Handelsregister · GsR 252

Registerinformationen

H. + B. Feneberg eGbR Aybühlweg · Amtsgericht Kempten (Allgäu)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
CMBlu Energy AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Sitz
Alzenau
Geschäftsanschrift
Industriestraße 19, 63755 Alzenau

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GsR 252
Gericht
Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Letzte Eintragung
10.09.2024
Abrufstand
26.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Systemen zur Speicherung von Energie in biologischer, chemischer, elektrischer, mechanischer oder thermischer Form. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar notwendig oder dienlich erscheinen. Desweiteren ist sie insbesondere berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen oder Gesellschaften im In- und Ausland zu gründen, zu erwerben, zu halten, zu veräußern oder zu pachten oder sich daran zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen zu errichten und aufzuheben.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Nastaran Krawczyk

Bruchköbel

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Vorstand

Constantin Eis

Seevetal

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Alexander Stripling

Frankfurt am Main

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Markus Geigle

Herrsching am Ammersee

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 14.07.2014.
  • Die Hauptversammlung vom 09.11.2015 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 50.100,00 EUR und die Änderung des § 5 in Ziff. 5.1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und in Ziff. 5.7 (Aufhebung des durch Zeitablauf erloschenen genehmigten Kapitals 2014/I und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 20015/I) sowie die Änderung des § 21 (Beschlussfassung der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
  • Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 09.11.2015 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 28.500,00 EUR auf 278.600,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 18.12.2015 ist die Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
  • Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 09.11.2015 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 27.860,00 EUR auf 306.460,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 07.06.2017 ist die Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 13.12.2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 30.646,00 EUR und die entsprechende Änderung des § 5 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
  • Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 09.11.2015 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 33.711,00 EUR auf 370.817,00 EUR durchgeführt. Auf Grund des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 11.12.2018 ist die Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in Ziff. 5.1 geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 04.02.2019 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2015/I und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2019/I) sowie die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in Ziff. 5.7 der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 04.02.2019 hat ferner die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 05.08.2019 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 3.727,00 EUR und die entsprechende Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
  • Die Hauptversammlung vom 14.08.2019 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 37.454,00 EUR und die Änderung der §§ 5 (Grundkapital) und 9 der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
  • Die Hauptversammlung vom 30.07.2021 hat die Änderung des § 9.1 (Wahl und Amtszeit des Aufsichtsrates) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 10.08.2021 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 25.650,00 EUR und der Aufsichtsrat hat am 22.09.2021 die Änderung des § 5 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
  • Die Hauptversammlung vom 10.03.2022 hat die Änderung des § 9 Nr. 1 der Satzung (Wahl und Amtszeit des Aufsichtsrates) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 16.03.2023 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals und die Einfügung des § 5.8 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 23.10.2023 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 75.465,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Ziffer 5 "Höhe und Einteilung des Grundkapitals" in Grundkapital (5.1.), Gewinnvorzug und Erlösbeschränkung (5.3.). Weiter wurde das genehmigte Kapital 2019 I in Ziffer 5.7. der Satzung aufgehoben, es wurde ein neues genehmigtes Kapital (2023 I) geschaffen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
  • Auf Grund des am 16.03.2023 beschlossenen Bedingten Kapitals (2023/I) wurden 15.138 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 30.11.2023 die Änderung der Ziffer 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 03.12.2024 hat den bisherigen § 5.7 (Genehmigtes Kapital) aufgehoben und neu gefasst, zudem die Schaffung eines weiteren Genehmigten Kapitals und eine Einfügung von § 5.8 der Satzung beschlossen. Neu eingefügt wurde § 10 (Vergütungssystem für den Vorstand).

Genehmigtes Kapital

  • Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.11.2015 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.09.2020 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 112.525,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2015/I).
  • Das Genehmigte Kapital vom 09.11.2015 (Genehmigtes Kapital 2015/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 84.025,00 EUR.
  • Das Genehmigte Kapital vom 09.11.2015 (Genehmigtes Kapital 2015/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 56.165,00 EUR.
  • Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.02.2019 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2023 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 168.553,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2019/I).
  • Der Vorstand ist durch die Hauptversammlung vom 03.12.2024 ermächtigt das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2025 gegen Bareinlage um insgesamt bis zu 75.465 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024/I). Die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024/I ist nur zur Ausgabe von Stammaktien an die STRABAG Invest HoldCo GmbH mit Sitz in Wien, eingetragen im Österreichischen Firmenbuch unter FN 491083 g, zulässig. Im Übrigen ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigtem Kapital 2024/I zu ändern. Entsprechendes gilt, falls das Genehmigte Kapital 2024/I bei Ablauf der Ermächtigungsfrist nicht oder nicht vollständig ausgenutzt wurde.
  • Der Vorstand ist weiter durch die Hauptversammlung vom 03.12.2024 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 02.12.2029 gegen Bar- und/oder Sacheinlage um insgesamt bis zu 60.372 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024/II). Die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024/II ist nur zur Ausgabe von Stammaktien zwecks Bedienung von unter dem virtuellen Aktienoptionsprogramm 2024 (VSOP 2024) gewährten virtuellen Aktienoptionen zulässig gegen (i) Einlage des bestehenden Auszahlungsanspruchs aus einer unter dem VSOP 2024 gewährten virtuellen Aktienoption zuzüglich Leistung in bar (Einlage) des relevanten Ausübungspreises für die jeweilige virtuelle Aktienoption je auszugebender neuer Stammaktie der Gesellschaft oder (ii) Einlage von bestehenden Auszahlungsansprüchen aus unter dem VSOP 2024 gewährten virtuellen Aktienoptionen in Höhe des maßgeblichen Marktpreises je auszugebender neuer Stammaktie der Gesellschaft (net share settlement). Die Ausgabe von Stammaktien an Mitglieder des Vorstands bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Übrigen ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigtem Kapital 2024/II zu andern. Entsprechendes gilt, falls das Genehmigte Kapital 2024/II bei Ablauf der Ermächtigungsfrist nicht oder nicht vollständig ausgenutzt wurde.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.