Handelsregister · HRB 204046
Chronologischer Auszug
H. und K. Fernmeldebau GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) H. und K. Fernmeldebau GmbH b) Gerlingen c) Fernmeldebau, Fernmeldemontagen sowie die Herstellung und die Installation von elektrischen Schwachstromanlagen und die Beratung sowie der Verkauf von Telekommunikationsanlagen. | 180.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Kutteroff, Frank, Fernmeldeinstallateur, Gerlingen einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 12.03.1986 mit Nachtrag vom 27.03.1986 zuletzt geändert am 07.01.1993 | a) 01.03.2006 Wilke b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.03.2006. Tag der ersten Eintragung: 29.04.1986 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 9, 12, 19 | |
| 2 | b) Neue Geschäftsanschrift: Herdweg 35, 70839 Gerlingen | a) 01.02.2012 Malik |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.