Handelsregister · VR 113 RD

Chronologischer Auszug

Guttempler-Verbund Rendsburg e. V. · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Guttempler-Verbund Rendsburg e. V.

b)
Rendsburg
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, Schatzmeister und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den Vorsitzenden zusammen mit dem Schatzmeister
oder durch drei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Eine grundbuchliche abzusichernde Beleihung bedarf der
Zustimmung der Mitgliederversammlung. Ein evtl. Verkauf oder Teilverkauf des Guttemplerhauses einschließlich Grundstück kann nur durch die Mitgiederversammlung beschlossen werden und bedarf der Zustimmung des
Deutschen Guttempler Ordens (I.O.G.T.) e.V. in Hamburg.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Besherz, Karin, *XX.XX.XXXX, Fockbek

Vorsitzender:

2.
Klein, Klaus, *XX.XX.XXXX, Rendsburg

Vorstandsmitglied:
3.
Mahlke, Peter, *XX.XX.XXXX, Rendsburg

Schatzmeister:

4.
Wolf, Heike, *XX.XX.XXXX, Rendsburg
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 09.02.1904
mit mehrfachen Änderungen, zuletzt geändert
durch Beschluss vom 22.02.2006
a)
04.06.2007
Signus
b)
Bereits am
10.01.1973 von
VR 15 nach VR
113 umgeschrieben.

Tag der ersten Eintragung:
30.03.1904

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
1. Besherz, Karin

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
3. Mahlke, Peter

Vorstandsmitglied:
5.
Kirchner, Peter, *XX.XX.XXXX, Rendsburg

Vorstandsmitglied:
6.
Reimers, Konrad, *XX.XX.XXXX, Owschlag
a)
04.07.2007
Hildebrand

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.