Verlegung und Ausführung sämtlicher Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten sowie die damit zusammenhängende Beratung und der Verkauf. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer bestellt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft vertreten durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Beim Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer kann jedem einzelnen von ihnen durch Beschluss der Gesellschafterversammlung die Befugnis zur Alleinvertretung eingeräumt werden. Den Geschäftsführer kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ralf Heimers
Nettetal
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.12.1990 zuletzt geändert am 29.01.1991
Die Gesellschafterversammlung hat am 11.12.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 zu ändern.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Nettetal: 20.02.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 784 Amtsgericht Nettetal getreten. Freigegeben am 09.07.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 19 ff. Sonderband
Anm. Bl. 68 ff. Sdb.
Gesellschaftsvertrag Blatt 80 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.