Handelsregister · HRB 9463
Chronologischer Auszug
GVH Grundstücksverwertungs- und handels GmbH · Amtsgericht Landshut
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) GVH Grundstücksverwertungs- und handels GmbH b) Pfarrkirchen Geschäftsanschrift: Äußere Simbacher Str. 25, 84347 Pfarrkirchen c) Verwertung von und Handel mit Grundstücken sowie damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ellinger, Ludwig, Hutthurm, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Lehner, Albert, München, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 09.12.1985, zuletzt geändert am 28.11.2005. Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2013 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Hutthurm, Amtsgericht Passau HRB 1331) der Satzung beschlossen. | a) 22.11.2013 Görgner b) Tag der ersten Eintragung: 13.01.1986 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.