Handelsregister · HRB 17227

Registerinformationen

HA Autoglas Center GmbH · Amtsgericht Stendal

Unternehmen

Stammdaten

Firma
HA Autoglas Center GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Halle
Geschäftsanschrift
Dorfstr. 12, 14913 Meinsdorf

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 17227
Gericht
Amtsgericht Stendal
Letzte Eintragung
06.09.2019
Abrufstand
20.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

die Fahrzeugaufbereitung, die Fahrzeugpflege, die Folientönung, die Autopolitur und die Scheibenreparatur

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Pawel Kozlowski

Poznan

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 01.10.2010.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2011 hat die Neufassung der Satzung unter Änderung der §§ 1 (Firma, bisher 'bic - Fahrzeugservice UG (haftungsbeschränkt)', und Sitz, bisher Leipzig, Amtsgericht Leipzig HRB 26559), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Geschäftsführung / Vertretung) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: Firma, Gegenstand, Stammkapital, Vertretungsregelung.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2015 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) , 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Beteiligt an AG Stendal HRA 17227.
  • von Amts wegen berichtigt

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 20.08.2019 (Az. 35 IN 366/18) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.