Handelsregister · HRB 18604
Chronologischer Auszug
GVV Direktversicherung AG · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) GVV-Privatversicherung Aktiengesellschaft b) Köln c) die Gesellschaft betreibt als Erstversicherer alle Versicherungszweige mit Ausnahme der Lebens-, Kranken-, Kredit- und Rechtsschutzversicherung. Versichert werden: a) alle hauptamtlich für Gemeinden, Ämter, Samt- und Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften von Gemeinden, Kreise, Sparkassen, Zweckverbände, sonstige kommunale öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten sowie wirtschaftliche Vereinigungen, wenn mindestens 50 v. H. des Kapitals sich in kommunaler Hand befinden, sowie für die kommunalen Spitzen- und Fachverbände (Kommunen) in den Ländern Baden-Württemberg (hier jedoch nur in Hohenzollern-Sigmaringen), Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz (hier mit Ausnahme der Pfalz), Saarland und Schleswig-Holstein tätigen Dienstkräfte (Beamte, Angestellte, Arbeiter und Auszubildende) und ehrenamtliche Mandatsträger. Auch die bei einer Kommune in diesem Sinne tätigen Landesbediensteten gelten als kommunale Dienstkräfte. b) Versorgungsberechtigte und Rentner, wenn sie unmittelbar von ihrem Eintritt in den Ruhestand hauptamtlich für eine Kommune im Sinne der Nummer a) tätig waren; c) nicht berufstätige, versorgungs- oder rentenberechtigte Hinterbliebene von kommunalen Dienstkräften sowie Versorgungsberechtigten und Rentern, die jeweils bei ihrem Tode die Voraussetzungen nach Nummer a) oder b) erfüllt haben; d) Familienangehörige der in Nummer a) und b) genannten Personen, wenn sie mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben, von diesen unterhalten werden und selbst nicht erwerbstätig sind. Von der Versicherung bleiben Risiken ausgeschlossen, für die das Tarifwerk der Gesellschaft keine Position vorsieht. Die Gesellschaft kann Rückversicherungen betreiben, außerdem Versicherungen vermitteln, soweit sie diese Versicherungen nicht betreibt; e) Personen, bei denen die Voraussetzungen gemäß Nummer a) zum Zeitpunkt der erstmaligen Antragstellung vorgelegen haben. | 10.000.000,00 DEM | a) Die Gesellschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder. Sie wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Dr. Plümer, Egon, Verbandsdirektor, Bad Neuenahr Vorstand: Uylen, Thomas, Verbandsdirektor, Pulheim Vorstand: Richartz, Horst F., Diplom-Mathematiker, Leverkusen | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Over, Manfred, Köln Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Klar, Werner, Pulheim Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Braun, Winfried, Köln Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Raths, Winfried, Bad Neuenahr, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Rohr, Heribert, Bergneustadt, *XX.XX.XXXX | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 09.06.1988, zuletzt geändert am 10.06.1999 b) Mit Beschluß vom 27.10.1989 hat die Hauptversammlung dem zwischen der Gesellschaft als beherrschtem Unternehmen und dem Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in Köln am 03.08.1988 abgeschlossenen Unternehmensvertrag zugestimmt. | a) 24.07.2001 Krebs b) Tag der ersten Eintragung: 24.10.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.07.2001. |
| 2 | c) 1. Die Gesellschaft betreibt als Erstversicherer alle Versicherungszweige mit Ausnahme der Lebens-, Kranken-, Kredit- und Rechtsschutzversicherung. 2. Versichert werden: a) alle hauptamtlich für Gemeinden, Ämter, Samt- und Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften von Gemeinden, Kreise, Sparkassen, Zweckverbände, sonstige kommunale öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten sowie wirtschaftliche Vereinigungen, wenn mindestens 50 v. H. des Kapitals sich in kommunaler Hand befinden, sowie für die kommunalen Spitzen- und Fachverbände (Kommunen) in den Ländern Baden-Württemberg (hier jedoch nur in Hohenzollern-Sigmaringen), Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz (hier mit Ausnahme der Pfalz), Saarland und Schleswig-Holstein tätigen Dienstkräfte (Beamte, Angestellte, Arbeiter und Auszubildende) und ehrenamtliche Mandatsträger. Auch die bei einer Kommune in diesem Sinne tätigen Landesbediensteten gelten als kommunale Dienstkräfte; b) Versorgungsberechtigte und Rentner, wenn sie unmittelbar von ihrem Eintritt in den Ruhestand hauptamtlich für eine Kommune im Sinne der Nummer 2 a) tätig waren; c) nicht berufstätige, versorgungs- oder rentenberechtigte Hinterbliebene von kommunalen Dienstkräften sowie Versorgungsberechtigten und Rentnern, die jeweils bei ihrem Tode die Voraussetzungen nach Nummer 2 a) oder 2 b) erfüllt haben; d) Familienangehörige der in Nummer 2 a) und 2 b) genannten Personen, wenn sie mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben, von diesen unterhalten werden und selbst nicht erwerbstätig sind. e) Personen, bei denen die Voraussetzungen gemäß Nummer 2 a) zum Zeitpunkt der erstmaligen Antragstellung vorgelegen haben. 3. Versichert werden können ferner alle Dienstkräfte und Mitglieder der Organe von Unternehmen mit einer kommunalen Beteiligung von weniger als 50% des Kapitals, sofern bei dem Unternehmen eine angemessene kommunale Einflußnahme (in der Regel 25% des Kapitals) sichergestellt ist und sie Aufgaben mit öffentlichem Zweck wahrnehmen. 4. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, der Gesellschaft nachzuweisen, daß er zu dem nach § 2 Abs. 2 und Abs. 3 versicherbaren Personenkreis gehört. Außerdem hat der den Fortbestand dieser Voraussetzungen auf Verlangen nachzuweisen. Den Wegfall der Voraussetzungen hat der Versicherungsnehmer unverzüglich anzuzeigen. Sobald die Gesellschaft von dem Wegfall der Voraussetzungen für den Abschluß des Versicherungsvertrages Kenntnis erlangt, kann sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. 5. Von der Versicherung bleiben Risiken ausgeschlossen, für das Tarifwerk der Gesellschaft keine Position vorsieht. Die Gesellschaft kann Rückversicherungen betreiben, außerdem Versicherungen vermitteln, soweit sie diese Versicherungen nicht betreibt. 6. Die Gesellschaft kann Rückversicherungen betreiben, außerdem Versicherungen vermitteln, soweit sie diese Versicherungen nicht betreibt. | 6.000.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 07.06.2001 hat die Umstellung aller satzungsmäßigen Betragsangaben auf Euro, insbesondere des Grundkapitals auf 5.112.918,81 EUR sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Grundkapitals um 887.081,19 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung insbesondere in § 3 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 07.06.2001 hat eine Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Hauptversammlung vom 07.06.2001 hat die Satzung geändert in § 14 (Rückstellung für Beitragsrückerstattung) sowie durch Aufhebung des § 16 (Gründungskosten) | a) 06.09.2001 Dr. Pruskowski | ||
| 3 | c) 1. Die Gesellschaft betreibt als Erstversicherer alle Versicherungszweige mit Ausnahme der Lebens-, Kranken-, Kredit- und Rechtsschutzversicherung. 2. Versichert werden: a) alle hauptamtlich für Gemeinden, Ämter, Samt- und Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften von Gemeinden, Kreise, Sparkassen, Zweckverbände, sonstige kommunale öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten sowie wirtschaftliche Vereinigungen, wenn mindestens 50 v. H. des Kapitals sich in kommunaler Hand befinden, sowie für die kommunalen Spitzen- und Fachverbände (Kommunen) in den Ländern Baden-Württemberg (hier jedoch nur in Hohenzollern-Sigmaringen), Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz (hier mit Ausnahme der Pfalz), Saarland und Schleswig-Holstein tätigen Dienstkräfte (Beamte, Angestellte, Arbeiter und Auszubildende) und ehrenamtliche Mandatsträger. Auch die bei einer Kommune in diesem Sinne tätigen Landesbediensteten gelten als kommunale Dienstkräfte; b) Versorgungsberechtigte und Rentner, wenn sie unmittelbar von ihrem Eintritt in den Ruhestand hauptamtlich für eine Kommune im Sinne der Nummer 2 a) tätig waren; c) nicht berufstätige, versorgungs- oder rentenberechtigte Hinterbliebene von kommunalen Dienstkräften sowie Versorgungsberechtigten und Rentnern, die jeweils bei ihrem Tode die Voraussetzungen nach Nummer 2 a) oder 2 b) erfüllt haben; d) Familienangehörige der in Nummer 2 a) und 2 b) genannten Personen, wenn sie mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben, von diesen unterhalten werden und selbst nicht erwerbstätig sind. e) Personen, bei denen die Voraussetzungen gemäß Nummer 2 a) zum Zeitpunkt der erstmaligen Antragstellung vorgelegen haben. 3. Versichert werden können ferner alle Dienstkräfte und Mitglieder der Organe von Unternehmen mit einer kommunalen Beteiligung von weniger als 50% des Kapitals, sofern bei dem Unternehmen eine angemessene kommunale Einflußnahme (in der Regel 25% des Kapitals) sichergestellt ist und sie Aufgaben mit öffentlichem Zweck wahrnehmen. 4. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, der Gesellschaft nachzuweisen, daß er zu dem nach § 2 Abs. 2 und Abs. 3 versicherbaren Personenkreis gehört. Außerdem hat der den Fortbestand dieser Voraussetzungen auf Verlangen nachzuweisen. Den Wegfall der Voraussetzungen hat der Versicherungsnehmer unverzüglich anzuzeigen. Sobald die Gesellschaft von dem Wegfall der Voraussetzungen für den Abschluß des Versicherungsvertrages Kenntnis erlangt, kann sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. 5. Von der Versicherung bleiben Risiken ausgeschlossen, für das Tarifwerk der Gesellschaft keine Position vorsieht. 6. Die Gesellschaft kann Rückversicherungen betreiben, außerdem Versicherungen vermitteln, soweit sie diese Versicherungen nicht betreibt. | a) 20.09.2001 Dr. Pruskowski b) Schreibfehler beim Unternehmensgegenstan d von Amts wegen berichtigt | ||||
| 4 | c) 1. Die Gesellschaft betreibt als Erstversicherer alle Versicherungszweige mit Ausnahme der Lebens-, Kranken-, Kredit- und Rechtsschutzversicherung. 2. Versichert werden a) alle hauptamtlich für Gemeinden, Ämter, Samt- und Verbandsgemeinden von Gemeinden, Kreise, Sparkassen, Zweckverbände, sonstige kommunale öffentlichrechtliche Körperschaften und Anstalten sowie wirtschaftliche Vereinigungen, wenn mindestens 50 v. H. des Kapitals sich in kommunaler Hand befinden, sowie für die kommunalen Spitzen- und Fachverbände (Kommunen) in den Ländern Baden-Württemberg (hier jedoch nur in Hohenzollern-Sigmaringen), Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz (hier mit Ausnahme der Pfalz), Saarland und Schleswig-Holstein tätigen Dienstkräfte (Beamte, Angestellte, Arbeiter und Auszubildende) und ehrenamtliche Mandatsträger und Ehrenbeamte. Auch die bei einer Kommune in diesem Sinne tätigen Landesbediensteten gelten als kommunale Dienstkräfte; b) Versorgungsberechtigte und Rentner, wenn sie unmittelbar vor ihrem Eintritt in den Ruhestand hauptamtlich für eine Kommune im Sinne der Nummer 2 a) tätig waren; c) nicht berufstätige, versorgungs- oder rentenberechtigte Hinterbliebene von kommunalen Dienstkräften sowie Versorgungsberechtigten und Rentnern, die jeweils bei Ihrem Tode die Voraussetzungen nach Nummer 2 a) oder b) erfüllt haben; d) Familienangehörige der in Nummer a) und b) genannten Personen, wenn sie mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben, von diesen unterhalten werden und selbst nicht erwerbstätig sind; e) Personen, bei denen die Voraussetzungen gemäß Nummer 2 a) zum Zeitpunkt der erstmaligen Antragstellung vorgelegen haben. 3. Versichert werden können ferner alle Dienstkräfte und Mitglieder der Organe von Unternehmen oder Einrichtungen mit einer kommunalen Beteiligung von weniger als 50 % des Kapitals, sofern bei den Unternehmen oder Einrichtungen eine angemessene kommunale Einflußnahme (in der Regel 25 % des Kapitals) sichergestellt ist und sie Aufgaben mit öffentlichem Zweck wahrnehmen. 4. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, der Gesellschaft nachzuweisen, daß er zu dem n ach § 2 Abs. 2 und Abs. 3 versicherbaren Personenkreis gehört. Außerdem hat er den Fortbestand dieser Voraussetzungen auf Verlangen nachzuweisen. Den Wegfall der Voraussetzungen hat der Versicherungsnehmer unverzüglich anzuzeigen. Sobald die Gesellschaft von dem Wegfall der Voraussetzungen für den Abschluß des Versicherungsvertrages Kenntnis erlangt, kann sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Abslauf des Versicherungsjahres kündigen. 5. Von der Versicherung bleiben Risiken ausgeschlossen, für die das Tarifwerk der Gesellschaft keine Position vorsieht. 6. Die Gesellschaft kann Rückversicherungen betreiben, außerdem Versicherungen vermitteln, soweit sie diese Versicherungen nicht betreibt. | a) Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 20.06.2002 ist der Gegenstand des Unternehmens geändert und entsprechend die Satzung geändert in § 2. | a) 19.08.2002 Allmer b) Beschluss Blatt 689 ff Sonderband | |||
| 5 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Mandernach, Ralf, Mainz, *XX.XX.XXXX | a) 19.05.2003 Reimer | ||||
| 6 | b) Bestellt als Vorstand: Rohr, Heribert, Bergneustadt, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Rohr, Heribert, Bergneustadt, *XX.XX.XXXX | a) 02.07.2003 Reimer | |||
| 7 | b) Bestellt als Vorstand: Schwade, Wolfgang, Lippstadt, *XX.XX.XXXX | a) 06.10.2005 Richter | ||||
| 8 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Plümer, Egon, Bad Neuenahr, *XX.XX.XXXX | a) 04.01.2006 Richter | ||||
| 9 | c) 1. Die Gesellschaft betreibt als Erstversicherer alle Versicherungszweige mit Ausnahme der Lebens-, Kranken-, Kredit- und Rechtsschutzversicherung. 2. Versichert werden a) Beschäftigte, ehrenamtliche Mandatsträger und Ehrenbeamte von kommunalen Gebietskörperschaften, kommunalen Unternehmen und Einrichtungen, kommunalen Spitzen- und Fachverbänden sowie von Sparkassen und Sparkassenunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland außer in den Ländern Baden-Würtemberg (bis auf Hohenzollern-Sigmaringen), Bayern und der Pfalz in Rheinland-Pfalz. Bei den Unternehmen und Einrichtungen muss eine kommunale Einflussnahme (in der Regel durch eine Kapitalbeteiligung von mindestens 25 %) sichergestellt sein; b) Versorgungsberechtigte und Rentner, die unmittelbar vor ihrem Eintritt in den Ruhestand bei einem der unter 2a) genannten Arbeitgeber beschäftigt waren; c) Familienangehörige und Lebenspartner der unter a) und b) genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben oder bei deren Tod gelebt haben. 3. Die Versicherungsnehmer sind verpflichtet, der Gesellschaft nachzuweisen, dass sie zu dem versicherbaren Personenkreis gehören. Nach dem ersten Vertragsabschluss bleibt die Versicherbarkeit bestehen auch wenn die Voraussetzungen nach Ziffer 2 nicht mehr vorliegen. 4. Von der Versicherung bleiben Risiken ausgeschlossen, für die das Tarifwerk der Gesellschaft keine Position vorsieht. 5. Die Gesellschaft kann Rückversicherungen betreiben, außerdem Versicherungen vermitteln, soweit sie diese Versicherungen nicht betreibt. | a) Die Hauptversammlung vom 12.062006 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 18.08.2006 Schütte-Müller b) Beschluss Bl. 861 ff. Sdb., Satzung Bl. 893 ff Sdb. | |||
| 10 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Alfers, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX Bersem, Burkhard, Wachtberg, *XX.XX.XXXX Engelke, Joachim, Frechen, *XX.XX.XXXX Fallack, Jürgen, Meerbusch, *XX.XX.XXXX Zander, Manfred, Niederkassel, *XX.XX.XXXX | a) Systembedingt hier von Amts wegen eingetragen: Satzung vom 09.06.1988, zuletzt geändert am 12.06.2006 | a) 26.11.2007 Richter | |||
| 11 | c) 1. Die Gesellschaft betreibt als Erstversicherer alle Versicherungszweige mit Ausnahme der Lebens-, Kranken-, Kredit- und Rechtsschutzversicherung. 2. Versichert werden a) Beschäftigte, ehrenamtliche Mandatsträger und Ehrenbeamte von kommunalen Gebietskörperschaften, kommunalen Unternehmen und Einrichtungen, kommunalen Spitzen- und Fachverbänden sowie von Sparkassen und Sparkassenunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland außer in den Ländern Baden-Würtemberg (bis auf Hohenzollern-Sigmaringen), Bayern und der Pfalz in Rheinland-Pfalz. Bei den Unternehmen und Einrichtungen muss eine kommunale Einflussnahme (in der Regel durch eine Kapitalbeteiligung von mindestens 25 %) sichergestellt sein; b) Versorgungsberechtigte und Rentner, die unmittelbar vor ihrem Eintritt in den Ruhestand bei einem der unter 2a) genannten Arbeitgeber beschäftigt waren; c) Familienangehörige und Lebenspartner der unter a) und b) genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben oder bei deren Tod gelebt haben. d) aktive Mitglieder im Einsatzdienst sowie Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehren der unter 2 a) genannten Gebietskörperschaften. 3. Die Versicherungsnehmer sind verpflichtet, der Gesellschaft nachzuweisen, dass sie zu dem versicherbaren Personenkreis gehören. Nach dem ersten Vertragsabschluss bleibt die Versicherbarkeit bestehen auch wenn die Voraussetzungen nach Ziffer 2 nicht mehr vorliegen. 4. Von der Versicherung bleiben Risiken ausgeschlossen, für die das Tarifwerk der Gesellschaft keine Position vorsieht. 5. Die Gesellschaft kann Rückversicherungen betreiben, außerdem Versicherungen vermitteln, soweit sie diese Versicherungen nicht betreibt. | a) Die Hauptversammlung hat am 10.06.2008 beschlossen, die Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) Absatz 2 zu ändern; die Satzung in § 12 (Beiräte) Absatz 4 zu ändern. | a) 16.07.2008 Engeland | |||
| 12 | Prokura erloschen: Klar, Werner, Pulheim | a) 27.07.2009 Richter | ||||
| 13 | b) Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Aachener Straße 952-958, 50933 Köln | a) 03.11.2009 M. Müller | ||||
| 14 | c) 1. Die Gesellschaft betreibt als Erstversicherer alle Versicherungszweige mit Ausnahme der Lebens-, Kranken-, Kredit- und Rechtsschutzversicherung. 2. Versichert werden a) Beschäftigte, ehrenamtliche Mandatsträger und Ehrenbeamte von kommunalen Gebietskörperschaften, kommunalen Unternehmen und Einrichtungen, kommunalen Spitzen- und Fachverbänden sowie von Sparkassen und Sparkassenunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland. Bei den Unternehmen und Einrichtungen muss eine kommunale Einflussnahme (in der Regel durch eine Kapitalbeteiligung von mindestens 25%) sichergestellt sein; b) Versorgungsberechtigte und Rentner, die unmittelbar vor ihrem Eintritt in den Ruhestand bei einem der unter 2a) genannten Arbeitgeber beschäftigt waren, c) Familienangehörige und Lebenspartner der unter a) und b) genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben oder bei deren Tod gelebt haben; d) aktive Mitglieder im Einsatzdienst sowie Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehren der unter 2a) genannten Gebietskörperschaften. 3. Die Versicherungsnehmer sind verpflichtet, der Gesellschaft nachzuweisen, dass sie zu dem versicherbaren Personenkreis gehören. Nach dem ersten Vertragsabschluss bleibt die Versicherbarkeit bestehen auch wenn die Voraussetzungen nach Ziffer 2 nicht mehr vorliegen. 4. Von der Versicherung bleiben Risiken ausgeschlossen, für die das Tarifwerk der Gesellschaft keine Position vorsieht. 5. Die Gesellschaft kann Rückversicherungen betreiben, außerdem Versicherungen vermitteln, soweit sie diese Versicherungen nicht betreibt. | a) Die Hauptversammlung vom 18.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 2 a und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 04.11.2009 Engeland | |||
| 15 | Prokura erloschen: Zander, Manfred, Niederkassel, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Kemmerling, Michaela, Vettweiß, *XX.XX.XXXX | a) 08.12.2011 Drewke | ||||
| 16 | Prokura erloschen: Braun, Winfried, Köln Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Wichert, Joachim, Pulheim, *XX.XX.XXXX | a) 01.06.2012 Richter | ||||
| 17 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Reich, Harald, Erftstadt, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Engelke, Joachim, Frechen, *XX.XX.XXXX | a) 21.03.2013 Leisten | ||||
| 18 | Prokura erloschen: Raths, Winfried, Bad Neuenahr, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Bamberger, Anke, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 06.08.2013 Leisten | ||||
| 19 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Neumann, Peter, Pulheim, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Bersem, Burkhard, Wachtberg, *XX.XX.XXXX | a) 02.01.2014 Leisten | ||||
| 20 | Prokura erloschen: Over, Manfred, Köln Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Weil, Uwe, Hürth, *XX.XX.XXXX | a) 07.01.2015 Müller | ||||
| 21 | c) 1. Die Gesellschaft betreibt als Erstversicherer alle Versicherungszweige mit Ausnahme der Lebens-, Kranken-, Kredit- und Rechtsschutzversicherung. 2. Von der Versicherung bleiben Risiken ausgeschlossen, für die das Tarifwerk der Gesellschaft keine Position vorsieht. 3. Die Gesellschaft kann Rückversicherungen betreiben, außerdem Versicherungen vermitteln, soweit sie diese Versicherungen nicht betreibt. | b) nach Ergänzung dfes Geburtsdatums von Amts wegen weiterhin Vorstand: Richartz, Horst Friedrich, Leverkusen, *XX.XX.XXXX | a) Die Hauptversammlung vom 16.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 26.08.2015 Engeland | ||
| 22 | Prokura erloschen: Fallack, Jürgen, Meerbusch, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Lutz, Anke, Gießen, *XX.XX.XXXX | a) 09.05.2016 Müller | ||||
| 23 | b) Nicht mehr Vorstand: Richartz, Horst Friedrich, Leverkusen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Bader, Adalbert, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 18.07.2016 Müller | ||||
| 24 | b) Nicht mehr Vorstand: Rohr, Heribert, Bergneustadt, *XX.XX.XXXX | a) 23.11.2016 Müller | ||||
| 25 | a) Die Hauptversammlung vom 29.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Rückstellung für Beitragsrückerstattung) beschlossen. | a) 04.01.2018 Keusch | ||||
| 26 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Stecher, Katharina, Dormagen, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Neumann, Peter, Pulheim, *XX.XX.XXXX | a) 28.11.2018 Müller | ||||
| 27 | b) Nach Änderung des Wohnortes, weiterhin Vorstand: Schwade, Wolfgang, Bedburg, *XX.XX.XXXX Nach Ergänzung des Geburtsdatums, weiterhin Vorstand: Uylen, Thomas, Pulheim, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Alfers, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Otten, Uwe, Köln, *XX.XX.XXXX Krampetzki, Joachim, Neuss, *XX.XX.XXXX | a) 18.02.2020 Gerhards | |||
| 28 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Odenthal, Stefan, Troisdorf, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Wichert, Joachim, Pulheim, *XX.XX.XXXX | a) 07.05.2020 Raschke | ||||
| 29 | a) GVV Direktversicherung AG | a) Die Hauptversammlung vom 06.08.2020 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. | a) 25.09.2020 Engeland | |||
| 30 | b) Nicht mehr Vorstand: Uylen, Thomas, Pulheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Stecher, Katharina, Dormagen, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Stecher, Katharina, Dormagen, *XX.XX.XXXX | a) 08.11.2021 Müller | |||
| 31 | Prokura erloschen: Bamberger, Anke, Köln, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Wergen-Krause, Petra, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 03.12.2021 Müller | ||||
| 32 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Leitner, Kerstin, Eltville, *XX.XX.XXXX | a) 16.08.2022 Müller | ||||
| 33 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Vehling, Christian, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 27.11.2023 Müller | ||||
| 34 | b) Nicht mehr Vorstand: Bader, Adalbert, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 23.08.2024 Müller | ||||
| 35 | Prokura erloschen: Krampetzki, Joachim, Neuss, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Odenthal, Stefan, Troisdorf, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Trapp, Frank, Köln, *XX.XX.XXXX Nach Änderung des Wohnortes weiterhin Gesamtprokura mit einem Vorstandsmitglied: Weil, Uwe, Wachtberg, *XX.XX.XXXX | a) 19.12.2024 Müller | ||||
| 36 | Prokura erloschen: Wergen-Krause, Petra, Köln, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Leitner, Kerstin, Eltville, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Fahrenkrug, Claudia, Bornheim, *XX.XX.XXXX | a) 23.01.2025 Müller | ||||
| 37 | b) Bestellt als Vorstand: Schulte, Mathias, Dortmund, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Rupp, Stefan Michael, Köln, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Beer, Daria, Hennef, *XX.XX.XXXX | a) 11.09.2025 Müller | |||
| 38 | b) Nach Berichtigung des Vornamens von Amts wegen, weiterhin Vorstand: Schulte, Matthias, Dortmund, *XX.XX.XXXX | a) 11.09.2025 Müller | ||||
| 39 | b) Nicht mehr Vorstand: Schwade, Wolfgang, Bedburg, *XX.XX.XXXX | a) 15.10.2025 Müller |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.