Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden.
Vor dem Eingehen von Verpflichtungen, die über den Rahmen der üblichen Vereinstätigkeiten hinausgehen, hat der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen, d.h., bei Ausgaben, die 2.000,00 DM überschreiten.
Tag der ersten Eintragung: 09.02.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Fall 6
Fall 8
Fall 9
Satzung
Satzung vom 16.11.1982 zuletzt geändert am 05.04.1996
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.