Handelsregister · VR 30661
Chronologischer Auszug
GVC Global Video Church e.V. · Amtsgericht Zweibrücken
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) GVC Global Video Church e.V. b) Ramstein-Miesenbach | a) Der Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt; im übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei folgenden Rechtsgeschäften vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam: a) Ankauf, Verkauf und Belastung von Immobilien sowie deren Anmietung für mehr als ein Jahr Mindestlaufzeit, b) Abschluss von Verträgen mit einem Volumen von mehr als 5.000 EUR oder Dauerschuldverhältnissen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, c) Abschluss von Darlehen und anderen Finanzierungsvereinbarungen mit einem Volumen von mehr als 1.000 EUR, d) Eingehung von Bürgschaften und anderen Forderungssicherheiten, e) Klageerhebung vor staatlichen Gerichten und Eröffnung von Verfahren vor Schiedsgerichten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Vorsitzende: Haase, Inga, Hohenau / Paraguay, *XX.XX.XXXX Stellvertreterin: Blechert-Buchner, Diana, Hohenau / Paraguay, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 30.08.2018, mehrfach geändert. Die Mitgliederversammlung vom 14.10.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Rechtsfähigkeit und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Sitzes des Vereins von Bingen (bisher Amtsgericht Mainz VR 41804) nach Ramstein-Miesenbach beschlossen. | a) 23.05.2023 Daun b) Blatt 1 ff SB Tag der ersten Eintragung: 12.12.2018 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.