Handelsregister · HRB 211502

Registerinformationen

H & E Generalübernehmer GmbH · Amtsgericht Stendal

Unternehmen

Stammdaten

Firma
H & E Generalübernehmer GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Delitz am Berge

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 211502
Gericht
Amtsgericht Stendal
Letzte Eintragung
20.10.2006
Abrufstand
23.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechten, wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremden Namen für fremde Rechnung.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Lothar Heyde

Ebersroda

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Steffi Pätzold

Tornau vor der Heide

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 21.01.1998 zuletzt geändert am 09.10.1998

Insolvenz

  • Die Gesellschaft ist aufgelöst (§ 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG).

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 07.05.1998. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Halle-Saalkreis, HRB 11502) getreten. Satzung Bl. 4 ff. So., letzter satzungsändernder Beschluss Bl. 18 So.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.