Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Stahlrohren, Stahlrohrformstücken, Rohrleitungen und Verbindungselementen sowie Sonderkonstruktionen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, die Geschäftsführung von Unternehmen mit diesem Unternehmensgegenstand zu übernehmen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die mittelbar oder unmittelbar den Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen und zum Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen befugt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hermann Seelbach
Hilchenbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer vertreten oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen, falls neben mehreren Geschäftsführern weiteren Personen Prokura erteilt worden ist.
Gesellschaftsvertrag Blatt 53-57 Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 09.07.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 493 Amtsgericht Olpe getreten. Freigegeben am 23.04.2004.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19.02.1972/28.06.1985
Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2024 hat die Sitzverlegung nach Hilchenbach und die Änderung von § 1 (Firma, Sitz) des Gesellschaftsvertrags beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so kann die Gesellschafterversammlung einzelnen oder allen die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.
Die Gesellschafterversammlung ist berechtigt, eine Geschäftsordnung zu erlassen und insbesondere den Umfang der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis zu regeln.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.