Die Verwaltung eigenen Vermögens und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen einschließlich deren Leitung auf eigene Rechnung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Fall 1
Fall 2
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.01.2024
Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. (1) (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.