Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder durch den 2. Vorsitzenden, Schatzmeister und Schriftführer gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die eine Verpflichtung hierzu begründenden Rechtsgeschäfte zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Guttempler-Ordens bedürfen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Angelika Wildmann
Heidenheim an der Brenz
Vorstand
Martin Kaltwasser
Steinheim am Albuch
Vorstand
Gerhard Maurer
Karlsruhe
Vorstand
Jan Wenzlawek
Steinheim am Albuch
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.11.1971 zuletzt geändert am 11.04.1985
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.02.2015.
Tag der ersten Eintragung: 11.02.1972
Satzung: Blatt 29/39
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