Handelsregister · HRB 18604

Chronologischer Auszug

GVV Direktversicherung AG · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 15.07.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
GVV-Privatversicherung Aktiengesellschaft

b)
Köln

c)
die Gesellschaft betreibt als Erstversicherer
alle Versicherungszweige mit Ausnahme
der Lebens-, Kranken-, Kredit- und
Rechtsschutzversicherung.
Versichert werden:
a) alle hauptamtlich für Gemeinden, Ämter,
Samt- und Verbandsgemeinden,
Verwaltungsgemeinschaften von
Gemeinden, Kreise, Sparkassen,
Zweckverbände, sonstige kommunale
öffentlich-rechtliche Körperschaften und
Anstalten sowie wirtschaftliche
Vereinigungen, wenn mindestens 50 v. H.
des Kapitals sich in kommunaler Hand
befinden, sowie für die kommunalen
Spitzen- und Fachverbände (Kommunen) in
den Ländern Baden-Württemberg (hier
jedoch nur in Hohenzollern-Sigmaringen),
Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz (hier mit Ausnahme der
Pfalz), Saarland und Schleswig-Holstein
tätigen Dienstkräfte (Beamte, Angestellte,
Arbeiter und Auszubildende) und
ehrenamtliche Mandatsträger. Auch die bei
einer Kommune in diesem Sinne tätigen
Landesbediensteten gelten als kommunale
Dienstkräfte.
b) Versorgungsberechtigte und Rentner,
wenn sie unmittelbar von ihrem Eintritt in
den Ruhestand hauptamtlich für eine
Kommune im Sinne der Nummer a) tätig
waren;
c) nicht berufstätige, versorgungs- oder
rentenberechtigte Hinterbliebene von
kommunalen Dienstkräften sowie
Versorgungsberechtigten und Rentern, die
jeweils bei ihrem Tode die
Voraussetzungen nach Nummer a) oder b)
erfüllt haben;
d) Familienangehörige der in Nummer a)
und b) genannten Personen, wenn sie mit
diesen in häuslicher Gemeinschaft leben,
von diesen unterhalten werden und selbst
nicht erwerbstätig sind. Von der
Versicherung bleiben Risiken
ausgeschlossen, für die das Tarifwerk der
Gesellschaft keine Position vorsieht. Die
Gesellschaft kann Rückversicherungen
betreiben, außerdem Versicherungen
vermitteln, soweit sie diese Versicherungen
nicht betreibt;
e) Personen, bei denen die
Voraussetzungen gemäß Nummer a) zum
Zeitpunkt der erstmaligen Antragstellung
vorgelegen haben.
10.000.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat mindestens zwei
Vorstandsmitglieder. Sie wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein
Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Dr. Plümer, Egon, Verbandsdirektor, Bad
Neuenahr
Vorstand:
Uylen, Thomas, Verbandsdirektor, Pulheim
Vorstand:
Richartz, Horst F., Diplom-Mathematiker,
Leverkusen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Over, Manfred, Köln

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Klar, Werner, Pulheim

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Braun, Winfried, Köln

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Raths, Winfried, Bad Neuenahr, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Rohr, Heribert, Bergneustadt, *XX.XX.XXXX
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 09.06.1988, zuletzt geändert am 10.06.1999

b)
Mit Beschluß vom 27.10.1989 hat die Hauptversammlung
dem zwischen der Gesellschaft als beherrschtem
Unternehmen und dem Versicherungsverband für Gemeinden
und Gemeindeverbände, Versicherungsverein auf
Gegenseitigkeit in Köln am 03.08.1988 abgeschlossenen
Unternehmensvertrag zugestimmt.
a)
24.07.2001
Krebs

b)

Tag der ersten
Eintragung:
24.10.1988
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
24.07.2001.
2c)
1. Die Gesellschaft betreibt als
Erstversicherer alle Versicherungszweige
mit Ausnahme der Lebens-, Kranken-,
Kredit- und Rechtsschutzversicherung.
2. Versichert werden:
a) alle hauptamtlich für Gemeinden, Ämter,
Samt- und Verbandsgemeinden,
Verwaltungsgemeinschaften von
Gemeinden, Kreise, Sparkassen,
Zweckverbände, sonstige kommunale
öffentlich-rechtliche Körperschaften und
Anstalten sowie wirtschaftliche
Vereinigungen, wenn mindestens 50 v. H.
des Kapitals sich in kommunaler Hand
befinden, sowie für die kommunalen
Spitzen- und Fachverbände (Kommunen) in
den Ländern Baden-Württemberg (hier
jedoch nur in Hohenzollern-Sigmaringen),
Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz (hier mit Ausnahme der
Pfalz), Saarland und Schleswig-Holstein
tätigen Dienstkräfte (Beamte, Angestellte,
Arbeiter und Auszubildende) und
ehrenamtliche Mandatsträger. Auch die bei
einer Kommune in diesem Sinne tätigen
Landesbediensteten gelten als kommunale
Dienstkräfte;
b) Versorgungsberechtigte und Rentner,
wenn sie unmittelbar von ihrem Eintritt in
den Ruhestand hauptamtlich für eine
Kommune im Sinne der Nummer 2 a) tätig
waren;
c) nicht berufstätige, versorgungs- oder
rentenberechtigte Hinterbliebene von
kommunalen Dienstkräften sowie
Versorgungsberechtigten und Rentnern, die
jeweils bei ihrem Tode die
Voraussetzungen nach Nummer 2 a) oder 2
b) erfüllt haben;
d) Familienangehörige der in Nummer 2 a)
und 2 b) genannten Personen, wenn sie mit
diesen in häuslicher Gemeinschaft leben,
von diesen unterhalten werden und selbst
nicht erwerbstätig sind.
e) Personen, bei denen die
Voraussetzungen gemäß Nummer 2 a) zum
Zeitpunkt der erstmaligen Antragstellung
vorgelegen haben.
3. Versichert werden können ferner alle
Dienstkräfte und Mitglieder der Organe von
Unternehmen mit einer kommunalen
Beteiligung von weniger als 50% des
Kapitals, sofern bei dem Unternehmen eine
angemessene kommunale Einflußnahme
(in der Regel 25% des Kapitals)
sichergestellt ist und sie Aufgaben mit
öffentlichem Zweck wahrnehmen.
4. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
der Gesellschaft nachzuweisen, daß er zu
dem nach § 2 Abs. 2 und Abs. 3
versicherbaren Personenkreis gehört.
Außerdem hat der den Fortbestand dieser
Voraussetzungen auf Verlangen
nachzuweisen. Den Wegfall der
Voraussetzungen hat der
Versicherungsnehmer unverzüglich
anzuzeigen. Sobald die Gesellschaft von
dem Wegfall der Voraussetzungen für den
Abschluß des Versicherungsvertrages
Kenntnis erlangt, kann sie den
Versicherungsvertrag innerhalb eines
Jahres unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von drei Monaten zum
Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
5. Von der Versicherung bleiben Risiken
ausgeschlossen, für das Tarifwerk der
Gesellschaft keine Position vorsieht. Die
Gesellschaft kann Rückversicherungen
betreiben, außerdem Versicherungen
vermitteln, soweit sie diese Versicherungen
nicht betreibt.
6. Die Gesellschaft kann
Rückversicherungen betreiben, außerdem
Versicherungen vermitteln, soweit sie diese
Versicherungen nicht betreibt.
6.000.000,00
EUR
a)
Die Hauptversammlung vom 07.06.2001 hat die Umstellung
aller satzungsmäßigen Betragsangaben auf Euro,
insbesondere des Grundkapitals auf 5.112.918,81 EUR sowie
gleichzeitig eine Erhöhung des Grundkapitals um 887.081,19
EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende
Änderung der Satzung insbesondere in § 3 (Grundkapital und
Aktien) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 07.06.2001 hat eine Änderung
der Satzung in § 2 und mit ihr die Erweiterung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 07.06.2001 hat die Satzung
geändert
in § 14 (Rückstellung für Beitragsrückerstattung)
sowie durch Aufhebung des § 16 (Gründungskosten)
a)
06.09.2001
Dr. Pruskowski
3c)
1. Die Gesellschaft betreibt als
Erstversicherer alle Versicherungszweige
mit Ausnahme der Lebens-, Kranken-,
Kredit- und Rechtsschutzversicherung.
2. Versichert werden:
a) alle hauptamtlich für Gemeinden, Ämter,
Samt- und Verbandsgemeinden,
Verwaltungsgemeinschaften von
Gemeinden, Kreise, Sparkassen,
Zweckverbände, sonstige kommunale
öffentlich-rechtliche Körperschaften und
Anstalten sowie wirtschaftliche
Vereinigungen, wenn mindestens 50 v. H.
des Kapitals sich in kommunaler Hand
befinden, sowie für die kommunalen
Spitzen- und Fachverbände (Kommunen) in
den Ländern Baden-Württemberg (hier
jedoch nur in Hohenzollern-Sigmaringen),
Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz (hier mit Ausnahme der
Pfalz), Saarland und Schleswig-Holstein
tätigen Dienstkräfte (Beamte, Angestellte,
Arbeiter und Auszubildende) und
ehrenamtliche Mandatsträger. Auch die bei
einer Kommune in diesem Sinne tätigen
Landesbediensteten gelten als kommunale
Dienstkräfte;
b) Versorgungsberechtigte und Rentner,
wenn sie unmittelbar von ihrem Eintritt in
den Ruhestand hauptamtlich für eine
Kommune im Sinne der Nummer 2 a) tätig
waren;
c) nicht berufstätige, versorgungs- oder
rentenberechtigte Hinterbliebene von
kommunalen Dienstkräften sowie
Versorgungsberechtigten und Rentnern, die
jeweils bei ihrem Tode die
Voraussetzungen nach Nummer 2 a) oder 2
b) erfüllt haben;
d) Familienangehörige der in Nummer 2 a)
und 2 b) genannten Personen, wenn sie mit
diesen in häuslicher Gemeinschaft leben,
von diesen unterhalten werden und selbst
nicht erwerbstätig sind.
e) Personen, bei denen die
Voraussetzungen gemäß Nummer 2 a) zum
Zeitpunkt der erstmaligen Antragstellung
vorgelegen haben.
3. Versichert werden können ferner alle
Dienstkräfte und Mitglieder der Organe von
Unternehmen mit einer kommunalen
Beteiligung von weniger als 50% des
Kapitals, sofern bei dem Unternehmen eine
angemessene kommunale Einflußnahme
(in der Regel 25% des Kapitals)
sichergestellt ist und sie Aufgaben mit
öffentlichem Zweck wahrnehmen.
4. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
der Gesellschaft nachzuweisen, daß er zu
dem nach § 2 Abs. 2 und Abs. 3
versicherbaren Personenkreis gehört.
Außerdem hat der den Fortbestand dieser
Voraussetzungen auf Verlangen
nachzuweisen. Den Wegfall der
Voraussetzungen hat der
Versicherungsnehmer unverzüglich
anzuzeigen. Sobald die Gesellschaft von
dem Wegfall der Voraussetzungen für den
Abschluß des Versicherungsvertrages
Kenntnis erlangt, kann sie den
Versicherungsvertrag innerhalb eines
Jahres unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von drei Monaten zum
Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
5. Von der Versicherung bleiben Risiken
ausgeschlossen, für das Tarifwerk der
Gesellschaft keine Position vorsieht.
6. Die Gesellschaft kann
Rückversicherungen betreiben, außerdem
Versicherungen vermitteln, soweit sie diese
Versicherungen nicht betreibt.
a)
20.09.2001
Dr. Pruskowski

b)
Schreibfehler beim
Unternehmensgegenstan
d von Amts wegen
berichtigt
4c)
1. Die Gesellschaft betreibt als
Erstversicherer alle Versicherungszweige
mit Ausnahme der Lebens-, Kranken-,
Kredit- und Rechtsschutzversicherung.
2. Versichert werden
a) alle hauptamtlich für Gemeinden, Ämter,
Samt- und Verbandsgemeinden von
Gemeinden, Kreise, Sparkassen,
Zweckverbände, sonstige kommunale
öffentlichrechtliche Körperschaften und
Anstalten sowie wirtschaftliche
Vereinigungen, wenn mindestens 50 v. H.
des Kapitals sich in kommunaler Hand
befinden, sowie für die kommunalen
Spitzen- und Fachverbände (Kommunen) in
den Ländern Baden-Württemberg (hier
jedoch nur in Hohenzollern-Sigmaringen),
Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz (hier mit Ausnahme der
Pfalz), Saarland und Schleswig-Holstein
tätigen Dienstkräfte (Beamte, Angestellte,
Arbeiter und Auszubildende) und
ehrenamtliche Mandatsträger und
Ehrenbeamte. Auch die bei einer Kommune
in diesem Sinne tätigen
Landesbediensteten gelten als kommunale
Dienstkräfte;
b) Versorgungsberechtigte und Rentner,
wenn sie unmittelbar vor ihrem Eintritt in
den Ruhestand hauptamtlich für eine
Kommune im Sinne der Nummer 2 a) tätig
waren;
c) nicht berufstätige, versorgungs- oder
rentenberechtigte Hinterbliebene von
kommunalen Dienstkräften sowie
Versorgungsberechtigten und Rentnern, die
jeweils bei Ihrem Tode die
Voraussetzungen nach Nummer 2 a) oder
b) erfüllt haben;
d) Familienangehörige der in Nummer a)
und b) genannten Personen, wenn sie mit
diesen in häuslicher Gemeinschaft leben,
von diesen unterhalten werden und selbst
nicht erwerbstätig sind;
e) Personen, bei denen die
Voraussetzungen gemäß Nummer 2 a) zum
Zeitpunkt der erstmaligen Antragstellung
vorgelegen haben.
3. Versichert werden können ferner alle
Dienstkräfte und Mitglieder der Organe von
Unternehmen oder Einrichtungen mit einer
kommunalen Beteiligung von weniger als
50 % des Kapitals, sofern bei den
Unternehmen oder Einrichtungen eine
angemessene kommunale Einflußnahme
(in der Regel 25 % des Kapitals)
sichergestellt ist und sie Aufgaben mit
öffentlichem Zweck wahrnehmen.
4. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
der Gesellschaft nachzuweisen, daß er zu
dem n ach § 2 Abs. 2 und Abs. 3
versicherbaren Personenkreis gehört.
Außerdem hat er den Fortbestand dieser
Voraussetzungen auf Verlangen
nachzuweisen. Den Wegfall der
Voraussetzungen hat der
Versicherungsnehmer unverzüglich
anzuzeigen. Sobald die Gesellschaft von
dem Wegfall der Voraussetzungen für den
Abschluß des Versicherungsvertrages
Kenntnis erlangt, kann sie den
Versicherungsvertrag innerhalb eines
Jahres unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von drei Monaten zum
Abslauf des Versicherungsjahres kündigen.
5. Von der Versicherung bleiben Risiken
ausgeschlossen, für die das Tarifwerk der
Gesellschaft keine Position vorsieht.
6. Die Gesellschaft kann
Rückversicherungen betreiben, außerdem
Versicherungen vermitteln, soweit sie diese
Versicherungen nicht betreibt.
a)
Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 20.06.2002 ist
der Gegenstand des Unternehmens geändert und
entsprechend die Satzung geändert in § 2.
a)
19.08.2002
Allmer

b)
Beschluss Blatt 689 ff
Sonderband
5Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Mandernach, Ralf, Mainz, *XX.XX.XXXX
a)
19.05.2003
Reimer
6b)
Bestellt als
Vorstand:
Rohr, Heribert, Bergneustadt, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Rohr, Heribert, Bergneustadt, *XX.XX.XXXX
a)
02.07.2003
Reimer
7b)
Bestellt als
Vorstand:
Schwade, Wolfgang, Lippstadt, *XX.XX.XXXX
a)
06.10.2005
Richter
8b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Plümer, Egon, Bad Neuenahr, *XX.XX.XXXX
a)
04.01.2006
Richter
9c)
1. Die Gesellschaft betreibt als
Erstversicherer alle Versicherungszweige
mit Ausnahme der Lebens-, Kranken-,
Kredit- und Rechtsschutzversicherung.
2. Versichert werden
a) Beschäftigte, ehrenamtliche
Mandatsträger und Ehrenbeamte von
kommunalen Gebietskörperschaften,
kommunalen Unternehmen und
Einrichtungen, kommunalen Spitzen- und
Fachverbänden sowie von Sparkassen und
Sparkassenunternehmen in der
Bundesrepublik Deutschland außer in den
Ländern Baden-Würtemberg (bis auf
Hohenzollern-Sigmaringen), Bayern und der
Pfalz in Rheinland-Pfalz. Bei den
Unternehmen und Einrichtungen muss eine
kommunale Einflussnahme (in der Regel
durch eine Kapitalbeteiligung von
mindestens 25 %) sichergestellt sein;

b) Versorgungsberechtigte und Rentner, die
unmittelbar vor ihrem Eintritt in den
Ruhestand bei einem der unter 2a)
genannten Arbeitgeber beschäftigt waren;

c) Familienangehörige und Lebenspartner
der unter a) und b) genannten Personen, die
mit diesen in häuslicher Gemeinschaft
leben oder bei deren Tod gelebt haben.

3. Die Versicherungsnehmer sind
verpflichtet, der Gesellschaft
nachzuweisen, dass sie zu dem
versicherbaren Personenkreis gehören.
Nach dem ersten Vertragsabschluss bleibt
die Versicherbarkeit bestehen auch wenn
die Voraussetzungen nach Ziffer 2 nicht
mehr vorliegen.

4. Von der Versicherung bleiben Risiken
ausgeschlossen, für die das Tarifwerk der
Gesellschaft keine Position vorsieht.

5. Die Gesellschaft kann
Rückversicherungen betreiben, außerdem
Versicherungen vermitteln, soweit sie diese
Versicherungen nicht betreibt.
a)
Die Hauptversammlung vom 12.062006 hat die Änderung der
Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
18.08.2006
Schütte-Müller

b)
Beschluss Bl. 861 ff.
Sdb., Satzung Bl. 893 ff
Sdb.
10Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Alfers, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX
Bersem, Burkhard, Wachtberg, *XX.XX.XXXX
Engelke, Joachim, Frechen, *XX.XX.XXXX
Fallack, Jürgen, Meerbusch, *XX.XX.XXXX
Zander, Manfred, Niederkassel, *XX.XX.XXXX
a)
Systembedingt hier von Amts wegen eingetragen:
Satzung vom 09.06.1988, zuletzt geändert am 12.06.2006
a)
26.11.2007
Richter
11c)
1. Die Gesellschaft betreibt als
Erstversicherer alle Versicherungszweige
mit Ausnahme der Lebens-, Kranken-,
Kredit- und Rechtsschutzversicherung.
2. Versichert werden
a) Beschäftigte, ehrenamtliche
Mandatsträger und Ehrenbeamte von
kommunalen Gebietskörperschaften,
kommunalen Unternehmen und
Einrichtungen, kommunalen Spitzen- und
Fachverbänden sowie von Sparkassen und
Sparkassenunternehmen in der
Bundesrepublik Deutschland außer in den
Ländern Baden-Würtemberg (bis auf
Hohenzollern-Sigmaringen), Bayern und der
Pfalz in Rheinland-Pfalz. Bei den
Unternehmen und Einrichtungen muss eine
kommunale Einflussnahme (in der Regel
durch eine Kapitalbeteiligung von
mindestens 25 %) sichergestellt sein;

b) Versorgungsberechtigte und Rentner, die
unmittelbar vor ihrem Eintritt in den
Ruhestand bei einem der unter 2a)
genannten Arbeitgeber beschäftigt waren;

c) Familienangehörige und Lebenspartner
der unter a) und b) genannten Personen, die
mit diesen in häuslicher Gemeinschaft
leben oder bei deren Tod gelebt haben.

d) aktive Mitglieder im Einsatzdienst sowie
Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung
der Freiwilligen Feuerwehren der unter 2 a)
genannten Gebietskörperschaften.

3. Die Versicherungsnehmer sind
verpflichtet, der Gesellschaft
nachzuweisen, dass sie zu dem
versicherbaren Personenkreis gehören.
Nach dem ersten Vertragsabschluss bleibt
die Versicherbarkeit bestehen auch wenn
die Voraussetzungen nach Ziffer 2 nicht
mehr vorliegen.
4. Von der Versicherung bleiben Risiken
ausgeschlossen, für die das Tarifwerk der
Gesellschaft keine Position vorsieht.

5. Die Gesellschaft kann
Rückversicherungen betreiben, außerdem
Versicherungen vermitteln, soweit sie diese
Versicherungen nicht betreibt.
a)
Die Hauptversammlung hat am 10.06.2008 beschlossen,
die Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) Absatz 2
zu ändern;
die Satzung in § 12 (Beiräte) Absatz 4 zu ändern.
a)
16.07.2008
Engeland
12Prokura erloschen:
Klar, Werner, Pulheim
a)
27.07.2009
Richter
13b)
Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Aachener Straße 952-958, 50933 Köln
a)
03.11.2009
M. Müller
14c)
1. Die Gesellschaft betreibt als
Erstversicherer alle Versicherungszweige
mit Ausnahme der Lebens-, Kranken-,
Kredit- und Rechtsschutzversicherung. 2.
Versichert werden a) Beschäftigte,
ehrenamtliche Mandatsträger und
Ehrenbeamte von kommunalen
Gebietskörperschaften, kommunalen
Unternehmen und Einrichtungen,
kommunalen Spitzen- und Fachverbänden
sowie von Sparkassen und
Sparkassenunternehmen in der
Bundesrepublik Deutschland. Bei den
Unternehmen und Einrichtungen muss eine
kommunale Einflussnahme (in der Regel
durch eine Kapitalbeteiligung von
mindestens 25%) sichergestellt sein; b)
Versorgungsberechtigte und Rentner, die
unmittelbar vor ihrem Eintritt in den
Ruhestand bei einem der unter 2a)
genannten Arbeitgeber beschäftigt waren,
c) Familienangehörige und Lebenspartner
der unter a) und b) genannten Personen, die
mit diesen in häuslicher Gemeinschaft
leben oder bei deren Tod gelebt haben; d)
aktive Mitglieder im Einsatzdienst sowie
Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung
der Freiwilligen Feuerwehren der unter 2a)
genannten Gebietskörperschaften. 3. Die
Versicherungsnehmer sind verpflichtet, der
Gesellschaft nachzuweisen, dass sie zu
dem versicherbaren Personenkreis
gehören. Nach dem ersten
Vertragsabschluss bleibt die
Versicherbarkeit bestehen auch wenn die
Voraussetzungen nach Ziffer 2 nicht mehr
vorliegen. 4. Von der Versicherung bleiben
Risiken ausgeschlossen, für die das
Tarifwerk der Gesellschaft keine Position
vorsieht. 5. Die Gesellschaft kann
Rückversicherungen betreiben, außerdem
Versicherungen vermitteln, soweit sie diese
Versicherungen nicht betreibt.
a)
Die Hauptversammlung vom 18.06.2009 hat die Änderung der
Satzung in § 2 Abs. 2 a und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
04.11.2009
Engeland
15Prokura erloschen:
Zander, Manfred, Niederkassel, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Kemmerling, Michaela, Vettweiß, *XX.XX.XXXX
a)
08.12.2011
Drewke
16Prokura erloschen:
Braun, Winfried, Köln

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Wichert, Joachim, Pulheim, *XX.XX.XXXX
a)
01.06.2012
Richter
17Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Reich, Harald, Erftstadt, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Engelke, Joachim, Frechen, *XX.XX.XXXX
a)
21.03.2013
Leisten
18Prokura erloschen:
Raths, Winfried, Bad Neuenahr, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Bamberger, Anke, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
06.08.2013
Leisten
19Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Neumann, Peter, Pulheim, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Bersem, Burkhard, Wachtberg, *XX.XX.XXXX
a)
02.01.2014
Leisten
20Prokura erloschen:
Over, Manfred, Köln

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Weil, Uwe, Hürth, *XX.XX.XXXX
a)
07.01.2015
Müller
21c)
1. Die Gesellschaft betreibt als
Erstversicherer alle Versicherungszweige
mit Ausnahme der Lebens-, Kranken-,
Kredit- und Rechtsschutzversicherung. 2.
Von der Versicherung bleiben Risiken
ausgeschlossen, für die das Tarifwerk der
Gesellschaft keine Position vorsieht. 3. Die
Gesellschaft kann Rückversicherungen
betreiben, außerdem Versicherungen
vermitteln, soweit sie diese Versicherungen
nicht betreibt.
b)
nach Ergänzung dfes Geburtsdatums von Amts
wegen weiterhin
Vorstand:
Richartz, Horst Friedrich, Leverkusen,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Hauptversammlung vom 16.06.2015 hat die Änderung der
Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
26.08.2015
Engeland
22Prokura erloschen:
Fallack, Jürgen, Meerbusch, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Lutz, Anke, Gießen, *XX.XX.XXXX
a)
09.05.2016
Müller
23b)
Nicht mehr
Vorstand:
Richartz, Horst Friedrich, Leverkusen,
*XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Bader, Adalbert, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
18.07.2016
Müller
24b)
Nicht mehr
Vorstand:
Rohr, Heribert, Bergneustadt, *XX.XX.XXXX
a)
23.11.2016
Müller
25a)
Die Hauptversammlung vom 29.06.2017 hat die Änderung der
Satzung in § 14 (Rückstellung für Beitragsrückerstattung)
beschlossen.
a)
04.01.2018
Keusch
26Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Stecher, Katharina, Dormagen, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Neumann, Peter, Pulheim, *XX.XX.XXXX
a)
28.11.2018
Müller
27b)
Nach Änderung des Wohnortes, weiterhin
Vorstand:
Schwade, Wolfgang, Bedburg, *XX.XX.XXXX
Nach Ergänzung des Geburtsdatums, weiterhin
Vorstand:
Uylen, Thomas, Pulheim, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Alfers, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Otten, Uwe, Köln, *XX.XX.XXXX
Krampetzki, Joachim, Neuss, *XX.XX.XXXX
a)
18.02.2020
Gerhards
28Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Odenthal, Stefan, Troisdorf, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Wichert, Joachim, Pulheim, *XX.XX.XXXX
a)
07.05.2020
Raschke
29a)
GVV Direktversicherung AG
a)
Die Hauptversammlung vom 06.08.2020 hat eine Änderung
der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma
beschlossen.
a)
25.09.2020
Engeland
30b)
Nicht mehr
Vorstand:
Uylen, Thomas, Pulheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Stecher, Katharina, Dormagen, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Stecher, Katharina, Dormagen, *XX.XX.XXXX
a)
08.11.2021
Müller
31Prokura erloschen:
Bamberger, Anke, Köln, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Wergen-Krause, Petra, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
03.12.2021
Müller
32Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Leitner, Kerstin, Eltville, *XX.XX.XXXX
a)
16.08.2022
Müller
33Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Vehling, Christian, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
27.11.2023
Müller
34b)
Nicht mehr
Vorstand:
Bader, Adalbert, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
23.08.2024
Müller
35Prokura erloschen:
Krampetzki, Joachim, Neuss, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Odenthal, Stefan, Troisdorf, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Trapp, Frank, Köln, *XX.XX.XXXX
Nach Änderung des Wohnortes weiterhin
Gesamtprokura mit einem Vorstandsmitglied:
Weil, Uwe, Wachtberg, *XX.XX.XXXX
a)
19.12.2024
Müller
36Prokura erloschen:
Wergen-Krause, Petra, Köln, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Leitner, Kerstin, Eltville, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Fahrenkrug, Claudia, Bornheim, *XX.XX.XXXX
a)
23.01.2025
Müller
37b)
Bestellt als
Vorstand:
Schulte, Mathias, Dortmund, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Rupp, Stefan Michael, Köln, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Beer, Daria, Hennef, *XX.XX.XXXX
a)
11.09.2025
Müller
38b)
Nach Berichtigung des Vornamens von Amts
wegen, weiterhin
Vorstand:
Schulte, Matthias, Dortmund, *XX.XX.XXXX
a)
11.09.2025
Müller
39b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schwade, Wolfgang, Bedburg, *XX.XX.XXXX
a)
15.10.2025
Müller

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.