Guttempler in Deutschland Landesverband Südwest (FOGT) e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Heidenheim an der Brenz
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 660393
Gericht
Amtsgericht Ulm
Letzte Eintragung
12.11.2024
Abrufstand
08.03.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Distriktsvorstand vertreten. Für die Wirksamkeit von Willenserklärungen genügt es, wenn sie von zwei Mitgliedern des Vorstandes abgegeben werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hildegard Angelika Wildmann
Heidenheim an der Brenz
Vorstand
Martin Kaltwasser
Steinheim am Albuch
Vorstand
Joachim Heinrich Beermann
Illingen
Vorstand
Frank Esgen
Mainz
Vorstand
Astrid Edith Valentin
Illingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.10.1977 zuletzt geändert am 18.10.2009
Die Mitgliederversammlung vom 21.07.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name) und § 8 (Mitgliedschaft in den Gemeinschaften) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2024 hat die Änderung der Satzung in § 7a (SoberFriends und Förderer) und § 13 (Ausschlussverfahren) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.02.2015.
Tag der ersten Eintragung: 06.11.1978
Satzung Blatt: 113/121 Änderungsbeschluß Blatt: 214/215 und 220/221
Geänderte Satzung: Blatt 441 - 448
Geänderte Satzung: Blatt 491 - 498
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2023 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.07.2023 und 21.07.2023 der Verein "Deutscher Guttempler-Orden (I.O.G.T.), Distrikt Rheinland-Pfalz und Saarland e.V.", Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken VR 2851) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.