.11.1987 mit letzter Änderung vom 14.01.1999. | a) 08.11.2004 Hikel b) Tag der ersten Eintragung 05.02.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb- HG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Baerwaldstr. 51, 10961 Berlin c) Gegenstand des Unternehmens sind Seminare, Informationsveranstaltungen, Ausstellungen, Publikationen und Pilotmaßnahmen auf der Basis der UN-Resolution zur Proklamation des internationalen Jahres der Menschen in Wohnungsnot (1987), der Beschlüsse der Habitat-Konferenzen I und II in Vancouver und Istanbul (1976 und 1996) sowie der Agenda-21- Prozesse auf der Basis der UN- Resolution zur nachhaltigen Entwicklung der UN-Weltkonferenz in Rio (1994). Der Gegenstand schließt ein die Vermittlung und Koordination von Kontakten und Information auf internationaler Ebene sowohl im Hinblick auf die Arbeit regierungsgebundener wie nicht regierungsgebundener Organisationen. Dazu gehört die Förderung des Erfahrungsaustausches mit entsprechenden Organisationen in Ländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas sowie die Koordination, Verstärkung oder Reflexion von Selbsthilfeaktivitäten dieser Organisationen und der Aktivitäten entsprechender regierungsgebundener und nicht regierungsgebundener Organisationen des Landes Berlin und der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich an solchen Unternehmungen beteiligen; die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen gründen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an den ASW Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt e.V. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten Gewinnausschüttungen aus Mitteln der Gesellschaft nur, soweit dies nach den § 55 ff. der Abgabenordnung 1977 ausdrücklich gestattet ist. Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die ihrem Zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwandt werden. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.04.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens). | a) 04.05.2010 Melchior | |||
| 3 | c) Gegenstand des Unternehmens sind Seminare, 1 nformationsveranstaltungen, Ausstellungen, Publikationen und Pilotmaßnahmen auf der Basis der UN-Resolution zur Proklamation des internationalen Jahres der Menschen in Wohnungsnot (1987), der Beschlüsse der HabitatKonferenzen 1 und II in Vancouver und Istanbul (1976 und 1996) sowie der Agenda-21- Prozesse auf der Basis der UN- Resolution zur nachhaltigen Entwicklung der UN-Weltkonferenz in Rio (1994). Der Gegenstand schließt ein die Vermittlung und Koordination von Kontakten und Information auf internationaler Ebene sowohl im Hinblick auf die Arbeit regierungsgebundener wie nicht regierungsgebundener Organisationen. Dazu gehört die Förderung des Erfahrungsaustausches mit entsprechenden Organisationen in Ländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas sowie die Koordination, Verstärkung oder Reflexion von Selbsthilfeaktivitäten dieser Organisationen und der Aktivitäten entsprechender regierungsgebundener und nicht regierungsgebundener Organisationen des Landes Berlin und der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an den ASW Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt e.V. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten Gewinnausschüttungen aus Mitteln der Gesellschaft nur, soweit dies nach den § 55 if. der Abgabenordnung 1977 ausdrücklich gestattet ist. Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die ihrem Zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwandt werden. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.07.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand). | a) 08.07.2010 Melchior |
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