Handelsregister · HRB 10747

Chronologischer Auszug

Haarstudio Bahar GmbH · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Haarstudio Bahar GmbH

b)
Bad Homburg v. d. Höhe

c)
der Betrieb eines Friseurladens und der
Handel mit allen dazugehörenden
Haarpflegemitteln und Kosmetikartikel.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftführerin:
Kizilates, Funda, Flörsheim am Main,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.02.2007
Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2007 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung von Flörsheim (bisher Amtsgericht
Wiesbaden HRB 23031) nach Bad Homburg v. d. Höhe
beschlossen.
a)
29.08.2007
Orgaß

b)
Tag der ersten
Eintragung: 10.07.2007
Gesellschaftsvertrag:
Dokument im Fall 1
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen als
Geschäftsanschrift:
Schwedenpfad 2, 61348 Bad Homburg v. d.
Höhe
a)
17.01.2013
Buhlmann
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe
(Az. 61 IN 44/15) vom 16.04.2015 ist ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass
Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
21.04.2015
Buhlmann

b)
Fall 7
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe
(Az. 61 IN 44/15) vom 09.12.2015 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
12.01.2016
Zabbée

b)
Fall 8

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.