Der Erwerb, das Halten und Verwalten von (Mehrheits-)Beteiligungen an anderen Unternehmen, jeweils in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch den Handel mit Wertpapieren wie beispielsweise Aktien, Fonds und ETFs.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Liquidator(in)
Harald Klaus
Lich
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2024
Freitext
Fall 1
Durch Gesellschafterbeschluss kann Liquidatoren Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Liquidatoren durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 2
Insolvenz
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.