Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer und jeder Geschäftsführer, der auch Gesellschafter ist, darf Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter abzuschließen (§ 181 BGB).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Peter Buschmann
Bremen
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
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