Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei der Gustav Ernst GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Mannheim
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dieter Ernst
Mannheim
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Stefan Alexander Ernst
Mannheim
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2002 zuletzt geändert am 14.02.2003.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.10.2005.
Tag der ersten Eintragung: 07.04.2003
Gesellschaftsvertrag: Sonderband 1 Blatt 17-20
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