Handelsregister · HRB 5537

Chronologischer Auszug

H. Person Gesellschaft für Management und Verwaltung mbH · Amtsgericht Potsdam

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
H. Person Gesellschaft für Management und Verwaltung mbH

b)
Beelitz

c)
Die Übernahme der Geschäftsführung an anderen Unternehmen, insbesondere zur Abwicklung oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, die Erbringung
von Dienstleistungen und kaufmännische Beratung im Rahmen
der vorbeschriebenen Tätigkeiten
mit Ausnahme der Rechts- und/
oder Steuerberatung
50.000,00 DMa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Schelletter, Daniel, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
01.11.1991 zuletzt geändert am
14.07.1997
a)
09.05.2006
Schneider
b)
Gesellschaftsvertrag Bl. 92 ff SB
Tag der ersten Eintragung
07.04.1993

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.