Die Ausübung von kaufmännischen Tätigkeiten jeder Art, insbesondere auch die Übernahme der Geschäftsführung von Handelsgesellschaften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis zur Alleinvertretung übertragen werden. Die Gesellschafterversammlung kann Befreiung von § 181 BGB generell oder für den Einzelfall beschließen. Wenn alle Geschäftsanteile sich in der Hand eines Gesellschafters vereinigen, der gleichzeitig Geschäftsführer ist, so ist dieser immer von § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Tobias Haberland
Meerbusch
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 03.02.1983
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.03.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.07.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 4 Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.