Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Lars Hericks
Rheurdt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.01.2016
Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 08.09.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 Ziffer 1.) (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
Lfd. Nr. 1 Spalte 2 b) Sitz auf Grund eines Erfassungsfehlers von Amts wegen berichtigt
Unternehmensvertrag
Mit der Hericks Holding GmbH mit Sitz in Neukirchen-Vluyn (Amtsgericht Kleve, HRB 13820) als herrschendem Unternehmen ist am 14.11.2017 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2017 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
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