Handelsregister · VR 50788

Registerinformationen

Gustavsburger Carneval Club 1947 e.V. · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Gustavsburger Carneval Club 1947 e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Ginsheim-Gustavsburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 50788
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
08.07.2024
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Marita Jacoby

Ginsheim-Gustavsburg

Vorstand

Andrea Forg

Ginsheim-Gustavsburg

Vorstand

Klaus Peter Schniering

Ginsheim-Gustavsburg

Vorstand

Thomas Muth

Mainz

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schrift- und Protokollführer und dem ersten Kassierer.
  • Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder, unter denen sich der erste Vorsitzende oder in Vertretung der zweite Vorsitzende befinden muss, anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  • Jegliche Kreditaufnahme, Grundstücks- und Wechselgeschäfte sowie Verpfändungen und Beleihungen jeglicher Art bedürfen der vorherigen Genehmigung durch eine Mitgliederversammlung.
  • Tag der ersten Eintragung: 06.10.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Blatt 170
  • Fall 2
  • Beschluss Blatt 206, 207 und Anlage Blatt 236, 237
  • Fall 3
  • Protokoll Blatt 246
  • Anmeldung Blatt 270
  • Fall 4

Satzung

  • Satzung vom 10.06.1987 zuletzt geändert am 17.06.1999
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.08.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 15 (Auflösung des Vereins) und § 16 (Gültigkeit der Satzung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.09.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mittel des Vereins) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.