Handelsregister · HRB 126785

Chronologischer Auszug

gut.org gemeinnützige Aktiengesellschaft · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
gut.org gemeinnützige Aktiengesellschaft

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Schlesische Straße 26, 10997 Berlin

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO).
Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung von Wissenschaft und
Forschung; die Förderung der Religion; die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und
der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung
und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch
Krankenhäuser im Sinne des § 67,
und von Tierseuchen; die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; die Förderung von Kunst und
Kultur; die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe; die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im
Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des
Hochwasserschutzes; die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich
anerkannten Verbände der freien
Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und
ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene,
Zivilbeschädigte und Behinderte
sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste; die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, die Förderung des Feuer-,
Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf
allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens;
die Förderung des Tierschutzes;
die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; die Förderung
von Verbraucherberatung und
Verbraucherschutz; die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; die Förderung des Schutzes
von Ehe und Familie; die Förderung der Kriminalprävention; die
Förderung des Sports (Schach gilt
Sport); die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu
gehören nicht Bestrebungen, die
nur bestimmte Einzelinteressen
staatsbürgerlicher Art verfolgen
oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; die
Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, die Förderung mildtätiger Zwecke durch Unterstützung bedürftiger Personen i. S. d.
§ 53 AO.

Zweck der Gesellschaft ist das nationale und internationale Einwerben von Mitteln, insbesondere in
Form von Geld-, Sach- und Arbeitsleistungen zur Finanzierung
und Durchführung gemeinnütziger und mildtätiger Projekte im
In- und Ausland (Mittelbeschaffung).

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
Entwicklung und Betreiben von
Internet-Plattformen, insbesondere www.betterplace.org, die Dritten die Finanzierung mildtätiger
und gemeinnütziger Projekte erleichtern und die Kommunikation
der Projektfortschritte zwischen
allen Projektbeteiligten unterstützen soll;
die Beschaffung von Mitteln zur
Förderung von o. g. gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken
durch eine andere Körperschaft
oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1
AO.
Die gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden.

Gegenstand ist auch der Betrieb
aller Geschäfte, die geeignet sind,
den vorgenannten Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen
im In- und Ausland zu erwerben,
zu gründen oder sich daran zu beteiligen, sofern dies der Förderung
der gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke dient. Die Gesellschaft kann gleichermaßen die
Trägerschaft für nichtrechtsfähige Stiftungen und auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung die Verwaltung rechtsfähiger Stiftungen übernehmen sowie
die Trägerschaft auf Gewinnerzielung ausgerichteter Gesellschaften. Weiterhin kann die Gesellschaft Stipendien vergeben, sofern der Stipendiat in die Verwirklichung der zuvor genannten Zwecke eingebunden wird.

Die Gesellschaft ist selbstlos tätig
und verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
50.000,00 EURa)
Der Vorstand besteht aus bis zu 5
Mitgliedern. Die Gesellschaft wird
durch zwei Vorstandsmitglieder oder
durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen
Vertretung erteilen.

b)
Vorstand:

1.
Behnke, Till, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstand:

2.
Tuchen, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin
1.
Eckert, Moritz, *XX.XX.XXXX, Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen
a)
Aktiengesellschaft

Satzung vom 25.02.2010 mit Änderung vom gleichen Tag durch Einfügung eines genehmigten Kapitals
und der entsprechenden Änderungen in den §§ 4 und 5.

b)
Die Gesellschaft ist entstanden
durch formwechselnde Umwandlung der betterplace gemeinnützige
Stiftungs-GmbH mit Sitz in Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, HRB
110760 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 25.02.2010.

Der Vorstand ist durch Beschluss
vom 25.02.2010 ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Grundkapital bis zum 18.05.2013
gegen Bareinlagen um bis zu
25.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2010/I)
a)
19.05.2010
Rabenow
255.000 EURa)
Auf Grund der dem Vorstand durch
Beschluss vom 25.02.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung
des Grundkapitals durch Beschluss
des Vorstandes vom 13.10.2010
mit Zustimmung des Aufsichtsrates
vom 13.10.2010 um 5.000 EUR auf
55.000 EUR durchgeführt. Durch
Beschluss des Aufsichtsrates vom
24.11.2010/30.11.2010 ist die Satzung geändert in § 3 (Höhe und
Einteilung des Grundkapitals). (Genehmigtes Kapital 2010/I)

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
25.02.2010 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte
Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 20.000 EUR Die
Ermächtigung endet mit Ablauf des
18.05.2013. (Genehmigtes Kapital
2010/I)
a)
06.12.2010
Dr. Lehmann
357.500,00 EURa)
Auf Grund der dem Vorstand durch
Beschluss vom 25.02.2010 erteilten
Ermächtigung ist die Erhöhung des
Grundkapitals mit Zustimmung des
Aufsichtsrates vom 15.03.2011 um
2.500 EUR auf 57.500 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des hierzu ermächtigten Aufsichtsrates vom
15.03.2011 ist die Satzung geändert in § 3 (Höhe und Einteilung
des Grundkapitals) und in § 4 (Genehmigtes Kapital). (Genehmigtes
Kapital 2010/I)

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
25.02.2010 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte
Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 17.500 EUR Die
Ermächtigung endet mit Ablauf des
18.05.2013. (Genehmigtes Kapital
2010/I )
a)
12.04.2011
Dr. Lehmann
4c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51
ff. AO).

(2) Zwecke der Gesellschaft ist

a. das nationale und internationale Einwerben von Spenden und
Schenkungen (Beschaffung von
Mitteln) - in Form von Geld-,
Sach- oder Arbeitsleistungen - zur
Finanzierung und Durchführung
gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Projekte im In- und
Ausland. Die Mittelbeschaffung /
Förderung kann den gesamten Katalog des § 52 Abs. 2 AO sowie
§§ 53 und 54 AO umfassen.
b. Die Förderung der Volks- und
Berufsbildung sowie die Förderung der Forschung.

(3) Zur Verwirklichung des Satzungszwecks
a. gemäß (2) a. entwickelt und
betreibt die Gesellschaft Internet-Plattformen, insbesondere
www.betterplace.org. die in besonders effizienter Weise die
Ansprache und Gewinnung von
Spendern für die zu fördernden
Zwecke im Sinne der AO ermöglichen und die Kommunikation
der Projektfortschritte zwischen
allen Projektbeteiligten unterstützen.
b. gemäß (2) a. beschafft die Gesellschaft Mittel zur Förderung
von o.g. gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken
durch eine andere Körperschaft
oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1
AO.
c. gemäß (2) b. betreibt die Gesellschaft, unter anderem durch
das betterplace lab
i. Bildung und Weiterbildung der
Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs.
2 AO im Hinblick auf die Tätigkeiten von Organisationen und
Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland
domiziliert zu sein), zur besseren Einschätzung ihrer Aktivitäten und zu deren Bewertung, z. B.
durch Veranstaltung von Vorträgen und Schulungen, Organisation
von Kursen, Tagungen und Symposien, Erstellung von Best-Practice-Listen, Ratingsystemen, Vertrauensmechanismen und Transparenzkriterien,

ii. Bildung und Weiterbildung i.S.
von § 52 Abs. 2 AO von Fuktionsträgern von Organisationen
und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO
verfolgen (ohne zwangsläufig
steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), insbesondere im Bereich Fundraising,
Kommunikation und Medien,
Strategie und Projektmanagement,
durch Veranstaltung von Kursen, Tagungen, Symposien sowie
Schulungen (auch unter Einbeziehung konkreter Fragestellungen),
so z.B. in Form von Bildungsmaßnahmen für Funktionsträger,
die die Steigerung der Fundraising- und Kommunikationskompetenz der genannten gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften zum Ziel haben, und indem den Funktionsträgern eine
direkte Aus- bzw. Weiterbildung
durch die Erarbeitung und Zurverfügungstellung von Planungsunterlagen und durch die Mitarbeit
in den Organisationen gegeben
wird,

iii. Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsinstrumente bzw. -medien, die
die Förderung der Bildung im genannten Sinne unterstützen (z.B.
geeignete Internetplattformen,
Printmedien, Newsletter etc.),

iv. Trägerschaft von Einrichtungen, die geeignete Bildungsmaßnahmen zum Thema Fundraising
und Kommunikation anbieten,

v. Durchführung und/oder Vergabe von Forschungsaufträgen zu
ausgewählten Fragen der Bildung
im genannten Sinne zur Entwicklung von innovativen Konzepten
zum Thema Fundraising, Kommunikation und Medien, Strategie
und Projektmanagement etc.,

vI. Evaluation und zeitnahe Verbreitung von Forschungs- und
Projektergebnissen.

(4) Die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden.

(5) Die gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke müssen nicht
gleichzeitig und in gleichem Maße
verwirklicht werden.
a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.05.2011 ist die
Satzung geändert in § 2 (Gegenstand) und § 8 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Amtsdauer,
Amtsniederlegung).
a)
14.06.2011
Dr. Lehmann
5b)
Nicht mehr Vorstand:
2. Tuchen, Michael

Vorstand:
3.
Dr. Breidenbach, Joana, *XX.XX.XXXX,
Berlin

Vorstand:
4.
Eckert, Moritz, *XX.XX.XXXX, Berlin
Nicht mehr Prokurist:

1. Eckert, Moritz

2.
Tillack, Alexander, *XX.XX.XXXX,
Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
a)
01.08.2011
Steinberg
659.500,00 EURa)
Auf Grund der dem Vorstand durch
Beschluss vom 25.02.2010 erteilten
Ermächtigung ist die Erhöhung des
Grundkapitals mit Zustimmung des
Aufsichtsrats vom 26.07.2012 um
2.000 EUR auf 59.500 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des hierzu ermächtigten Aufsichtsrats vom
26.07.2012 ist die Satzung geändert in § 3 (Höhe und Einteilung
des Grundkapitals) und § 4 (Genehmigtes Kapital). (Genehmigtes Kapital 2010/I)

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
25.02.2010 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte
Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 15.500 EUR. Die
Ermächtigung endet mit Ablauf des
18.05.2013. (Genehmigtes Kapital
2010/I)
a)
22.10.2012
Dr. Lehmann
7b)
Vorstand:
5.
Kraus, Christian, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstand:
6.
Tillack, Alexander, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
24.06.2013
Steinberg
8a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2013 ist die
Satzung geändert in § 4 Abs. 2 bis
4 (Genehmigtes Kapital).

b)
Das genehmigte Kapital vom
25.02.2013 ist durch Zeitablauf
erloschen. (Genehmigtes Kapital
2010/I)

Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
29.08.2013 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14.11.2016 gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu 15.500
EUR auf bis zu 75.000 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2013/
I)
a)
14.11.2013
Dr. Lehmann
9b)
Nicht mehr Vorstand:
1. Behnke, Till
a)
17.01.2014
Repke
10b)
Nicht mehr Vorstand:
6. Tillack, Alexander
a)
05.06.2014
Repke
11b)
Vorstand:
7.
Tuchen, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
09.07.2014
Repke
12b)
Nicht mehr Vorstand:
4. Eckert, Moritz
Änderung zu Nr. 7:
hinsichtlich der Vertretungsbefugnis.
Nunmehr:
Vorstand:
Tuchen, Michael
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter der betterplace Solutions
GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 110824 B) abzuschließen
3.
Lampe, Björn, *XX.XX.XXXX, Berlin
Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
a)
11.11.2014
Repke
13b)
Nicht mehr Vorstand:
3. Dr. Breidenbach, Joana

Vorstand:
8.
Lampe, Björn, *XX.XX.XXXX, Berlin
Nicht mehr Prokurist:

3. Lampe, Björn
a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.07.2015 ist die
Satzung geändert in §§ 8 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung des Aufsichtsrats) und 12
(Beschlussfassung des Aufsichtsrats).
a)
27.08.2015
Schölling
1460.940,00 EURa)
Auf Grund der dem Vorstand durch
Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2013 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des
Grundkapitals mit Zustimmung des
Aufsichtsrats um 1.440,00 EUR
auf 60.940,00 EUR durchgeführt.
Durch Beschluss des hierzu ermächtigten Aufsichtsrates vom
30.06.2015 ist die Satzung geändert in § 3 (Höhe und Einteilung
des Grundkapitals) und § 4 (Genehmigtes Kapital). (Genehmigtes Kapital 2013/I)

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
29.08.2015 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte
Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 14.060 EUR Die
Ermächtigung endet mit Ablauf des
14.11.2016. (Genehmigtes Kapital
2013/I)
a)
30.11.2015
Dr. Lehmann
15Nicht mehr Prokurist:

2. Tillack, Alexander
a)
01.06.2016
Wolff
16c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (§§ 51
ff. AO).
(2) Zweck der Gesellschaft ist
a. das nationale und internationale Einwerben von Spenden und
Schenkungen (Beschaffung von
Mitteln) - in Form von Geld-,
Sach- oder Arbeitsleistungen - zur
Finanzierung und Durchführung
gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Projekte im In- und
Ausland. Die Mittelbeschaffung /
Förderung kann den gesamten Katalog des § 52 Abs. 2 AO sowie
§§ 53 und 54 AO umfassen.
b. Die Förderung der Volks- und
Berufsbildung sowie die Förderung der Forschung.
(3) Zur Verwirklichung des Satzungszwecks
a. gemäß (2) a. entwickelt und
betreibt die Gesellschaft Internet-Plattformen, insbesondere
www.betterplace.org. die in besonders effizienter Weise die
Ansprache und Gewinnung von
Spendern für die zu fördernden
Zwecke im Sinne der AO ermöglichen und die Kommunikation
der Projektfortschritte zwischen
allen Projektbeteiligten unterstützen.
b. gemäß (2) a. beschafft die Gesellschaft Mittel zur Förderung
von o.g. gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken
durch eine andere Körperschaft
oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1
AO.
c. gemäß (2) b. betreibt die Gesellschaft, unter anderem durch
das betterplace lab
I. Bildung und Weiterbildung der
Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs.
2 AO im Hinblick auf die Tätigkeiten von Organisationen und
Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland
domiziliert zu sein), zur besseren Einschätzung ihrer Aktivitäten und zu deren Bewertung, z. B.
durch Veranstaltung von Vorträgen und Schulungen, Organisation
von Kursen, Tagungen und Symposien, Erstellung von Best-Practice-Listen, Ratingsystemen, Vertrauensmechanismen und Transparenzkriterien,
II. Bildung und Weiterbildung i.S.
von § 52 Abs. 2 AO von Funktionsträgern von Organisationen
und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO
verfolgen (ohne zwangsläufig
steuerbegünstigt oder in Deutschland domiziliert zu sein), insbesondere im Bereich Fundraising,
Kommunikation und Medien,
Strategie und Projektmanagement,
durch Veranstaltung von Kursen, Tagungen, Symposien sowie
Schulungen (auch unter Einbeziehung konkreter Fragestellungen),
so z.B. in Form von Bildungsmaßnahmen für Funktionsträger,
die die Steigerung der Fundraising- und Kommunikationskompetenz der genannten gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften zum Ziel haben, und indem den Funktionsträgern eine
direkte Aus- bzw. Weiterbildung
durch die Erarbeitung und Zurverfügungstellung von Planungsunterlagen und durch die Mitarbeit
in den Organisationen gegeben
wird,
III. Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsinstrumente bzw. -medien, die
die Förderung der Bildung im genannten Sinne unterstützen (z.B.
geeignete Internetplattformen,
Printmedien, Newsletter etc.),
IV. Trägerschaft von Einrichtungen, die geeignete Bildungsmaßnahmen zum Thema Fundraising
und Kommunikation anbieten,
V. Durchführung und/oder Vergabe von Forschungsaufträgen zu
ausgewählten Fragen der Bildung
im genannten Sinne zur Entwicklung von innovativen Konzepten
zum Thema Fundraising, Kommunikation und Medien, Strategie
und Projektmanagement etc.,
VI. Evaluation und zeitnahe Verbreitung von Forschungs- und
Projektergebnissen.
(4) Die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden.
(5) Die gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke müssen nicht
gleichzeitig und in gleichem Maße
verwirklicht werden.
(6) Gegenstand ist auch der Betrieb aller Geschäfte, die geeignet sind, den vorgenannten Gesellschaftszweck zu fördern. Die
Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen im In-und Ausland zu erwerben, zu gründen oder sich daran zu beteiligen, sofern dies der
Förderung der gemeinnützigen
oder mildtätigen Zwecke dient.
Die Gesellschaft kann gleichermaßen die Trägerschaft für nichtrechtsfähige Stiftungen und auf
der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung die Verwaltung
rechtsfähiger Stiftungen übernehmen sowie die Trägerschaft für
Gewinnerzielung ausgerichteter
Gesellschaften. Weiterhin kann
die Gesellschaft Stipendien vergeben, sofern der Stipendiat in die
Verwirklichung der zuvor genannten Zwecke eingebunden wird.
(7) Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig und verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(8) Die Mittel der Gesellschaft
dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten, §58
AO bleibt jedoch unberührt.
(9) Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der
Körperschaft fremd sind oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
b)
Vorstand:
9.
Klandny, Timo, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstand:
10.
Silbernagl, Carolin, *XX.XX.XXXX,
Berlin

Nicht mehr Vorstand:
7. Tuchen, Michael
a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 05.07.2016 ist die
Satzung umfassend geändert, u.a.in
§ 2 (Gegenstand)
a)
18.10.2016
Berge
17b)
Die Eintragung zu Nr. 9 ist von Amts
wegen wie folgt berichtigt:
Vorstand:
Kladny, Timo, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
20.10.2016
Berge
18b)
Nicht mehr Vorstand:
5. Kraus, Christian
a)
02.05.2017
Höcky
194.
Filipovic, Theresa, *XX.XX.XXXX,
Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
a)
23.09.2017
Lampe
20b)
Nicht mehr Vorstand:
10. Silbernagl, Carolin

Vorstand:
11.
Oldenburg, Felix, *XX.XX.XXXX, Berlin
b)
Die Gesellschaft hat auf Grund des
Spaltungsplans vom 10.08.2020
und 10.09.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom jeweils selben Tage Teile ihres Vermögens
zur Neugründung auf die betterplace lab gemeinnützige GmbH mit
Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 221087) übertragen.
a)
14.09.2020
Dr. Lehmann
21c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabeordnung (§§ 51 ff.
AO).
(2) Zweck der Gesellschaft ist
a. das nationale und internationale Einwerben von Spenden und
Schenkungen (Beschaffung von
Mitteln) - in Form von Geld-,
Sach- oder Arbeitsleistungen - zur
Finanzierung und Durchführung
gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Projekte im In- und
Ausland. Die Mittelbeschaffung /
Förderung kann den gesamten jeweils aktuell gültigen Katalog des
§ 52 Abs. 2 AO sowie §§ 53 und
54 AO umfassen.
b. die Förderung der Volks- und
Berufsbildung sowie die Förderung der Forschung.
(3) Zur Verwirklichung des Satzungszwecks
a. gemäß (2) a. entwickelt und
betreibt die Gesellschaft Internet-Plattformen, insbesondere
www.betterplace.org, die in besonders effizienter Weise die
Ansprache und Gewinnung von
Spendern für die zu fördernden
Zwecke im Sinne der AO ermöglichen und die Kommunikation
der Projektfortschriftte zwischen
allen Projektbeteiligten unterstützen.
b. gemäß (2) a. wendet die Gesellschaft Mittel anderen Körperschaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts gemäß § 58
Nr. 1 Satz 1 AO zur Verwirklichung der in (2) genannten gemeinnützigen, mildtätigen oder
kirchlichen Zwecken zu. Diese
Mittelzuwendung ist, wie sich aus
(3) a. und c. ergibt, nicht die einzige Art der Zweckverwirklichung.
c. gemäß (2) b. betreibt die Gesellschaft, unter anderem durch
die betteplace academy
i. Bildung und Weiterbildung der
Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs.
2 AO im Hinblick auf die Tätigkeiten von Organisationen und
Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland
domiziliert zu sein), zur besseren Einschätzung ihrer Aktivitäten und zu deren Bewertung, z. B.
durch Veranstaltung von Vorträgen und Schulungen, Organisation von Kursen, Workshops, Tagungen und Symposien, Erstellung von Best-Practice-Listen, Ratingsystemen, Vertrauensmechanismen und Transparenzkriterien,
ii. Bildung und Weiterbildung i.
S. von § 52 Abs. 2 AO von Funktionsträgern und Mitarbeitern von
Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke
gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder insbesondere im Bereich
Fundraising, Finanzierung, Kommunikation und Medien, Administration, Strategie und Projektmanagement, Arbeits- und Organisationskultur, Ehrenamt und
digitaler Wandel durch Veranstaltung von Kursen, Workshops,
Webinaren, Tagungen, Symposien, sowie Schulungen (auch unter
Einbeziehung konkreter Fragestellungen), so z.B. in Form von Bildungsmaßnahmen für Funktionsträger und Mitarbeiter, die u.a. die
Steigerung der Fundraising- und
Kommunikationskompetenz der
genannten gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften
zum Ziel haben, und indem den
Funktionsträgern und Mitarbeitern eine direkte Aus- bzw. Weiterbildung durch die Erarbeitung
und Zurverfügungstellung von
Planungsunterlagen und durch die
Mitarbeit in den Organisationen
gegeben wird,
iii. Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsinstrumente bzw. - medien, die
die Förderung der Bildung im genannten Sinne unterstützen (z.B.
geeignete Internetplattformen,
Printmedien, Newsletter etc.),
iv. Trägerschaft von Einrichtungen, die geeignete Bildungsmaßnahmen zu den genannten Themen anbieten,
v. Durchführung und/oder Vergabe von Forschungsaufträgen zu
ausgewählten Fragen der Bildung
im genannten Sinne zur Entwicklung von innovativen Konzepten
zum Thema Fundraising, Finanzierung, Kommunikation und Medien, Administration, Strategie
und Projektmanagement, Arbeitsund Organisationskultur, Ehrenamt und digitaler Wandel etc. und
zu ausgewählten Fragen der Digitalisierung der genannten Themen
und der Gesundheit.
vi. Evaluation und zeitnahe Verbreitung von Forschungs- und
Projektergebnissen.
d. gemäß (2) kann die Gesellschaft zur Verwicklichung eines in (2) genannten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks Kooperationsleistungen an andere Körperschaften, die
selbst die Voraussetzungen der §§
51 bis 68 AO erfüllen, erbringen.
e. gemäß (2) kann sich die Gesellschaft zur Verwirklichung eines in (2) genannten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen
Zwecks eines Kooperationspartners (andere Körperschaften, die
selbst die Voraussetzungen der §§
51 bis 68 AO erfüllt) bedienen.
(4) Die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden.
(5) Die gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke müssen nicht
gleichzeitig und in gleichem Maße
verwirklicht werden.
(6) Gegenstand ist auch der Betrieb aller Geschäfte, die geeignet
sind, den vorgenannten Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben, zu gründen oder sich daran
zu beteiligen, sofern dies der Förderung der gemeinnützigen und
mildtätigen Zwecke dient. Die
Gesellschaft kann gleichermaßen
die Trägerschaft für nichtrechtsfähige Stiftungen und auf der
Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung die Verwaltung rechtsfähiger Stiftungen übernehmen
sowie die Trägerschaft auf Gewinnerzielung ausgerichteter Gesellschaften. Weiterhin kann die
Gesellschaft Stipendien vergeben,
sofern der Stipendiat in die Verwirklichung der zuvor genannten
Zwecke eingebunden wird.
(7) Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig und verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(8) Mittel der Gesellschaft dürfen
nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten; § 58 AO bleibt
jedoch unberührt.
(9) Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der
Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.08.2021 ist die
Satzung geändert in § 2 (Gegenstand).
a)
30.08.2021
Dr. Lehmann
22c)
Die Eintragung betreffend den
Gegenstand ist von Amts wegen
berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:

(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51
ff. AO).
(2) Zweck der Gesellschaft ist
a. das nationale und internationale Einwerben von Spenden und
Schenkungen (Beschaffung von
Mitteln) - in Form von Geld-,
Sach- oder Arbeitsleistungen - zur
Finanzierung und Durchführung
gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Projekte im In- und
Ausland. Die Mittelbeschaffung /
Förderung kann den gesamten jeweils aktuell gültigen Katalog des
§ 52 Abs. 2 AO sowie §§ 53 und
54 AO umfassen.
b. die Förderung der Volks- und
Berufsbildung sowie die Förderung der Forschung.
(3) Zur Verwicklichung des Satzungszwecks
a. gemäß (2) a. entwickelt und
betreibt die Gesellschaft Internet-Plattformen, insbesondere
www.betterplace.org, die in besonders effizienter Weise die
Ansprache und Gewinnung von
Spendern für die zu fördernden
Zwecke im Sinne der AO ermöglichen und die Kommunikation
der Projektfortschritte zwischen
allen Projektbeteiligten unterstützen.
b. gemäß (2) a. wendet die Gesellschaft Mittel anderen Körperschaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts gemäß § 58
Nr. 1 Satz 1 AO zur Verwirklichung der in (2) genannten gemeinnützigen, mildtätigen oder
kirchlichen Zwecken zu. Diese
Mittelzuwendung ist, wie sich aus
(3) a. und c. ergibt, nicht die einzige Art der Zweckverwirklichung.
c. gemäß (2) b. betreibt die Gesellschaft, unter anderem durch
die betterplace academy
i. Bildung und Weiterbildung der
Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs.
2 AO im Hinblick auf die Tätigkeiten von Organisationen und
Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke gemäß der AO verfolgen (ohne zwangsläufig steuerbegünstigt oder in Deutschland
domiziliert zu sein), zur besseren Einschätzung ihrer Aktivitäten und zu deren Bewertung, z. B.
durch Veranstaltung von Vorträgen und Schulungen, Organisation von Kursen, Workshops, Tagungen und Symposien, Erstellung von Best-Practice-Listen, Ratingsystemen, Vertrauensmechanismen und Transparenzkriterien,
ii. Bildung und Weiterbildung i.S.
von § 52 Abs. 2 AO von Funktionsträgern und Mitarbeitern von
Organisationen und Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke
gemäß der AO verfolgen (ohne
zwangsläufig steuerbegünstigt
oder in Deutschland domiziliert
zu sein), insbesondere zu digitalen
Themen: insbesondere im Bereich
Fundraising, Finanzierung, Kommunikation und Medien, Administration, Strategie und Projektmanagement, Arbeit- und Organisationskultur, Ehrenamt und digitaler Wandel durch Veranstaltung
von Kursen, Workshops, Webinaren, Tagungen, Symposien, sowie
Schulungen (auch unter Einbeziehung konkreter Fragestellungen),
so z. B. in Form von Bildungsmaßnahmen für Funktionsträger
und Mitarbeiter, die u.a. die Steigerung der Fundraising- und
Kommunikationskompetenz der
genannten gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften
zum Ziel haben, und indem den
Funktionsträgern und Mitarbeitern eine direkte Aus- bzw. Weiterbildung durch die Erarbeitung
und Zurverfügungstellung von
Planungsunterlagen und durch die
Mitarbeit in den Organisationen
gegeben wird,
iii. Entwicklung, Aufbau und Betrieb geeigneter Kommunikationsinstrumente bzw. -medien, die
die Förderung der Bildung im genannten Sinne unterstützen (z.B.
geeignete Internetplattformen,
Printmedien, Newsletter etc.),
iv. Trägerschaft von Einrichtungen, die geeignete Bildungsmaßnahmen zu den genannten Themen anbieten,
v. Durchführung und/oder Vergabe von Forschungsaufträgen zu
ausgewählten Fragen der Bildung
im genannten Sinne zur Entwicklung von innovativen Konzepten
zum Thema Fundraising, Finanzierung, Kommunikation und Medien, Administration, Strategie
und Projektmanagement, Arbeitsund Organisationskultur, Ehrenamt und digitaler Wandel etc. und
zu ausgewählten Fragen der Digitalisierung der genannten Themen
und der Gesundheit.
vi. Evaluation und zeitnahe Verbreitung von Forschungs- und
Projektergebnissen.
d. gemäß (2) kann die Gesellschaft zur Verwircklichung eines
in (2) genannten
gemeinnützigen, mildtätigen und
kirchlichen Zwecks Kooperationsleistungen an andere Körperschaften, die selbst die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen,
erbringen.
e. gemäß (2) kann sich die Gesellschaft zur Verwircklichung eines
in (2) genannten
gemeinnützigen, mildtätigen oder
kirchlichen Zwecks eines Kooperationspartners (andere Körperschaft, die selbst die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt) bedienen.
(4) Die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden.
(5) Die gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke müssen nicht
gleichzeitig und in gleichem Maße
verwirklicht werden.
(6) Gegenstand ist auch der Betrieb aller Geschäfte, die geeignet
sind, den vorgenannten Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben, zu gründen oder sich daran
zu beteiligen, sofern dies der Förderung der gemeinnützigen und
mildtätigen Zwecke dient. Die
Gesellschaft kann gleichermaßen
die Trägerschaft für nichtrechtsfähige Stiftungen und auf der
Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung die Verwaltung rechtsfähiger Stiftungen übernehmen
sowie die Trägerschaft auf Gewinnerzielung ausgerichteter Gesellschaften. Weiterhin kann die
Gesellschaft Stipendien vergeben,
sofern der Stipendiat in die Verwirklichung der zuvor genannten
Zwecke eingebunden wird.
(7) Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig und verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(8) Mittel der Gesellschaft dürfen
nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschaft dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten; § 58 AO bleibt
jedoch unberührt.
(9) Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der
Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
a)
30.08.2023
Dr. Lehmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.