Handelsregister · VR 160018

Chronologischer Auszug

Gustav-Eberlein-Forschung e. V. · Amtsgericht Göttingen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gustav-Eberlein-Forschung e. V.

b)
Hann. Münden
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende und
der Geschäftsführer. Diese sind
alleinvertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzender:
Prof. Grimm, Rolf, Dipl.-Ing., Hannover
Geschäftsführerin:
Steinmüller, Elgard, Hann. Münden, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 16.10.1982 zuletzt geändert am 21.03.1999
a)
05.09.2006
Ryschka

b)
Tag der ersten Eintragung:
09.12.1982
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
05.09.2006.
2a)
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16.07.2006 wurde die Satzung neu
gefaßt.
a)
01.02.2007
Marschall

b)
Satzung Blatt 49 - 51 der Akten
3a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzende und dem Geschäftsführer. Diese sind
alleinvertretungsberechtigt.

b)
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Prof. Grimm, Rolf, Hemmingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
04.07.2014
Ahrend

b)
Satzung Blatt 82 - 83 R der
Akten.
4b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Prof. Grimm, Rolf, Hemmingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Münder, Rosemarie, Hannover, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 13
(Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
28.04.2015
Ahrend

b)
Satzungsänderungsbeschluss
Blatt 110 - 112 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.