Handelsregister · HRB 30133

Registerinformationen

H & P Schilles Baulandentwicklung Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Bonn

Unternehmen

Stammdaten

Firma
H & P Schilles Baulandentwicklung Verwaltungs-GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Mechernich
Geschäftsanschrift
Zülpicher Straße 14, 53894 Mechernich

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 30133
Gericht
Amtsgericht Bonn
Letzte Eintragung
27.10.2025
Abrufstand
30.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der H & P Schilles Baulandentwicklung GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Mechernich (nachfolgend auch die KG genannt), deren Gegenstand folgender ist: der Erwerb, die Entwicklung und Veräußerung von Baugrundstücken, insbesondere betreffend den im Grundbuch des Amtsgerichts Euskirchen für Vussem-Bergheim Blatt 554, Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 3, als Gemarkung Vussem-Bergheim Flur 2 Flurstück 155 eingetragenen Grundbesitz.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Peter Schilles

Mechernich

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Sabrina Kopp

Mechernich

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 23.06.2025 mit Änderung vom 14.10.2025.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.